Bund, Länder und Kirchen starten Fonds 'Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975'
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 02.01.2012
Pressemitteilung vom: 02.01.2012 von der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Berlin
Kurzfassung: Betroffene können sich an Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern wenden Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen Betroffenen Mittel aus dem Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 02.01.2012] Bund, Länder und Kirchen starten Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"
Betroffene können sich an Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern wenden
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen Betroffenen Mittel aus dem Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" (Fonds "Heimerziehung West") zur Verfügung. Der Fonds wurde durch den Bund, die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg, die Evangelische Kirche in Deutschland, die (Erz-) Bistümer der katholischen Kirche im Bundesgebiet, den Deutschen Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Ordensobernkonferenz errichtet. Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und den Orden erbracht werden. Damit ist der Startschuss zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren gegeben.
"Das Leid der Betroffenen hat mich zutiefst berührt, deshalb ist es mir wichtig gewesen, dass die Vorschläge des Runden Tisches Heimerziehung West schnell umgesetzt werden. Ab 1. Januar können endlich die Anträge auf Unterstützung gestellt werden. Das ist eine wichtige Nachricht für alle Betroffenen", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder.
"Mir ist bewusst, dass der Fonds nichts ungeschehen machen kann. Der Fonds kann aber Betroffenen helfen, heute noch nachweisbare Folgen aus der Zeit ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 zu überwinden."
Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, kann durch den Fonds eine Hilfe zur Bewältigung dieses Leids gewährt werden, soweit durch die Heimerziehung heute noch Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden bestehen und dieser besondere Hilfebedarf nicht über die bestehenden
Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt wird. Darüber hinaus sollen Betroffene dabei unterstützt werden, ihre Zeit der Heimunterbringung zwischen 1949 und 1975 aufzuarbeiten. In Fällen, in denen es aufgrund seinerzeit nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, soll mit Hilfe des Fonds ein finanzieller Ausgleich gewährt werden.
Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern und Berlin beraten Betroffene und ermitteln den konkreten Hilfebedarf. Für Betroffene aus Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen sowie Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR ist geplant, bis zum Sommer 2012 entsprechende Regelungen und Grundlagen zu schaffen.
Auf der Website zum Fonds sind ausführliche Informationen zum Fonds, zur Antragstellung und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen zu finden:
www.fonds-heimerziehung.de.
Ein kostenloses Infotelefon gibt Auskunft über die zuständige Beratungseinrichtung: 0800 / 10 04 900 (montags: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags, mittwochs, freitags: 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr und sonntags: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bmfsfj.de.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Betroffene können sich an Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern wenden
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 an stehen Betroffenen Mittel aus dem Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" (Fonds "Heimerziehung West") zur Verfügung. Der Fonds wurde durch den Bund, die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg, die Evangelische Kirche in Deutschland, die (Erz-) Bistümer der katholischen Kirche im Bundesgebiet, den Deutschen Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Ordensobernkonferenz errichtet. Insgesamt stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie katholischer und evangelischer Kirche und deren Wohlfahrtsverbänden und den Orden erbracht werden. Damit ist der Startschuss zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren gegeben.
"Das Leid der Betroffenen hat mich zutiefst berührt, deshalb ist es mir wichtig gewesen, dass die Vorschläge des Runden Tisches Heimerziehung West schnell umgesetzt werden. Ab 1. Januar können endlich die Anträge auf Unterstützung gestellt werden. Das ist eine wichtige Nachricht für alle Betroffenen", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder.
"Mir ist bewusst, dass der Fonds nichts ungeschehen machen kann. Der Fonds kann aber Betroffenen helfen, heute noch nachweisbare Folgen aus der Zeit ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 zu überwinden."
Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, kann durch den Fonds eine Hilfe zur Bewältigung dieses Leids gewährt werden, soweit durch die Heimerziehung heute noch Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden bestehen und dieser besondere Hilfebedarf nicht über die bestehenden
Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt wird. Darüber hinaus sollen Betroffene dabei unterstützt werden, ihre Zeit der Heimunterbringung zwischen 1949 und 1975 aufzuarbeiten. In Fällen, in denen es aufgrund seinerzeit nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Minderung von Rentenansprüchen gekommen ist, soll mit Hilfe des Fonds ein finanzieller Ausgleich gewährt werden.
Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Anlauf- und Beratungsstellen in den westdeutschen Bundesländern und Berlin beraten Betroffene und ermitteln den konkreten Hilfebedarf. Für Betroffene aus Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen sowie Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR ist geplant, bis zum Sommer 2012 entsprechende Regelungen und Grundlagen zu schaffen.
Auf der Website zum Fonds sind ausführliche Informationen zum Fonds, zur Antragstellung und zu den Zuständigkeiten der Beratungsstellen zu finden:
www.fonds-heimerziehung.de.
Ein kostenloses Infotelefon gibt Auskunft über die zuständige Beratungseinrichtung: 0800 / 10 04 900 (montags: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags, mittwochs, freitags: 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr und sonntags: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bmfsfj.de.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Über Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
Firmenkontakt:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
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Die Pressemeldung "Bund, Länder und Kirchen starten Fonds 'Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975'" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Bund, Länder und Kirchen starten Fonds 'Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975'" ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
