Bundesregierung zu Gast beim Bundesverfassungsgericht

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 16.02.2012
Pressemitteilung vom: 16.02.2012 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Am 15. Februar 2012 hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit weiteren Mitgliedern der Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht auf Einladung seines Präsidenten Andreas Voßkuhle besucht. Der Besuch setzt die bereits seit Jahren ...

[Bundesverfassungsgericht - 16.02.2012] Bundesregierung zu Gast beim Bundesverfassungsgericht


Am 15. Februar 2012 hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit weiteren Mitgliedern der Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht auf Einladung seines Präsidenten Andreas Voßkuhle besucht. Der Besuch setzt die bereits seit Jahren zwischen beiden Verfassungsorganen gepflegte Tradition gemeinsamer Treffen fort, die dem Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den Institutionen dienen. Gegenstand der diesjährigen Gespräche waren die Themen "Europa - weitere Entwicklungen" sowie "das Verhältnis moderner Technikformen zum Recht".


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Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Über Bundesverfassungsgericht:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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