Ratgeber für Schwerbehinderte wieder erhältlich
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW), 03.01.2012
Pressemitteilung vom: 03.01.2012 von der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Aktualisierte Neuauflage Düsseldorf, 03.01.2012 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Ein "Bestseller" des Sozialministeriums ist wieder erhältlich: Der "Ratgeber für schwerbehinderte ...
[Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) - 03.01.2012] Ratgeber für Schwerbehinderte wieder erhältlich
Aktualisierte Neuauflage
Düsseldorf, 03.01.2012
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Ein "Bestseller" des Sozialministeriums ist wieder erhältlich: Der "Ratgeber für schwerbehinderte Menschen" ist in einer aktualisierten Neuauflage erschienen und kann jetzt kostenlos bestellt werden.
Leicht verständlich erläutert der Ratgeber das Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis und informiert über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, über Nachteilsausgleiche, finanzielle Hilfe und praktische Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag. Die Stichworte reichen von Altersrente über Blindengeld, Kündigungsschutz, Öffentlicher Personennahverkehr und Parken bis hin zu Wohngeld.
Da der Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei der zuständigen Kommune eingereicht werden muss, enthält der Ratgeber auch die Anschriften und Telefonnummern der zuständigen Behörden in den Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus wurden Internetadressen zusammengestellt, unter denen Menschen mit Behinderungen nützliche Informationen finden können.
In Nordrhein-Westfalen leben etwa 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen. Rund 1,7 Millionen von ihnen sind schwerbehindert.
Der "Ratgeber für schwerbehinderte Menschen – Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen" kann kostenlos angefordert werden unter der Internetadresse www.mais.nrw.de oder unter der Telefonnummer 0211 855-3110.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211
Aktualisierte Neuauflage
Düsseldorf, 03.01.2012
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Ein "Bestseller" des Sozialministeriums ist wieder erhältlich: Der "Ratgeber für schwerbehinderte Menschen" ist in einer aktualisierten Neuauflage erschienen und kann jetzt kostenlos bestellt werden.
Leicht verständlich erläutert der Ratgeber das Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis und informiert über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, über Nachteilsausgleiche, finanzielle Hilfe und praktische Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag. Die Stichworte reichen von Altersrente über Blindengeld, Kündigungsschutz, Öffentlicher Personennahverkehr und Parken bis hin zu Wohngeld.
Da der Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei der zuständigen Kommune eingereicht werden muss, enthält der Ratgeber auch die Anschriften und Telefonnummern der zuständigen Behörden in den Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus wurden Internetadressen zusammengestellt, unter denen Menschen mit Behinderungen nützliche Informationen finden können.
In Nordrhein-Westfalen leben etwa 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen. Rund 1,7 Millionen von ihnen sind schwerbehindert.
Der "Ratgeber für schwerbehinderte Menschen – Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen" kann kostenlos angefordert werden unter der Internetadresse www.mais.nrw.de oder unter der Telefonnummer 0211 855-3110.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
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Über Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW):
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
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