Bundesverwaltungsgericht erklärt Abgabe zum Deutschen Weinfonds für verfassungsgemäß
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 28.11.2011
Pressemitteilung vom: 28.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seiner Entscheidung vom 24. November 2011 letztinstanzlich in sieben Parallelverfahren die Revisionen zurückgewiesen und damit die Verfassungsmäßigkeit der Abgaberegelungen nach dem Weingesetz ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.11.2011] Bundesverwaltungsgericht erklärt Abgabe zum Deutschen Weinfonds für verfassungsgemäß
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seiner Entscheidung vom 24. November 2011 letztinstanzlich in sieben Parallelverfahren die Revisionen zurückgewiesen und damit die Verfassungsmäßigkeit der Abgaberegelungen nach dem Weingesetz bestätigt.
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser, begrüßte das Urteil und sagte: "Ich freue mich über diese sachgerechte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Abgabenregelung für Wein, mit der auch die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vertretene Rechtsauffassung bestätigt wurde. Das Urteil ist im Sinne der in Deutschland überwiegend klein- und mittelständisch geprägten Weinwirtschaft, die einer zentralen Einrichtung der Absatzförderung bedarf, um effektiv agieren zu können. Der deutsche Wein lebt von seiner Originalität und Regionalität. Das nunmehr vorliegende Urteil hat den Weg dafür frei gemacht, dass diese Markenzeichen weiterhin mit professioneller Arbeit seitens des Deutschen Weinfonds herausgestellt werden können." Abzuwarten bleibt noch, ob die Kläger die rechtliche Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen werden. Im diesem Fall würde erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts endgültige Rechtssicherheit schaffen.
Im Jahr 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht die Abgaben an die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und an den Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft für unzulässig und die zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen für nichtig erklärt. Daraufhin hatten drei Winzer und vier Kellereien aus Rheinland-Pfalz gegen die Abgaben zum Deutschen Weinfonds und zur gebietlichen Absatzförderung für Wein geklagt, weil sie diese ebenfalls als verfassungswidrig erachten. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Abgabenregelung nach dem Weingesetz die in der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Anforderungen an die Zulässigkeit von Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion erfülle.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seiner Entscheidung vom 24. November 2011 letztinstanzlich in sieben Parallelverfahren die Revisionen zurückgewiesen und damit die Verfassungsmäßigkeit der Abgaberegelungen nach dem Weingesetz bestätigt.
Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser, begrüßte das Urteil und sagte: "Ich freue mich über diese sachgerechte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Abgabenregelung für Wein, mit der auch die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vertretene Rechtsauffassung bestätigt wurde. Das Urteil ist im Sinne der in Deutschland überwiegend klein- und mittelständisch geprägten Weinwirtschaft, die einer zentralen Einrichtung der Absatzförderung bedarf, um effektiv agieren zu können. Der deutsche Wein lebt von seiner Originalität und Regionalität. Das nunmehr vorliegende Urteil hat den Weg dafür frei gemacht, dass diese Markenzeichen weiterhin mit professioneller Arbeit seitens des Deutschen Weinfonds herausgestellt werden können." Abzuwarten bleibt noch, ob die Kläger die rechtliche Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde ausschöpfen werden. Im diesem Fall würde erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts endgültige Rechtssicherheit schaffen.
Im Jahr 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht die Abgaben an die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und an den Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft für unzulässig und die zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen für nichtig erklärt. Daraufhin hatten drei Winzer und vier Kellereien aus Rheinland-Pfalz gegen die Abgaben zum Deutschen Weinfonds und zur gebietlichen Absatzförderung für Wein geklagt, weil sie diese ebenfalls als verfassungswidrig erachten. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Abgabenregelung nach dem Weingesetz die in der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Anforderungen an die Zulässigkeit von Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion erfülle.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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