Verfassungsgerichtshof betont Prüfrechte des Landesrechnungshofs bezüglich der NRW.Bank

  • Pressemitteilung der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011
Pressemitteilung vom: 13.12.2011 von der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: Düsseldorf, den 13.12.11 Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes bezüglich der NRW.BANK weit gefasst. Er ist damit dem Antrag ...

[Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 13.12.2011] Verfassungsgerichtshof betont Prüfrechte des Landesrechnungshofs bezüglich der NRW.Bank


Düsseldorf, den 13.12.11

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes bezüglich der NRW.BANK weit gefasst. Er ist damit dem Antrag des Landes­rechnungshofs in einem Organstreitverfahren gegen die Landesregierung gefolgt.

Das Gericht stellte klar, dass die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des NRW.Bank Gesetzes die Prüfungsrechte bezüglich der NRW Bank nicht beschränken können.

Bislang wurden die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs durch den Wortlaut der Landeshaushaltsordnung und des NRW.BANK Gesetzes auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel begrenzt. An diese gesetzgeberische Entscheidung und die hierzu seit Jahrzehnten im Konsens von Parlament und Landesregierungen gelebte Praxis sah sich, wie die Vorgängerregierung, auch die jetzige Landesregierung gebunden.

Ein prüfungsfreier Raum bestand auch in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt, denn die in Streit stehenden Bereiche werden auch schon von der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft.

Mit dem Urteil machen die Richter verfassungsrechtliche Vorgaben, die die Landesregierung respektiert. Nun gilt es, die Entscheidungsgründe sorgfältig zu analysieren, um dann die entsprechenden Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.


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