Gleichstellungsgesetz in Blindenschrift und als Hörfassung

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, 02.02.2012
Pressemitteilung vom: 02.02.2012 von der Firma Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt aus Magdeburg

Kurzfassung: Sachsen-Anhalts Behindertengleichstellungsgesetz liegt jetzt auch in Blindenschrift und als Hörfassung vor. Gefertigt wurden sie auf Initiative des Landesbehindertenbeauftragten Adrian Maerevoet vom Blinden- und Sehbehindertenverband des Landes ...

[Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt - 02.02.2012] Gleichstellungsgesetz in Blindenschrift und als Hörfassung


Sachsen-Anhalts Behindertengleichstellungsgesetz liegt jetzt auch in Blindenschrift und als Hörfassung vor. Gefertigt wurden sie auf Initiative des Landesbehindertenbeauftragten Adrian Maerevoet vom Blinden- und Sehbehindertenverband des Landes BSVSA.

Maerevoet und BSVSA-Geschäftführer Wolfgang Bahn haben am Donnerstag (Achtung: um 17.00 Uhr) in Magdeburg an Sozialminister Norbert Bischoff die ersten Exemplare des Gesetzes in Blindenschrift und als Hörfassung übergeben.

Bischoff erklärte: "Für das Miteinander der Menschen ist es unabdingbar, überall schrittweise Barrierefreiheit durchzusetzen. Dazu gehört auch, dass möglichst alle Menschen unabhängig von ihrer Behinderung selbst nachlesen oder hören können, welche Rechte sie haben."

Das Gesetz wurde in Blindenvoll- und Blindenkurzschrift sowie als Hör-CD gefertigt. Es steht in dieser Form künftig bei den kommunalen Behindertenbeauftragten und in den Beratungsstellen für Blinde- und Sehbehinderte zur Verfügung.

Sachsen-Anhalts Behindertengleichstellungsgesetz gilt als eines der modernsten in Deutschland. Es greift Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen auf und regelt beispielsweise die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen auf Barrierefreiheit. So gibt es erstmals Regelungen zur Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen. Damit soll die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens sichergestellt werden – in Kindertagesstätten, in Schulen, in der Berufsausbildung und am Arbeitsplatz.

Geregelt werden unter anderem auch die barrierefreie Gestaltung von Wahleinrichtungen, die Bereiche Bau und Verkehr, die Gestaltung von behördlichen Vordrucken und besonders die barrierefreie Informationstechnik.


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