Zur Aktualisierung der Daten bei Gemeindefinanzen verpflichtet Landesregierung beschließt Gesetzentwurf für Gemeindefinanzen

  • Pressemitteilung der Firma Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), 19.01.2011
Pressemitteilung vom: 19.01.2011 von der Firma Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: "Die Landesregierung ist zur Aktualisierung der Grunddaten beim Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 verpflichtet. So handeln wir verfassungsgemäß und geben die tatsächliche Entwicklung der Sozialausgaben in den Kommunen wieder", erklärte ...

[Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) - 19.01.2011] Zur Aktualisierung der Daten bei Gemeindefinanzen verpflichtet Landesregierung beschließt Gesetzentwurf für Gemeindefinanzen - Verfassungsrechtlich notwendig


"Die Landesregierung ist zur Aktualisierung der Grunddaten beim Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 verpflichtet. So handeln wir verfassungsgemäß und geben die tatsächliche Entwicklung der Sozialausgaben in den Kommunen wieder", erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute (18.01.) in Düsseldorf. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die NRW-Landesregierung daher in ihrer Kabinettsitzung beschlossen.

Die letzte Anpassung der Daten erfolgte vor acht Jahren im GFG 2003 auf der Grundlage von statistischen Werten aus dem Jahr 1999. Turnusmäßig hätte die Regierung Rüttgers die Grunddaten schon im GFG 2008 aktualisieren müssen. "Insbesondere bei den Sozialausgaben hat sich die Welt gegenüber 1999 gravierend verändert", erläuterte der Kommunalminister. Beispielsweise sind die sog. "Harz IV- Reformen" nicht berücksichtigt. Auch stiegen die Ausgaben im sozialen Bereich in den letzten 10 Jahren dramatisch. "Wir wollen die vorhandenen Gelder gerecht zwischen den Städten und Gemeinden verteilen. Dabei haben wir die bisherige Systematik nicht geändert", betonte Jäger. "Damit setzen wir das um, was die alte Landesregierung schuldig geblieben ist. Diese hat die Augen vor der aktuellen Entwicklung verschlossen und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes in Münster ignoriert", kritisierte der Kommunalminister. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes von 1997 und 1998!
ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Entwicklungen zu beobachten und mit geeigneten Maßnahmen auf Veränderungen zu reagieren.

Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die zwingend notwendige Anpassung der Grunddaten und basiert auf den derzeit neuesten verfügbaren statistischen Daten des Jahres 2008. Jäger: "Eine weitergehende Modernisierung des Finanzausgleichssystems ist erst für 2012 vorgesehen".

"Mit ihrem Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bleibt die Landesregierung kommunalfreundlich und gerecht", betonte der Minister. Die Zuweisungen für die Kommunen steigen 2011 auf insgesamt 7,92 Milliarden Euro. Das sind 323 Millionen Euro (4,26 %) mehr als im GFG 2010 der alten schwarz-gelben Landesregierung. "Das GFG 2011 hat damit das zweithöchste Volumen aller Zeiten." Der Gesetzentwurf soll Anfang Februar in den Landtag eingebracht werden.


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