Resolution des SPD-Bundesparteitags zum VW-Gesetz

  • Pressemitteilung der Firma SPD, 05.12.2011
Pressemitteilung vom: 05.12.2011 von der Firma SPD aus Berlin

Kurzfassung: Auf dem SPD-Parteitag in Berlin wurde am Montag, dem 5. Dezember 2011, folgende Resolution beschlossen: Der Bundesparteitag verurteilt die erneuten Angriffe der EU-Kommission auf das VW-Gesetz. Das VW-Gesetz hat sich bewährt und bei der Sicherung ...

[SPD - 05.12.2011] Resolution des SPD-Bundesparteitags zum VW-Gesetz


Auf dem SPD-Parteitag in Berlin wurde am Montag, dem 5. Dezember 2011, folgende Resolution beschlossen:

Der Bundesparteitag verurteilt die erneuten Angriffe der EU-Kommission auf das VW-Gesetz. Das VW-Gesetz hat sich bewährt und bei der Sicherung von Standorten und Arbeitsplätzen eine wichtige Rolle gespielt. Während die Finanzmarktkrise Europa im Griff hat und wirksame Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte immer noch nicht umgesetzt worden sind, stellt die EU-Kommission zum wiederholten Male die Kapitalverkehrsfreiheit über die Arbeitnehmerinteressen. Dieses Verhalten der EU-Kommission ist sowohl wirtschaftpolitisch als auch europapolitisch schädlich.

Das Vorgehen der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz ist zudem in der Sache falsch. Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2007 nicht das VW-Gesetz in seiner Gesamtheit, sondern nur einzelne Regelungen für europarechtswidrig erklärt. Betroffen waren als Einzelregelung die besonderen Entsenderechte der Bundesrepublik und des Landes Niedersachsen in den Aufsichtsrat des Volkswagenkonzerns. Darüber hinaus rügten die Richter das Zusammenspiel der Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent und des Mehrheitserfordernisses von 80 Prozent plus 1 Aktie bei wichtigen Entscheidungen in der Hauptversammlung. Die damalige sozialdemokratische Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat dementsprechend eine Neufassung des VW-Gesetzes erarbeitet, in der die besonderen Entsenderechte in den Aufsichtsrat und die Stimmrechtsbeschränkung gestrichen wurden. Das Mehrheitserfordernis von mehr als 80 Prozent konnte Bestandteil des VW-Gesetzes bleiben, weil dies nach dem Urteil des EuGH nur in Verbindung mit der Stimmrechtsbeschränkung europarechtswidrig gewesen sei. Damit wurden die Vorgaben des EuGH erfüllt und gleichzeitig wichtige Schutzfunktionen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Volkswagen erhalten.

Der erneute Versuch, die Arbeitnehmerinteressen bei Volkswagen zu schwächen, ist – neben anderen arbeitnehmerfernen Entscheidungen der EU-Kommission - geeignet, die Akzeptanz der europäischen Einigung bei den Menschen zu untergraben. Wenn die Kapitalverkehrsfreiheit über den Interessen der Beschäftigten steht, wird der europäische Gedanke diskreditiert und ad absurdum geführt. Die Einigung Europas wird von den Menschen nur unterstützt, wenn wir ihnen die Angst vor Arbeitsplatzverlust und Lohn- und Sozialdumping nehmen. Die angekündigte Klage der EU-Kommission wird die Skepsis der deutschen Bevölkerung gegenüber den europäischen Institutionen eher verstärken. Daran kann niemand in Deutschland und in Europa ein Interesse haben.

Das VW-Gesetz hat in seiner Geschichte immer wieder bewiesen, welche herausragende Bedeutung die Regelungen der erweiterten Mitbestimmung zur Sicherung der Standorte und Arbeitsplätze bei Volkswagen hat. Das VW-Gesetz und die starke Mitbestimmung waren und sind die Erfolgsgaranten für den VW-Konzern. Die Erfahrungen der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrisen machen deutlich, dass die starke Mitbestimmung des VW-Gesetzes eher Vorbild auch für andere Unternehmen sein sollte.

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands steht an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Volkswagenkonzerns. Ihnen gehört unsere Solidarität. Wir werden die Aktivitäten der IG-Metall, des Betriebsrates und der Belegschaft mit allen Kräften unterstützen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, auf die Kommission einzuwirken, dass dieser erneute Angriff auf das VW-Gesetz schnell zurückgenommen wird.


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