Dr. Gerd Müller: Transparenz auf dem Milchmarkt immer wichtiger
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 24.01.2012
Pressemitteilung vom: 24.01.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Auf dem gestern in Berlin unter dem Thema "Transparenz am Milchmarkt: Wird zuviel preisgegeben?" stattfindenden Fachforum des Deutschen Bauernverbandes erklärte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Dr. Gerd ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 24.01.2012] Dr. Gerd Müller: Transparenz auf dem Milchmarkt immer wichtiger
Auf dem gestern in Berlin unter dem Thema "Transparenz am Milchmarkt: Wird zuviel preisgegeben?" stattfindenden Fachforum des Deutschen Bauernverbandes erklärte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Dr. Gerd Müller, dass Transparenz anlässlich der Deregulierung des europäischen Milchmarktes und der zunehmenden Ausrichtung des Absatzes auf die Exporte eine immer wichtigere Rolle spiele.
Angesichts der starken Konkurrenz aus Neuseeland, Australien, Argentinien und den USA auf den Drittlandsmärkten in den aufstrebenden Schwellenländern bräuchten die in der Wertschöpfungskette Milch tätigen Unternehmen verlässliche Daten, um ihre Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern. "Die Diskussion, die das Bundeskartellamt mit seiner Sektoruntersuchung Milch und dem Fallbericht zum Preisberichterstattungssystem der Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) angestoßen hat, bewerten wir grundsätzlich als nützlich", sagte Müller. Die Diskussionen zur Relevanz von Markttransparenz seien aber weiterzuführen.
Der Staatssekretär wies ferner auf die Möglichkeiten des Milchpaketes in Bezug auf Transparenz hin. Milch-Branchenorganisationen dürfen danach unter anderem künftig statistische Daten zu Preisen, Mengen und Vertragslaufzeiten von Rohmilchlieferverträgen veröffentlichen. Diese Entwicklung muss berücksichtigt werden, wenn nationale Grundsätze für die kartellrechtliche Bewertung von Preisberichterstattungssystemen festgelegt werden. "Es ist offensichtlich, dass das Thema Transparenz auf dem Brüsseler Parkett deutlich offener angegangen wird, als dies das Bundeskartellamt tut", so Müller.
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Auf dem gestern in Berlin unter dem Thema "Transparenz am Milchmarkt: Wird zuviel preisgegeben?" stattfindenden Fachforum des Deutschen Bauernverbandes erklärte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Dr. Gerd Müller, dass Transparenz anlässlich der Deregulierung des europäischen Milchmarktes und der zunehmenden Ausrichtung des Absatzes auf die Exporte eine immer wichtigere Rolle spiele.
Angesichts der starken Konkurrenz aus Neuseeland, Australien, Argentinien und den USA auf den Drittlandsmärkten in den aufstrebenden Schwellenländern bräuchten die in der Wertschöpfungskette Milch tätigen Unternehmen verlässliche Daten, um ihre Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern. "Die Diskussion, die das Bundeskartellamt mit seiner Sektoruntersuchung Milch und dem Fallbericht zum Preisberichterstattungssystem der Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) angestoßen hat, bewerten wir grundsätzlich als nützlich", sagte Müller. Die Diskussionen zur Relevanz von Markttransparenz seien aber weiterzuführen.
Der Staatssekretär wies ferner auf die Möglichkeiten des Milchpaketes in Bezug auf Transparenz hin. Milch-Branchenorganisationen dürfen danach unter anderem künftig statistische Daten zu Preisen, Mengen und Vertragslaufzeiten von Rohmilchlieferverträgen veröffentlichen. Diese Entwicklung muss berücksichtigt werden, wenn nationale Grundsätze für die kartellrechtliche Bewertung von Preisberichterstattungssystemen festgelegt werden. "Es ist offensichtlich, dass das Thema Transparenz auf dem Brüsseler Parkett deutlich offener angegangen wird, als dies das Bundeskartellamt tut", so Müller.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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