Minister Harry K. Voigtsberger: NRW steht für einen fairen Wettbewerb und die sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 22.12.2011
Pressemitteilung vom: 22.12.2011 von der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Düsseldorf. Nach der Verabschiedung durch den Landtag soll das Tariftreue- und Vergabegesetz in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten. Wer sich künftig um öffentliche Bau- oder Dienstleistungs-Aufträge mit einem Volumen von mehr als 20.000 ...
[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) - 22.12.2011] Minister Harry K. Voigtsberger: NRW steht für einen fairen Wettbewerb und die sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge
Düsseldorf. Nach der Verabschiedung durch den Landtag soll das Tariftreue- und Vergabegesetz in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten. Wer sich künftig um öffentliche Bau- oder Dienstleistungs-Aufträge mit einem Volumen von mehr als 20.000 Euro bewirbt, muss seinen Beschäftigten dann mindestens 8,62 Euro in der Stunde zahlen. "Mit einer verbindlichen Verankerung von Sozialstandards in der öffentlichen Vergabe setzt NRW bundesweit ein Zeichen. Bieter, die im Vergabeverfahren untertariflich anbieten, sollen sich nicht auf Kosten redlicher Unternehmen Vorteile verschaffen", erläuterte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger die Ziele der Landesregierung. "Wir stehen für einen fairen Wettbewerb."
Vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen Veränderungen und Herausforderungen wie den Fachkräftemangel will das Land marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen in der öffentlichen Beschaffung um Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzen. Dazu zählen insbesondere ökologische, soziale und mittelstandsfreundliche Kriterien.
Gleichzeitig will die Landesregierung öffentliche Auftraggeber und Unternehmen durch die Änderung des Vergabeverfahrens so gering wie möglich belasten. Zum Nachweis der geforderten Lohnhöhe müssen Bieter künftig Eigenerklärungen abgeben und bestätigen, dass sie die eingesetzten Mitarbeiter in Höhe des Mindestentgelts entlohnen. Überprüft werden müssen diese Angaben nur dann, wenn das Angebot unangemessen niedrig erscheint oder andere Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Erklärung unzutreffend ist.
Zur Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber wird die Landesregierung eine Prüfstelle aufbauen, die die Einhaltung der Tariftreue- und Mindestlohnstandards unabhängig überwachen soll. "Das Tariftreue- und Vergabegesetz leitet im Land einen gesellschaftspolitischen Wandel auch im Beschaffungswesen ein", sagte der Wirtschaftsminister.
Ansprechpartner Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 3843-1022
Fax: (0211) 3843-9005
Düsseldorf. Nach der Verabschiedung durch den Landtag soll das Tariftreue- und Vergabegesetz in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten. Wer sich künftig um öffentliche Bau- oder Dienstleistungs-Aufträge mit einem Volumen von mehr als 20.000 Euro bewirbt, muss seinen Beschäftigten dann mindestens 8,62 Euro in der Stunde zahlen. "Mit einer verbindlichen Verankerung von Sozialstandards in der öffentlichen Vergabe setzt NRW bundesweit ein Zeichen. Bieter, die im Vergabeverfahren untertariflich anbieten, sollen sich nicht auf Kosten redlicher Unternehmen Vorteile verschaffen", erläuterte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger die Ziele der Landesregierung. "Wir stehen für einen fairen Wettbewerb."
Vor dem Hintergrund der gesellschaftspolitischen Veränderungen und Herausforderungen wie den Fachkräftemangel will das Land marktwirtschaftliche Rahmenbedingungen in der öffentlichen Beschaffung um Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzen. Dazu zählen insbesondere ökologische, soziale und mittelstandsfreundliche Kriterien.
Gleichzeitig will die Landesregierung öffentliche Auftraggeber und Unternehmen durch die Änderung des Vergabeverfahrens so gering wie möglich belasten. Zum Nachweis der geforderten Lohnhöhe müssen Bieter künftig Eigenerklärungen abgeben und bestätigen, dass sie die eingesetzten Mitarbeiter in Höhe des Mindestentgelts entlohnen. Überprüft werden müssen diese Angaben nur dann, wenn das Angebot unangemessen niedrig erscheint oder andere Anhaltspunkte vorliegen, dass diese Erklärung unzutreffend ist.
Zur Unterstützung der öffentlichen Auftraggeber wird die Landesregierung eine Prüfstelle aufbauen, die die Einhaltung der Tariftreue- und Mindestlohnstandards unabhängig überwachen soll. "Das Tariftreue- und Vergabegesetz leitet im Land einen gesellschaftspolitischen Wandel auch im Beschaffungswesen ein", sagte der Wirtschaftsminister.
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Über Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW):
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
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Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
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