Bundesrat stimmt Gesetz zur Stärkung der Kommunalfinanzen zu, macht aber Vorbehalte deutlich

  • Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 25.11.2011
Pressemitteilung vom: 25.11.2011 von der Firma Bundesrat aus Berlin

Kurzfassung: Die Länder haben heute dem Gesetz zugestimmt, mit dem der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Kommunen für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung schrittweise anhebt. Sie begrüßen die in Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im ...

[Bundesrat - 25.11.2011] Bundesrat stimmt Gesetz zur Stärkung der Kommunalfinanzen zu, macht aber Vorbehalte deutlich


Die Länder haben heute dem Gesetz zugestimmt, mit dem der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Kommunen für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung schrittweise anhebt.

Sie begrüßen die in Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Vorfeld vereinbarte stufenweise Erhöhung der Bundesbeteiligung in den Jahren 2012 und 2013 sowie die vollständige Übernahme der Kosten durch den Bund ab 2014.

In einer begleitenden Entschließung weisen sie jedoch darauf hin, dass das vorliegende Gesetz die getroffenen Vereinbarungen nur teilweise umsetzt, da es lediglich die erste Stufe der Entlastung für das Jahr 2012 - Anstieg der Bundesbeteiligung auf 45 Prozent - regelt.

Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, die weiteren gesetzlichen Regelungen - Anstieg auf 75 Prozent in 2013 und vollständige Übernahme der Kosten im Jahr 2014 - so schnell wie möglich und in enger Abstimmung mit den Ländern zu treffen.

Zudem kritisiert der Bundesrat, dass das Gesetz nicht auf die tatsächlichen Ausgaben im kommenden Jahr, sondern auf die Ausgaben des Vorvorjahres abstellt. Dies hätte zur Folge, dass Länder und Kommunen den zu erwartenden Ausgabenanstieg im Jahr 2012 selbst vorfinanzieren müssten. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sei daher sicherzustellen, dass die Abrechnung auf Basis der laufenden Nettoausgaben erfolgt.


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