NPD-Versammlung in Schule

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 04.01.2012
Pressemitteilung vom: 04.01.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Joachim Herrmann begrüßt Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zu NPD-Versammlung in Schule: "Rechtsextremisten dürfen in Schulen keinen Platz finden - Bürgerengagement muss klare Zeichen setzen" Innenminister Joachim Herrmann hat den heutigen ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 04.01.2012] NPD-Versammlung in Schule


Joachim Herrmann begrüßt Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zu NPD-Versammlung in Schule: "Rechtsextremisten dürfen in Schulen keinen Platz finden - Bürgerengagement muss klare Zeichen setzen" Innenminister Joachim Herrmann hat den heutigen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Verbot einer Veranstaltung der NPD-Jugend in einem Landshuter Gymnasium begrüßt. "Über die Entscheidung des Gerichts bin ich hoch erfreut. Sie ist ein richtungsweisendes Signal, dass Neonazis und ihr gefährliches Gedankengut von unseren Schulen fern gehalten werden können. Verfassungsfeinde und Rechtsextremisten haben an unseren Schulen nichts zu suchen und dürfen dort keinen Platz finden." Es sei Aufgabe der Schulen, unsere Kinder auf dem Wertefundament der Grundgesetzes zu erziehen. Hierzu gehören vor allem Demokratie und Rechtstaatlichkeit. All das werde von der NPD bekämpft. Besonders wichtig sei laut Herrmann auch ein starkes bürgerschaftliches Engagement gegen Rechtsextremisten: "Wo immer sich Neonazis breit machen und ihre Ideologie verbreiten wollen, müssen alle aufrechten Demokraten aufstehen und klare Zeichen setzen. Wir müssen deutlich machen, dass die ganz überwiegende Mehrheit in unserer Gesellschaft den Rechtsextremismus entschieden ablehnt. Die Landshuter Bürger und ihre Stadtverwaltung haben sich hier in den vergangenen Wochen vorbildlich verhalten."


Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

Firmenkontakt:
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

Die Pressemeldung "NPD-Versammlung in Schule" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "NPD-Versammlung in Schule" ist Bayerisches Staatsministerium des Innern.