Keine Zustimmung zum Kinderschutzgesetz

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 25.11.2011
Pressemitteilung vom: 25.11.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern in der vorliegenden Fassung nicht zu. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten. Die Länder hatten bereits im sogenannten ersten Durchgang im Mai 2011 bedauert, dass das ...

[Bundesrat - 25.11.2011] Keine Zustimmung zum Kinderschutzgesetz


Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern in der vorliegenden Fassung nicht zu. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten.

Die Länder hatten bereits im sogenannten ersten Durchgang im Mai 2011 bedauert, dass das Gesetz den präventiven Kinderschutz als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Sie hielten es z.B. für erforderlich, im Rahmen der "Frühen Hilfen" auch die entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern. Der Bundestag hat die Vorschläge des Bundesrates jedoch nicht aufgegriffen.

Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.


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