Huber: Bayern stärkt Patientenrechte: Menschliche Medizin im Vordergrund

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), 28.12.2011
Pressemitteilung vom: 28.12.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) aus München

Kurzfassung: Erster bayerischer Patientenbericht vorgestellt Bayern stärkt die Position der bayerischen Patienten. Dies betonte Dr. Marcel Huber, Gesundheitsminister, bei der Vorstellung des ersten bayerischen Patientenberichts der Patientenbeauftragten. ...

[Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) - 28.12.2011] Huber: Bayern stärkt Patientenrechte: Menschliche Medizin im Vordergrund


Erster bayerischer Patientenbericht vorgestellt

Bayern stärkt die Position der bayerischen Patienten. Dies betonte Dr. Marcel Huber, Gesundheitsminister, bei der Vorstellung des ersten bayerischen Patientenberichts der Patientenbeauftragten. "Bayern setzt auf eine menschliche Medizin. Wir nehmen die Anliegen der Patienten sehr ernst und setzen uns für sie ein", so Huber. Der Minister unterstützt die Empfehlungen der Patientenbeauftragten Dr. Gabriele Hartl, die sich als Konsequenz aus ihrem ersten Amtsjahr ergeben. Diese sind insbesondere: die ärztliche Gesprächskompetenz stärker als bisher in das Medizin-Studium zu integrieren, weitere Patientenfürsprecher an den bayerischen Kliniken sowie mehr Geld für die Unabhängige Patientenberatung. Um die sprechende Medizin zu stärken, hat sich Bayern auf Bundesebene stark gemacht, die ärztliche Gesprächsführung als Pflichtlehr- und Prüfungsfach in das Medizin-Studium zu aufzunehmen. "Ein offenes und einfühlsames Gespräch schafft Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Es ist Voraussetzung für eine wirksame Therapie", so Huber. Deshalb sei es auch wichtig, das bereits bestehende Angebot der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter auszubauen. Dazu müsse die im Sozialgesetzbuch festgelegte Fördersumme vom Bund erhöht werden. Ziel ist laut Huber eine UPD-Beratungsstelle pro Regierungsbezirk - derzeit gibt es bayernweit drei. An jedem Krankenhaus sollte es darüber hinaus unabhängige Patientenfürsprecher geben, an die sich die Patienten vertrauensvoll wenden können und die bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen. Huber: "Die Menschen befinden sich während eines Krankenhausaufenthaltes in einer persönlichen Ausnahmesituation. Sie benötigen in besonderem Maße Hilfe und Unterstützung." Bayern startet im nächsten Jahr eine Kampagne, um auf freiwilliger Basis bei den Kliniken für die Patientenfürsprecher zu werben.

In enger Kooperation mit Patientenvertretern, Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern hat die Patientenbeauftragte Dr. Gabriele Hartl in ihrem ersten Amtsjahr alle Beratungsangebote für Patienten in Bayern zusammengestellt und analysiert. "Nur der gut informierte Patient ist auch ein souveräner Patient. Die Patientenbeauftragte hat sich für Bayern bewährt", so Huber. Knapp 700 Patienten haben sich bislang in der Telefonsprechstunde, per Mail oder Brief an die Patientenbeauftragte gewandt. Am häufigsten waren Fragen zu Leistungen der Krankenkassen oder bei Verdacht auf eine Fehlbehandlung. Hartl: "Unser Gesundheitssystem ist sehr komplex. Verständlich, dass die Menschen Fragen haben. Ziel ist, den Menschen in Bayern zu helfen, den richtigen Ansprechpartner für ihre Fragen zu finden", so Hartl. Der Patientenbericht wird unter www.patientenportal.bayern.de im Internet veröffentlicht. Zusätzlich soll es eine Broschüre geben, in der die Patientenberatungsangebote in Bayern aufgeschlüsselt sind. Das Büro der Patientenbeauftragten ist werktags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr (freitags 15 Uhr) unter 089/9214-3730 zu erreichen. Unter derselben Telefonnummer findet jeden Donnerstag von 10 bis 11 Uhr eine persönliche Telefonsprechstunde mit der Patientenbeauftragten statt.

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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) wurde am 14.10.2003 vom Bayerischen Landtag geschaffen. Sein ganzheitlicher Aufgabenzuschnitt ist einmalig in Deutschland. Es trägt Verantwortung für den nachhaltigen Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen: für den Schutz von Natur und Landschaft, von Boden, Wasser, Luft und Klima, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, für Verbraucher- und Arbeitsschutz, für Tiergesundheit und Tierschutz, für Strahlenschutz und Reaktorsicherheit. Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist Bayerns Ministerium für Mensch und Umwelt.

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