Sieg für den Tierschutz: Bundesverfassungsgericht untersagt Kleingruppenhaltung für Legehennen

  • Pressemitteilung der Firma Menschen für Tierrechte, 02.12.2010
Pressemitteilung vom: 02.12.2010 von der Firma Menschen für Tierrechte aus Aachen

Kurzfassung: Das Bundesverfassungsgericht hat heute die sogenannte Kleingruppenhaltung für Legehennen untersagt, da diese Haltungsform nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Damit reagierten die Karlsruher Richter auf die Normenkontrollklage des Landes ...

[Menschen für Tierrechte - 02.12.2010] Sieg für den Tierschutz: Bundesverfassungsgericht untersagt Kleingruppenhaltung für Legehennen


Das Bundesverfassungsgericht hat heute die sogenannte Kleingruppenhaltung für Legehennen untersagt, da diese Haltungsform nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Damit reagierten die Karlsruher Richter auf die Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz von 2007. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hatte damals Politikern auf Bundes- und Landesebene Rechtsgutachten vorgelegt, die diese Ansicht bestätigen. Der Verband begrüßt, dass diese Haltungsform nun endlich offiziell als tierschutzwidrig gilt und dem Staatsziel Tierschutz Rechnung getragen wird.

"Als einziges Bundesland hat Rheinland-Pfalz den Mut bewiesen, Normenkontrollklage gegen diese neue tierquälerische Haltungsform einzureichen. Ministerpräsident Beck zeigte damit, dass Millionen Menschen, denen das Wohl der Tiere am Herzen liegt, sich auf ihn verlassen können", so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die herkömmliche Käfighaltung von Hennen ist zwar bereits in Deutschland verboten, jedoch nicht als sogenannte Kleingruppenhaltung, bei der die Hennen geringfügig mehr Platz als in den alten Legebatterien haben. Verfassungswidrig sind dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes zufolge nicht nur diese Vorschriften zur Legehennenhaltung, sondern auch die Übergangsregelungen. Eine Neuregelung muss bis zum 31. März 2012 erfolgen. Der Beschluss 2 BvF 1/07 des höchsten deutschen Gerichtes ist vom 12. Oktober und wurde heute veröffentlicht.


Weiteres in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes unter:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-111.html

Fotos aus einer sogenannten Kleingruppenhaltung unter:
http://www.tierrechte.de/p200020003000x1101.html

Kontakt: Pressestelle - Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de


Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung 1982 ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Menschen für Tierrechte –
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

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