Kristina Schröder: 'Eine Erste-Hilfe-Nummer für Gewaltopfer'
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), 02.12.2011
Pressemitteilung vom: 02.12.2011 von der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Berlin
Kurzfassung: Bundestag beschließt Gesetz für Frauenhilfetelefon Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag (heute) in 2./3. Lesung einstimmig den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 02.12.2011] Kristina Schröder: "Eine Erste-Hilfe-Nummer für Gewaltopfer"
Bundestag beschließt Gesetz für Frauenhilfetelefon
Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag (heute) in 2./3. Lesung einstimmig den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen.
"Wir haben in Deutschland ein sehr gutes und dichtes Netz von Frauenhäusern und Beratungsstellen vor Ort. Das Problem ist, dass es oft lange dauert, bis bedrohte und misshandelte Frauen den Weg zu Rat, Schutz und Hilfe finden. Mit dem Hilfetelefon stellen wir Gewaltopfern eine 'Erste-Hilfe-Nummer' zur Seite, damit der Schritt aus der Gewalt einfacher und schneller möglich wird", so Bundesministerin Schröder.
Das neue Hilfetelefon ist eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Beratungsangeboten, gerade für solche Gewaltopfer, für die der Weg in eine Beratungsstelle körperlich, sprachlich oder kulturell bedingt eine große Hürde darstellt: etwa Frauen mit Migrationshintergrund, Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung oder Frauen mit Behinderung.
Das Telefon soll neben den betroffenen Frauen auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen zur Verfügung stehen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Gewaltopfern zu tun haben. Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer bieten qualifizierte Beraterinnen kostenlos, vertraulich und bei Bedarf mehrsprachige Beratung und vermitteln an Anlaufstellen vor Ort. Das Hilfeangebot ist barrierefrei.
Das Hilfetelefon wird auf der Grundlage des heute im Bundestag beschlossenen Gesetzes aufgebaut. Im Laufe des kommenden Jahres werden die Beraterinnen eingestellt, eine Datenbank als Grundlage für die Weitervermittlung der Frauen zu den Beratungsstellen und Frauenhäusern vor Ort aufgebaut und eine Öffentlichkeitskampagne gestartet. Die Freischaltung ist für Ende 2012 geplant.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Bundestag beschließt Gesetz für Frauenhilfetelefon
Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag (heute) in 2./3. Lesung einstimmig den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegten Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen.
"Wir haben in Deutschland ein sehr gutes und dichtes Netz von Frauenhäusern und Beratungsstellen vor Ort. Das Problem ist, dass es oft lange dauert, bis bedrohte und misshandelte Frauen den Weg zu Rat, Schutz und Hilfe finden. Mit dem Hilfetelefon stellen wir Gewaltopfern eine 'Erste-Hilfe-Nummer' zur Seite, damit der Schritt aus der Gewalt einfacher und schneller möglich wird", so Bundesministerin Schröder.
Das neue Hilfetelefon ist eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Beratungsangeboten, gerade für solche Gewaltopfer, für die der Weg in eine Beratungsstelle körperlich, sprachlich oder kulturell bedingt eine große Hürde darstellt: etwa Frauen mit Migrationshintergrund, Opfer von Menschenhandel und Zwangsverheiratung oder Frauen mit Behinderung.
Das Telefon soll neben den betroffenen Frauen auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen zur Verfügung stehen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Gewaltopfern zu tun haben. Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer bieten qualifizierte Beraterinnen kostenlos, vertraulich und bei Bedarf mehrsprachige Beratung und vermitteln an Anlaufstellen vor Ort. Das Hilfeangebot ist barrierefrei.
Das Hilfetelefon wird auf der Grundlage des heute im Bundestag beschlossenen Gesetzes aufgebaut. Im Laufe des kommenden Jahres werden die Beraterinnen eingestellt, eine Datenbank als Grundlage für die Weitervermittlung der Frauen zu den Beratungsstellen und Frauenhäusern vor Ort aufgebaut und eine Öffentlichkeitskampagne gestartet. Die Freischaltung ist für Ende 2012 geplant.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Über Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):
Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
Firmenkontakt:
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
Firmenkontakt:
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Die Pressemeldung "Kristina Schröder: 'Eine Erste-Hilfe-Nummer für Gewaltopfer'" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Kristina Schröder: 'Eine Erste-Hilfe-Nummer für Gewaltopfer'" ist Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
