Gesetzliche Unfallversicherung verabschiedet Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention Beitrag zum Aufbau einer inklusiven Gesellschaft

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV, 02.12.2011
Pressemitteilung vom: 02.12.2011 von der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV aus Berlin-Mitte

Kurzfassung: Gesetzliche Unfallversicherung verabschiedet Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention Beitrag zum Aufbau einer inklusiven Gesellschaft Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat am 29.11. 2011 in Berlin einstimmig ...

[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 02.12.2011] Gesetzliche Unfallversicherung verabschiedet Aktionsplan zur UN Behindertenrechtskonvention Beitrag zum Aufbau einer inklusiven Gesellschaft


Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat am 29.11. 2011 in Berlin einstimmig einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention beschlossen. Die gesetzliche Unfallversicherung liefert damit einen Beitrag zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung.

"Mit ihrem Aktionsplan möchten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Spitzenverband einen nachhaltigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten", sagte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. "In unserem Leitbild steht der Mensch im Mittelpunkt, deshalb engagieren wir uns für die größtmögliche Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft. Auf diesem Weg soll der Aktionsplan alle Gliederungen und Mitarbeiter der Unfallversicherung, aber auch Partner zum Mitmachen bewegen."

Die gesetzliche Unfallversicherung versichert rund 75 Millionen Menschen in Deutschland gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken bei der Arbeit, in Bildungseinrichtungen und im Ehrenamt. Sie bietet ein umfassendes Leistungsspektrum aus einer Hand: von der Prävention über die Rehabilitation bis zur Entschädigung. Das bedeutet, die Träger der Unfallversicherung wirken auf vielfältige Weise in die Gesellschaft hinein und können auf unterschiedlichen Ebenen für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen werben. Die Bandbreite der Möglichkeiten reicht von der Beratung zu einem sicheren und inklusiven Arbeits- und Schulleben bis zur betrieblichen Wiedereingliederung von Versicherten nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Der Aktionsplan der Unfallversicherung wurde von Beginn an von einem Partizipationsrat begleitet, der paritätisch mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden besetzt ist. Der Aktionsplan ist auf drei Jahre angelegt (2012 -2014) und kann fortgeschrieben werden. Er formuliert Ziele, Maßnahmen und Aktionen mit denen der Geist und die Vorgaben der UN-Konvention in konkretes und verbindliches Handeln übersetzt werden. Zu diesem Zweck wurden fünf Handlungsfelder identifiziert.

- Bewusstseinsbildung
Mitarbeiter und Partner sollen über verschiedene Kommunikationswege mit dem Geist der Konvention vertraut gemacht werden.

- Barrierefreiheit
Menschen mit Behinderungen sollen einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihrer Umwelt haben. Das bezieht sich auf bauliche Maßnahmen ebenso wie auf Sprache und Kommunikation.

- Partizipation
Menschen mit Behinderungen sollen möglichst früh in Entscheidungsprozesse der Unfallversicherung einbezogen werden.

- Individualisierung und Vielfalt
Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse jedes Einzelnen soll die Teilhabe von Unfallversicherten am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft gestärkt werden.

- Lebensräume und Inklusion

Mit Pilotprojekten in Betrieben, Kitas und Bildungseinrichtungen will die Unfallversicherung zusammen mit ihren Partnern die Inklusion am Wohnort stärken.

Den vollständigen vorläufigen Text des Aktionsplans finden Sie unter www.dguv.de Webcode d124621. Da der Aktionsplan einen dynamischen Prozess beschreibt, wird immer wieder nachgearbeitet und einzelne Aktionen konkretisiert werden.




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