Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 21.01.2011
Pressemitteilung vom: 21.01.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Deutsches Jagdrecht mit Europäischer Menschenrechtskonvention vereinbar Die verpflichtende Mitgliedschaft für Grundstückeigentümer in Jagdgenossenschaften ist mit der Europäischen-Menschenrechtskonvention vereinbar. Dies hat der Europäische ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 21.01.2011] Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


Deutsches Jagdrecht mit Europäischer Menschenrechtskonvention vereinbar

Die verpflichtende Mitgliedschaft für Grundstückeigentümer in Jagdgenossenschaften ist mit der Europäischen-Menschenrechtskonvention vereinbar.

Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem heute veröffentlichten Urteil zum deutschen Jagdrecht entschieden. Damit ist der Gerichtshof mit seinem Urteil der Rechtsauffassung der Bundesregierung gefolgt.

Das Verfahren ging auf die Klage eines Grundstückseigentümer zurück, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, die Bejagung seiner Flächen jedoch als Mitglied einer Jagdgenossenschaft dulden muss (§§ 8, 9 Bundesjagdgesetz). Dies betrifft Grundstückseigentümer mit weniger als 75 Hektar Land. Der Kläger hatte hierin insbesondere eine Verletzung seiner Menschenrechte auf Eigentum und auf Vereinigungsfreiheit gesehen.

Der Gerichtshof entschied nun, dass diese Regelungen für den Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie der Vermeidung von Wildschäden gerechtfertigt sind. Ferner sei das Recht auf Vereinigungsfreiheit nicht verletzt, da Jagdgenossenschaften keine Vereinigungen im Sinne der Menschenrechtkonvention seien.

Das Urteil ist für das deutsche Jagdrecht von Bedeutung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits die Vereinbarkeit des Bundesjagdgesetzes mit der deutschen Verfassung bestätigt hatte, wird mit dem Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs nun auch die Vereinbarkeit des Jagdrechts mit der Menschenrechtskonvention bestätigt.

Dies ist umso bedeutsamer, als der Gerichtshof in früheren Entscheidungen, gegen Frankreich und Luxemburg, die dortige Rechtslage für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt hatte.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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