Neue Informationen über den Bio-Betrugsfall in Italien – BMELV will Anforderungen an Kontrollstellen erhöhen
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 27.12.2011
Pressemitteilung vom: 27.12.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Nach der Aufdeckung mutmaßlicher Betrugsfälle mit gefälschten Bio-Produkten in Italien haben die italienischen Behörden weitere Details bekannt gegeben. Aufgrund der bisher aus Rom übermittelten Informationen konnten neun deutsche Unternehmen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 27.12.2011] Neue Informationen über den Bio-Betrugsfall in Italien – BMELV will Anforderungen an Kontrollstellen erhöhen
Nach der Aufdeckung mutmaßlicher Betrugsfälle mit gefälschten Bio-Produkten in Italien haben die italienischen Behörden weitere Details bekannt gegeben. Aufgrund der bisher aus Rom übermittelten Informationen konnten neun deutsche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen identifiziert werden, die direkt mit gefälschter Bio-Ware aus Italien beliefert worden waren.
Bei der verdächtigen Ware handelt es sich überwiegend um Sojabohnen, Sojakuchen und Rapskuchen, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel bestimmt waren. Nach Angaben der italienischen Behörden sollen rund 550 Tonnen gefälschte Bio-Waren, vorwiegend Futtermittel, nach Deutschland exportiert worden sein. Nach übereinstimmenden Behördenangaben besteht für die Verbraucher nach wie vor keinerlei Gesundheitsgefahr.
Nachdem die italienische Finanzpolizei aufgedeckt hatte, dass Produkte aus konventioneller landwirtschaftlicher Produktion in betrügerischer Absicht als Bio-Ware deklariert und in den Verkehr gebracht worden waren, hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner eine schnelle und vollständige Aufklärung des Betrugsfalls gefordert. Nicht zuletzt auf Drängen Deutschlands wurde seitens der italienischen Behörden nunmehr eine offizielle Liste von Lieferanten, die im Rahmen der Ermittlungen auffällig geworden sind, sowie eine Liste mit Produkten und Transaktionen vorgelegt. Auf Grund des laufenden Ermittlungsverfahrens sind die Listen aber noch nicht vollständig. Das italienische Landwirtschaftsministerium hat weitere Informationen nach Freigabe durch die Ermittlungsbehörden zugesagt.
Neben den laufenden Recherchen der in Deutschland zuständigen Stellen wird auch von Wirtschaftsbeteiligten allen Hinweisen aus diesen Listen nachgegangen. Hier steht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden der Bundesländer.
Zurzeit sind in Deutschland wie auch in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU auf der Grundlage der EU-Öko-Verordnung Verdachtswaren für eine Ökovermarktung gesperrt. Auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, diese Sperrfrist bis auf weiteres auf drei Monate auszuweiten. In dieser Zeit soll die Frage geklärt werden, ob sich für gesperrte Ware der Verdacht bestätigt oder ob er ausgeräumt werden kann. Bei Verdachtsfällen beträgt die übliche Sperrfrist gewöhnlich vier Wochen.
Um Betrugsfälle mit falschen Zertifikaten zu verhindern, gibt es in Deutschland bereits auf freiwilliger Basis ein öffentlich zugängliches Verzeichnis zertifizierter Unternehmen des Ökolandbaus. Die Grundlage dafür wurde mit einem vom BMELV im Rahmen des Bundesprogramms "Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft" (BÖLN) finanzierten Entwicklungsprojekt geschaffen. Auf EU-Ebene hat Deutschland mit Unterstützung anderer Mitgliedstaaten die Initiative zur Schaffung eines EU-weiten Verzeichnisses ergriffen. Die EU-Kommission hat dieses Anliegen aufgenommen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Hierdurch werden die Mitgliedstaaten einzeln verpflichtet, der Öffentlichkeit mit geeigneten Mitteln einschließlich der Veröffentlichung im Internet entsprechende Verzeichnisse mit den aktualisierten Zertifikaten für die einzelnen Unternehmer des Öko-Landbaus zugänglich zu machen. Diese Bestimmungen müssen in den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden.
Durch den Vorfall in Italien sieht sich das Bundeslandwirtschaftsministerium in Übereinstimmung mit einschlägigen Untersuchungen darin bestätigt, auch national höhere Anforderungen an die Zulassung von Öko-Kontrollstellen zu stellen. Dazu wurde eine entsprechende Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung dem Bundesrat übermittelt, die bei Zustimmung Ende Februar 2012 in Kraft treten kann. Auch auf EU-Ebene wird das Bundesministerium weiter auf eine Harmonisierung der Öko-Kontrollen auf hohem Niveau drängen.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Nach der Aufdeckung mutmaßlicher Betrugsfälle mit gefälschten Bio-Produkten in Italien haben die italienischen Behörden weitere Details bekannt gegeben. Aufgrund der bisher aus Rom übermittelten Informationen konnten neun deutsche Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen identifiziert werden, die direkt mit gefälschter Bio-Ware aus Italien beliefert worden waren.
Bei der verdächtigen Ware handelt es sich überwiegend um Sojabohnen, Sojakuchen und Rapskuchen, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel bestimmt waren. Nach Angaben der italienischen Behörden sollen rund 550 Tonnen gefälschte Bio-Waren, vorwiegend Futtermittel, nach Deutschland exportiert worden sein. Nach übereinstimmenden Behördenangaben besteht für die Verbraucher nach wie vor keinerlei Gesundheitsgefahr.
Nachdem die italienische Finanzpolizei aufgedeckt hatte, dass Produkte aus konventioneller landwirtschaftlicher Produktion in betrügerischer Absicht als Bio-Ware deklariert und in den Verkehr gebracht worden waren, hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner eine schnelle und vollständige Aufklärung des Betrugsfalls gefordert. Nicht zuletzt auf Drängen Deutschlands wurde seitens der italienischen Behörden nunmehr eine offizielle Liste von Lieferanten, die im Rahmen der Ermittlungen auffällig geworden sind, sowie eine Liste mit Produkten und Transaktionen vorgelegt. Auf Grund des laufenden Ermittlungsverfahrens sind die Listen aber noch nicht vollständig. Das italienische Landwirtschaftsministerium hat weitere Informationen nach Freigabe durch die Ermittlungsbehörden zugesagt.
Neben den laufenden Recherchen der in Deutschland zuständigen Stellen wird auch von Wirtschaftsbeteiligten allen Hinweisen aus diesen Listen nachgegangen. Hier steht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden der Bundesländer.
Zurzeit sind in Deutschland wie auch in einigen anderen Mitgliedstaaten der EU auf der Grundlage der EU-Öko-Verordnung Verdachtswaren für eine Ökovermarktung gesperrt. Auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf verständigt, diese Sperrfrist bis auf weiteres auf drei Monate auszuweiten. In dieser Zeit soll die Frage geklärt werden, ob sich für gesperrte Ware der Verdacht bestätigt oder ob er ausgeräumt werden kann. Bei Verdachtsfällen beträgt die übliche Sperrfrist gewöhnlich vier Wochen.
Um Betrugsfälle mit falschen Zertifikaten zu verhindern, gibt es in Deutschland bereits auf freiwilliger Basis ein öffentlich zugängliches Verzeichnis zertifizierter Unternehmen des Ökolandbaus. Die Grundlage dafür wurde mit einem vom BMELV im Rahmen des Bundesprogramms "Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft" (BÖLN) finanzierten Entwicklungsprojekt geschaffen. Auf EU-Ebene hat Deutschland mit Unterstützung anderer Mitgliedstaaten die Initiative zur Schaffung eines EU-weiten Verzeichnisses ergriffen. Die EU-Kommission hat dieses Anliegen aufgenommen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Hierdurch werden die Mitgliedstaaten einzeln verpflichtet, der Öffentlichkeit mit geeigneten Mitteln einschließlich der Veröffentlichung im Internet entsprechende Verzeichnisse mit den aktualisierten Zertifikaten für die einzelnen Unternehmer des Öko-Landbaus zugänglich zu machen. Diese Bestimmungen müssen in den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2013 umgesetzt werden.
Durch den Vorfall in Italien sieht sich das Bundeslandwirtschaftsministerium in Übereinstimmung mit einschlägigen Untersuchungen darin bestätigt, auch national höhere Anforderungen an die Zulassung von Öko-Kontrollstellen zu stellen. Dazu wurde eine entsprechende Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung dem Bundesrat übermittelt, die bei Zustimmung Ende Februar 2012 in Kraft treten kann. Auch auf EU-Ebene wird das Bundesministerium weiter auf eine Harmonisierung der Öko-Kontrollen auf hohem Niveau drängen.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
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