Klöckner: 'Anbaustopp für Reben muss erhalten bleiben'

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 18.01.2011
Pressemitteilung vom: 18.01.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Staatssekretärin spricht sich für Verlängerung der Pflanzrechteregelung über 2015 aus. Anlässlich des Großen Pfälzischen Weinbautages 2011 in Neustadt an der Weinstraße erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 18.01.2011] Klöckner: "Anbaustopp für Reben muss erhalten bleiben"


Staatssekretärin spricht sich für Verlängerung der Pflanzrechteregelung über 2015 aus.

Anlässlich des Großen Pfälzischen Weinbautages 2011 in Neustadt an der Weinstraße erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner: "Solange der europäische Weinmarkt noch nicht im Gleichgewicht ist und die südlichen Erzeugerländer unverändert Überschüsse produzieren, sollten wir nicht über ein Ende des Anbaustopps reden. Nach gegenwärtiger Rechtslage läuft das Pflanzrechtesystem Ende 2015 auf EU-Ebene aus, wobei die Mitgliedstaaten die Regelung bis Ende 2018 auf nationaler Ebene verlängern dürfen. Dies muss spätestens im kommenden Jahr korrigiert werden, wenn die Europäische Kommission ihre Bewertung der Weinmarktreform von 2008 vorlegt." Gerade Regionen mit schwierigen Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen, wie zum Beispiel Steil- und Terrassenlagen, seien nach wie vor auf ein funktionierendes Pflanzrechtesystem angewiesen. Hier gehe es auch um die Bewahrung unseres weinkulturellen Erbes, so die Staatssekretärin.

Klöckner führte weiterhin aus, dass das im Rahmen der Weinmarktreform eingeführte Stützungsprogramm bislang ein großer Erfolg in Deutschland gewesen sei. Die Bundesregierung habe damals erreicht, dass Deutschland EU-Finanzmittel in Höhe seines Produktionsanteils zugewiesen bekommen habe. Davon würden 2011 mehr als 19 Millionen Euro an Rheinland-Pfalz gehen. "Das ist Geld, das den rheinland-pfälzischen Winzerinnen und Winzern in erster Linie für Investitionen in die Kellereitechnik und für die Umstellung von Rebflächen zugute kommt", so Klöckner. Dies stärke die Betriebe im internationalen Wettbewerb. Dennoch sieht die Parlamentarische Staatssekretärin auch beim nationalen Stützungsprogramm Handlungsbedarf. Um gezielter der besonderen Situation im deutschen Weinbau gerecht zu werden, wolle sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, das Stützungsprogramm auch für Maßnahmen im Bereich der Verbraucherinformation sowie für eine spezielle Steillagenförderung zu öffnen.


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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