Aigner fordert europaweit höhere Standards für mehr Sicherheit in der Futtermittelkette
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 24.01.2011
Pressemitteilung vom: 24.01.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: EU-Ministerrat unterstützt Dioxin-Aktionsplan der Bundesministerin Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat sich nach einem Treffen der EU-Agrarminister am Montag in Brüssel zuversichtlich gezeigt, dass wesentliche Teile des deutschen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 24.01.2011] Aigner fordert europaweit höhere Standards für mehr Sicherheit in der Futtermittelkette
EU-Ministerrat unterstützt Dioxin-Aktionsplan der Bundesministerin
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat sich nach einem Treffen der EU-Agrarminister am Montag in Brüssel zuversichtlich gezeigt, dass wesentliche Teile des deutschen Aktionsplans für mehr Verbraucherschutz in der Futtermittelkette auch europaweit umgesetzt werden können.
"Ich bin mir mit der EU-Kommission und meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Mitgliedstaaten einig, dass wir den aktuellen Dioxin-Fall zum Anlass nehmen müssen, auch auf europäischer Ebene Konsequenzen zu ziehen. Wir müssen das Sicherheitsnetz noch enger knüpfen und die geltenden Standards erhöhen. Ich bin dankbar, dass die Kommission hier - im Interesse der Verbraucher, aber auch der Landwirte - aktiv wird", sagte Aigner am Montag vor Journalisten in Brüssel.
In der ersten Beratung des Ministerrates sei in vier Punkten ein breiter Konsens erzielt worden: Zur Intensivierung der Futtermittel-Kontrollen, zur Trennung der Produktionsströme, zum Aufbau eines Dioxin-Frühwarnsystems sowie der Einführung einer Zulassungspflicht für Futtermittel-Hersteller beabsichtigt die Kommission, Vorschläge für ein europaweit einheitliches Vorgehen vorzulegen. "Es muss alles getan werden, um zu verhindern, dass technische Stoffe in Futter- oder Lebensmittel gelangen", sagte Aigner zu der geforderten Trennung der Produktionsströme. Daneben müssten die Kontroll- und Meldepflichten für Unternehmen und Prüflabore verschärft werden. "Einig bin ich mir mit der Kommission auch, dass wir ein Frühwarnsystem einrichten müssen, um Probleme früher erkennen und Gegenmaßnahmen schneller einleiten zu können", sagte Aigner. "Konsens besteht auch darin, dass wir auch auf EU-Ebene über eine Zulassungspflicht für Betriebe sprechen müssen.
Meine Forderung: Hersteller von Futterfetten müssen künftig eine Zulassung beantragen, die an strenge Auflagen geknüpft ist. Die Betriebe müssen mit Analysen, mit Berichten an die Behörden und mit Rückstellproben nachweisen, dass die Grenzwerte für kritische Stoffe eingehalten werden. Futterfette dürfen nur noch in Anlagen produziert werden, die ausschließlich für Lebensmittel oder Futtermittel vorgesehen sind."
Die Bundesministerin betonte, unabhängig vom weiteren Vorgehen auf EU-Ebene werde die Bundesregierung auf nationaler Ebene "das Aktionsprogramm so schnell wie möglich umsetzen". Aigner: "Wir in Deutschland handeln jetzt - aber in einem gemeinsamen europäischen Markt halte ich es für erforderlich, gemeinsam die Standards zu erhöhen." Die Ministerin erklärte, sie erhoffe sich von der EU noch weitergehende Maßnahmen - "mit einer europaweit verbindlichen Positivliste bei Futtermitteln". Auch bei konkreten Vorgaben zur Absicherung des Haftungsrisikos der Betriebe sollte man nach Möglichkeit einen europäischen Ansatz wählen, sagte Aigner.
Die EU-Kommission würdigte die von Bund und Ländern nach dem Dioxin-Fall ergriffenen Maßnahmen als schnell, konsequent und wirksam. Mehrere EU-Mitgliedstaaten kündigten an, sie würden das Krisenmanagement in Deutschland zum Vorbild nehmen, um eigene Mechanismen zu prüfen und zu optimieren.
BMELV-Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette (Kurz- und Langfassung)
Sicherheit und Transparenz: Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette - Kurzfassung
Sicherheit und Transparenz: BMELV-Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette vom 14. Januar 2011 (PDF, 56 KB, nicht barrierefrei)
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EU-Ministerrat unterstützt Dioxin-Aktionsplan der Bundesministerin
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat sich nach einem Treffen der EU-Agrarminister am Montag in Brüssel zuversichtlich gezeigt, dass wesentliche Teile des deutschen Aktionsplans für mehr Verbraucherschutz in der Futtermittelkette auch europaweit umgesetzt werden können.
"Ich bin mir mit der EU-Kommission und meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Mitgliedstaaten einig, dass wir den aktuellen Dioxin-Fall zum Anlass nehmen müssen, auch auf europäischer Ebene Konsequenzen zu ziehen. Wir müssen das Sicherheitsnetz noch enger knüpfen und die geltenden Standards erhöhen. Ich bin dankbar, dass die Kommission hier - im Interesse der Verbraucher, aber auch der Landwirte - aktiv wird", sagte Aigner am Montag vor Journalisten in Brüssel.
In der ersten Beratung des Ministerrates sei in vier Punkten ein breiter Konsens erzielt worden: Zur Intensivierung der Futtermittel-Kontrollen, zur Trennung der Produktionsströme, zum Aufbau eines Dioxin-Frühwarnsystems sowie der Einführung einer Zulassungspflicht für Futtermittel-Hersteller beabsichtigt die Kommission, Vorschläge für ein europaweit einheitliches Vorgehen vorzulegen. "Es muss alles getan werden, um zu verhindern, dass technische Stoffe in Futter- oder Lebensmittel gelangen", sagte Aigner zu der geforderten Trennung der Produktionsströme. Daneben müssten die Kontroll- und Meldepflichten für Unternehmen und Prüflabore verschärft werden. "Einig bin ich mir mit der Kommission auch, dass wir ein Frühwarnsystem einrichten müssen, um Probleme früher erkennen und Gegenmaßnahmen schneller einleiten zu können", sagte Aigner. "Konsens besteht auch darin, dass wir auch auf EU-Ebene über eine Zulassungspflicht für Betriebe sprechen müssen.
Meine Forderung: Hersteller von Futterfetten müssen künftig eine Zulassung beantragen, die an strenge Auflagen geknüpft ist. Die Betriebe müssen mit Analysen, mit Berichten an die Behörden und mit Rückstellproben nachweisen, dass die Grenzwerte für kritische Stoffe eingehalten werden. Futterfette dürfen nur noch in Anlagen produziert werden, die ausschließlich für Lebensmittel oder Futtermittel vorgesehen sind."
Die Bundesministerin betonte, unabhängig vom weiteren Vorgehen auf EU-Ebene werde die Bundesregierung auf nationaler Ebene "das Aktionsprogramm so schnell wie möglich umsetzen". Aigner: "Wir in Deutschland handeln jetzt - aber in einem gemeinsamen europäischen Markt halte ich es für erforderlich, gemeinsam die Standards zu erhöhen." Die Ministerin erklärte, sie erhoffe sich von der EU noch weitergehende Maßnahmen - "mit einer europaweit verbindlichen Positivliste bei Futtermitteln". Auch bei konkreten Vorgaben zur Absicherung des Haftungsrisikos der Betriebe sollte man nach Möglichkeit einen europäischen Ansatz wählen, sagte Aigner.
Die EU-Kommission würdigte die von Bund und Ländern nach dem Dioxin-Fall ergriffenen Maßnahmen als schnell, konsequent und wirksam. Mehrere EU-Mitgliedstaaten kündigten an, sie würden das Krisenmanagement in Deutschland zum Vorbild nehmen, um eigene Mechanismen zu prüfen und zu optimieren.
BMELV-Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette (Kurz- und Langfassung)
Sicherheit und Transparenz: Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette - Kurzfassung
Sicherheit und Transparenz: BMELV-Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette vom 14. Januar 2011 (PDF, 56 KB, nicht barrierefrei)
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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