URENCO weitet Kapazität in Almelo aus – Niederländische Genehmigung erteilt
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 28.11.2011
Pressemitteilung vom: 28.11.2011 von der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Düsseldorf. Das niederländische Ministerie van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen über einen am 28.10.2011 erteilten endgültigen ...
[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) - 28.11.2011] URENCO weitet Kapazität in Almelo aus – Niederländische Genehmigung erteilt
Düsseldorf. Das niederländische Ministerie van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen über einen am 28.10.2011 erteilten endgültigen Beschluss zur Erweiterung der Urananreicherungsanlage Almelo informiert.
Die URENCO-Nederland im grenznahen niederländischen Almelo hatte im Oktober 2010 bei den niederländischen Behörden beantragt, die Kapazität ihrer dortigen Urananreicherungsanlage von 4.950 auf 6.200 Tonnen Urantrennarbeit pro Jahr zu erweitern. Diese Genehmigung gestattet neben der Erweiterung der Anreicherungskapazität die Erhöhung der Lagermengen von Feed (Natururan), Tails (abgereichertes Uran) und Product (angereichertes Uran) sowie weitere Änderungen.
Die Bekanntmachung, der Beschluss und die anderen relevanten Unterlagen können auf der folgenden Website eingesehen werden: www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/kernenergie/vergunningen.
In Deutschland wurde der Beschluss am 3.11.2011 öffentlich bekannt gemacht. Er kann noch bis zum 15.12.2011 bei der Stadt Gronau und beim Landkreis Grafschaft Bentheim eingesehen werden, und zwar an den folgenden Adressen:
Stadt Gronau, Fachdienst 465, Bauordnung und Baurechtsangelegenheiten, Rathaus der Stadt Gronau, Konrad-Adenauer-Straße 1, 48599 Gronau. Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; freitags von 8 bis 12:30 Uhr. Landkreis Grafschaft Bentheim, Van-Delden-Straße 1-7, 48522 Nordhorn. Montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16 Uhr; freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Betroffene können gegen den Beschluss noch bis zum 15.12.2011 Widerspruch einlegen. Der Widerspruch begründet ein kostenpflichtiges Verfahren. Einzelheiten hierzu sind der Bekanntmachung zu entnehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38 43 0 - Email: poststelle@mwebwv.nrw.de
Düsseldorf. Das niederländische Ministerie van Economische Zaken, Landbouw en Innovatie hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen über einen am 28.10.2011 erteilten endgültigen Beschluss zur Erweiterung der Urananreicherungsanlage Almelo informiert.
Die URENCO-Nederland im grenznahen niederländischen Almelo hatte im Oktober 2010 bei den niederländischen Behörden beantragt, die Kapazität ihrer dortigen Urananreicherungsanlage von 4.950 auf 6.200 Tonnen Urantrennarbeit pro Jahr zu erweitern. Diese Genehmigung gestattet neben der Erweiterung der Anreicherungskapazität die Erhöhung der Lagermengen von Feed (Natururan), Tails (abgereichertes Uran) und Product (angereichertes Uran) sowie weitere Änderungen.
Die Bekanntmachung, der Beschluss und die anderen relevanten Unterlagen können auf der folgenden Website eingesehen werden: www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/kernenergie/vergunningen.
In Deutschland wurde der Beschluss am 3.11.2011 öffentlich bekannt gemacht. Er kann noch bis zum 15.12.2011 bei der Stadt Gronau und beim Landkreis Grafschaft Bentheim eingesehen werden, und zwar an den folgenden Adressen:
Stadt Gronau, Fachdienst 465, Bauordnung und Baurechtsangelegenheiten, Rathaus der Stadt Gronau, Konrad-Adenauer-Straße 1, 48599 Gronau. Montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr; freitags von 8 bis 12:30 Uhr. Landkreis Grafschaft Bentheim, Van-Delden-Straße 1-7, 48522 Nordhorn. Montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16 Uhr; freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr. Betroffene können gegen den Beschluss noch bis zum 15.12.2011 Widerspruch einlegen. Der Widerspruch begründet ein kostenpflichtiges Verfahren. Einzelheiten hierzu sind der Bekanntmachung zu entnehmen.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
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Über Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW):
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
Firmenkontakt:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
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Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
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