Zahlungskartenkriminalität

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 07.02.2012
Pressemitteilung vom: 07.02.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Gemeinsame Pressekonferenz von Innenminister Joachim Herrmann und Sparkassenpräsident Theo Zellner - "Datendieben keine Chance lassen: Achtsamer Umgang und technische Vorkehrungen machen Geldabheben sicherer" Innenminister Joachim Herrmann hat ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 07.02.2012] Zahlungskartenkriminalität


Gemeinsame Pressekonferenz von Innenminister Joachim Herrmann und Sparkassenpräsident Theo Zellner - "Datendieben keine Chance lassen: Achtsamer Umgang und technische Vorkehrungen machen Geldabheben sicherer"

Innenminister Joachim Herrmann hat heute gemeinsam mit Theo Zellner, dem Präsidenten des Sparkassenverbands Bayern, vor den enormen Schäden durch Zahlungskartenkriminalität gewarnt und zu einem achtsamen Umgang mit der Zahlungskarte aufgefordert. Zusammen mit den umfangreichen Maßnahmen der Behörden sowie entsprechenden technischen Vorkehrungen der Banken und Geldautomatenhersteller sei das Geldabheben sicherer gemacht worden. Trotz der deutlichen Rückgänge einschlägiger Delikte im vergangenen Jahr konnte Herrmann aber keine Entwarnung geben: "Auch wenn wir inzwischen auf einem erfolgreichen Weg sind, dürfen wir in unseren Bemühungen keinesfalls nachlassen. Die Polizei wird der Zahlungskartenkriminalität weiterhin mit aller Entschlossenheit begegnen und mit Hochdruck gegen organisierte Skimming-Banden ermitteln." Auch Zellner ist sich sicher: "Alle Beteiligten, die Sparkassen und Banken, die Polizeibehörden, aber auch die Kunden können gemeinsam viel bewirken, um Schadensfälle zu vermeiden."

Bei der Zahlungskartenkriminalität und insbesondere bei der Manipulation von Geldausgabeautomaten zeigen erste Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik 2011 für Bayern eine deutliche Abnahme der Straftaten. Nach den starken Anstiegen der vergangenen Jahre sieht Herrmann die Chance einer Trendwende: "Unsere gemeinsamen Aufklärungsmaßnahmen, die konsequenten Ermittlungen von Polizei und Justiz sowie die neu eingeführten technischen Maßnahmen wirken sich inzwischen sehr positiv aus." Zellner führt dies darauf zurück, "dass die Geldausgabeautomaten und Händlerkassen flächendeckend mit dem einheitlichen Sicherheitsstandard ''EMV'' ausgestattet wurden." Für Herrmann ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig auf die Gefahren der Zahlungskartenkriminalität hinzuweisen: "Seien Sie stets achtsam beim Umgang mit Ihren Zahlungskarten! Verdecken Sie beispielsweise beim Abheben am Geldautomaten immer das Tastaturfeld mit der Hand! Und bewahren Sie Ihre PIN stets sicher und getrennt von Ihrer Zahlungskarte auf! Weder Bank, Polizei oder sonst irgendjemand braucht Ihre PIN – sie ist nur für Sie bestimmt!" Weitere wertvolle Präventionstipps können im Internet beispielsweise unter http://www.polizei-beratung.de oder http://www.kartensicherheit.de abgerufen werden.

Beim ''Skimming'' werden illegal die Magnetstreifendaten von Zahlungskarten ausgelesen und auf Kartenrohlinge, sogenannte ''White Plastics'', übertragen. Damit heben die Täter zusammen mit der ebenfalls ausgespähten PIN Geld vom Konto der Opfer ab. Für Abhilfe sorgt hier der sogenannte ''EMV-Standard''. Der Begriff entstand aus den Anfangsbuchstaben der Karten-Organisationen Europay International (=Eurocard, ist in Mastercard aufgegangen), MasterCard und Visa. Es handelt sich dabei um Zahlungskarten, die mit einem speziellen Prozessorchip ausgestattet wurden. Diese können system- und länderübergreifend eingesetzt werden. Derzeit ist der EMV-Standard in Europa umgesetzt. Weitere Länder werden erst nach und nach folgen. Die Vorteile gegenüber dem Magnetstreifen sind insbesondere der Schutz vor Vervielfältigung durch wirksame Verschlüsselung und die auch ''offline'' mögliche Überprüfung der Kartenechtheit und PIN-Übereinstimmung. Während sich EMV-Zahlungskarten!
in Europa bereits etabliert haben, ist das in anderen Ländern noch nicht flächendeckend der Fall.


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