Gemeindeverkehrsfinanzierung - GRÜNE: Anhörung bestätigt GRÜNEN Gesetzentwurf

  • Pressemitteilung der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen, 02.12.2011
Pressemitteilung vom: 02.12.2011 von der Firma Bündnis 90/Die Grünen Hessen aus Wiesbaden

Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht sich durch die gestrige Anhörung im Verkehrsausschuss zum eigenen Gesetzentwurf für ein hessisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (HGVFG) bestätigt. Mit dem HGVFG wollen DIE GRÜNEN den ...

[Bündnis 90/Die Grünen Hessen - 02.12.2011] Gemeindeverkehrsfinanzierung - GRÜNE: Anhörung bestätigt GRÜNEN Gesetzentwurf


Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht sich durch die gestrige Anhörung im Verkehrsausschuss zum eigenen Gesetzentwurf für ein hessisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (HGVFG) bestätigt. Mit dem HGVFG wollen DIE GRÜNEN den hessischen Kommunen über das Jahr 2013 hinaus die finanziellen Mittel des Bundes zur Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse vor Ort sichern. Der Bund stellt dem Land Hessen derzeit jährlich rund 96,5 Millionen Euro für den kommunalen Verkehrsbereich zur Verfügung. Ab 1. Januar 2014 entfällt jedoch die Zweckbindung der Fördermittel des Bundes für den Verkehr. Dann könnte das Land auch andere Investitionen mit dem Geld tätigen.

"Die Anhörung hat gezeigt, dass wir mit diesem Gesetz den Kommunen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit für Projekte zur Verbesserung ihres Mobilitätsangebots vor Ort über das Jahr 2014 hinaus geben können. Ohne die Fortführung der Zweckbindung der Bundesmittel könnten die Gemeinden ihre Verkehrsprojekte alleine nicht mehr finanzieren, insbesondere bei größeren Investitionen. Alle Anzuhörenden haben sich für eine Sicherung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen und den Gesetzentwurf befürwortet. Auch wurde betont, dass ein Gesetz ein besseres Instrument sei als ein Kabinettsbeschluss", fasst Karin Müller, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN, die zentralen Ergebnisse der Anhörung zusammen.

"Die Anzuhörenden haben insbesondere die zentrale Bedeutung des Erhalts der Infrastruktur für die Zukunft betont, gerade vor dem Hintergrund der prekären finanziellen Lage von Städten und Gemeinden. Dies bestätigt, dass die Ausweitung des Förderkatalogs auch auf den Grunderhalt von Straßen- und Schieneninfrastruktur, die richtige Entscheidung war. Ferner wurde die verstärkte Förderung des ÖPNV mit insgesamt 60 Prozent der Fördersumme durch die Einführung einer Mittelquotierung von vielen Anzuhörenden begrüßt. Auch der Radverkehr soll zukünftig mit einer festen Quote von 10 Prozent gefördert werden. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken und eine wirkliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse frei von Stau, Lärm und Abgasen zu erzielen ist die Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs das notwendige Mittel", so Müller.


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