Koalition stärkt Verbraucherrechte im Internet

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 06.02.2012
Pressemitteilung vom: 06.02.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anhörung im Bundestag Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Montag eine Anhörung zum Gesetzentwurf für einen besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr veranstaltet. Dazu erklären der Vorsitzende ...

[CDU/CSU-Fraktion - 06.02.2012] Koalition stärkt Verbraucherrechte im Internet


Anhörung im Bundestag

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am Montag eine Anhörung zum Gesetzentwurf für einen besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr veranstaltet. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

"Die Sachverständigen lobten einhellig die schnelle Einführung eines verpflichtenden Bestätigungsfelds für alle Vertragsabschlüsse im Internet. Mit der Einführung einer Button-Lösung begegnen wir unlauteren Geschäftspraktiken wirkungsvoll. Wir setzen damit nicht nur ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um, sondern vorzeitig auch die EU-Verbraucherrechterichtline, die das Europäische Parlament im Juni des letzten Jahres beschlossen hatte. Für die Umsetzung haben die Mitgliedstaaten eigentlich bis Ende 2013 Zeit.

Die Experten begrüßten, dass die Bundesregierung auch andere EU-Staaten davon überzeugt hat, europaweit eine solche technikneutrale Regelung umzusetzen. Die Initiative ist auch ein Beitrag dazu, verlorengegangenes Vertrauen der Verbraucher in das Internet zurückzugewinnen. Bisher sind laut einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Infas bereits 5,4 Millionen Deutsche in Internet-Kostenfallen getappt. Bei den Verbraucherzentralen gehen bundesweit monatlich rund 22.000 Beschwerden ein.

Zukünftig wird ein Vertrag nur noch zustande kommen, wenn der Kunde durch einen Klick auf eine gesonderte Schaltfläche seine Kaufabsicht bestätigt. Der Verbraucher muss die Kosten einschließlich der Versand- oder Lieferkosten vollständig nachlesen können. Auch der Vertragspartner muss klar erkennbar sein. Zudem müssen die Unternehmen im Zweifel nachweisen, dass ein Vertrag auf rechtsgültige Weise zustande gekommen ist. Schlupflöcher bei Smartphones, bei denen unseriöse Anbieter über das sogenannte WAP-Billing abrechnen, hat die Koalition bereits im Telekommunikationsgesetz geschlossen."


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