Zeitarbeit hat ihren Wert

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 20.12.2011
Pressemitteilung vom: 20.12.2011 von der Firma Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Berlin

Kurzfassung: Das Bundeskabinett billigt Mindestlöhne in drei Branchen. Zeitarbeit startet mit 7,01 Euro pro Stunde im Osten und 7,89 Euro im Westen Verordnungen für drei Mindestlöhne in den Branchen Zeitarbeit, Gebäudereinigung und Dachdeckerhandwerk haben ...

[Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - 20.12.2011] "Zeitarbeit hat ihren Wert"


Das Bundeskabinett billigt Mindestlöhne in drei Branchen. Zeitarbeit startet mit 7,01 Euro pro Stunde im Osten und 7,89 Euro im Westen

Verordnungen für drei Mindestlöhne in den Branchen Zeitarbeit, Gebäudereinigung und Dachdeckerhandwerk haben heute das Bundeskabinett passiert. Insgesamt sind damit 11 Mindestlöhne für rund 4 Millionen Beschäftigte allgemeinverbindlich.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen: "Zeitarbeit hat ihren Wert, aber sie braucht sichere Leitplanken. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir die Drehtürklausel gegen den schleichenden Austausch von Stammbelegschaften ins Gesetz geschrieben. Nun freue ich mich sehr, dass auch für die rund 900.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zeitarbeitsbranche eine verlässliche Lohnuntergrenze gilt, die vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland schützt. Die Einigung der Tarifpartner der Zeitarbeit bei der Lohnhöhe stärkt die Tarifautonomie in Deutschland. Jetzt müssen die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit aber auch den zweiten Schritt tun und sich auf einen Zeitpunkt einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft. Sollte die Einigung der Branche im ersten Quartal 2012 nicht gelingen, wird die Politik ihre Zusage aus dem Hartz-Kompromiss einlösen und den richtigen Zeitpunkt für Equal Pay durch eine Expertenkommission ermitteln lassen."

Mit dem Erlass der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung gilt erstmals eine verbindliche untere Grenze für die Entlohnung der rund 900.000 Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer. Grundlage ist ein gemeinsamer Vorschlag von für die Zeitarbeit zuständigen Tarifvertragsparteien.

Das Mindeststundenentgelt beträgt zum 1. Januar 2012 7,01 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und 7,89 Euro für die übrigen Bundesländer.
Das Mindeststundenentgelt steigt zum 1. November 2012 auf 7,50 Euro für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und 8,19 Euro (übrige Bundesländer) an. Die in der Verordnung festgelegte Lohnuntergrenze gilt für alle in Deutschland eingesetzten Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer gleichermaßen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten; ihre Geltungsdauer ist bis zum 31. Oktober 2013 befristet.

Das Bundeskabinett hat heute zudem die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung zur Kenntnis genommen. Sie folgt auf die am 31. Dezember 2011 außer Kraft getretene zweite Mindestlohn-Verordnung in der Gebäudereinigung. Die Entgeltuntergrenze gilt für alle rund 900.000 in Deutschland in der Gebäudereinigung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland.

Damit wird in der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) der Mindestlohn im Westen stufenweise von derzeit 8,55 Euro auf 8,82 Euro für das Jahr 2012 und ab dem 1. Januar 2013 auf 9,00 Euro angehoben. im Osten wird er von 7,00 Euro auf 7,33 Euro für das Jahr 2012 und ab dem 1. Januar 2013 auf 7,56 Euro angehoben. Die Mindeststundenlöhne in der Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) bleiben bis auf eine geringfügige Erhöhung auf 9,00 Euro ab 1. Januar 2013 im Osten unverändert. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten; ihre Geltungsdauer ist bis zum 31. Oktober 2013 befristet.

Außerdem hat das Bundeskabinett die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk (rund 90.000 Beschäftigte) zur Kenntnis genommen. Sie folgt auf die am 31. Dezember 2011 außer Kraft getretene fünfte Mindestlohn-Verordnung für das Dachdeckerhandwerk.

Mit ihrem Erlass wird der bundesweite Mindeststundenlohn für das Dachdeckerhandwerk von derzeit 10,80 Euro für das Jahr 2012 auf 11,00 Euro und für das Jahr 2013 auf 11,20 Euro angehoben. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten; ihre Geltungsdauer ist bis zum 31. Dezember 2013 befristet.


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