Minister Schneider: Konsequente Überwachung von Risiko-Betrieben
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW), 24.11.2011
Pressemitteilung vom: 24.11.2011 von der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschließt gemeinsame Grundsätze für Kernaufgaben des Arbeitsschutzes Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Der staatliche Arbeitsschutz soll ...
[Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) - 24.11.2011] Minister Schneider: Konsequente Überwachung von Risiko-Betrieben
Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschließt gemeinsame Grundsätze für Kernaufgaben des Arbeitsschutzes
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Der staatliche Arbeitsschutz soll künftig verstärkt diejenigen Betriebe überwachen, in denen ein besonders hohes Risiko für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht. Außerdem soll grundsätzlich auch anonymen Beschwerden von Beschäftigten nachgegangen werden. Das haben die Arbeitsminister der Länder auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen heute auf ihrer Konferenz in Leipzig beschlossen.
"Der Dortmunder PCB-Skandal, bei dem Beschäftigte und Umwelt durch die Firma Envio in unverantwortlicher Weise gefährdet worden sind, hat gezeigt, dass solche Betriebe konsequent überwacht werden müssen. Und wir müssen natürlich auch anonymen Beschwerden nachgehen, wenn Beschäftigte aus Angst um ihren Job ihren Namen nicht nennen wollen", sagte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider heute (24. November 2011) auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Leipzig.
Die Arbeitsminister der Länder haben den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) deshalb aufgefordert, bis zur nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz gemeinsame Grundsätze für eine risikoorientierte Überwachung und für das Beschwerdemanagement abzustimmen.
"Insbesondere Beschwerden von Beschäftigten aus Betrieben, die keinen Betriebsrat haben, müssen grundsätzlich Anlass für Überwachungsmaßnahmen durch den Arbeitsschutz sein", sagte Minister Schneider. Die begrenzten Personalressourcen der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen machten es darüber hinaus erforderlich, die ohne äußeren Anlass durchgeführten Überwachungen besonders auf solche Betriebe zu konzentrieren, in denen die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am größten sind, so der Minister abschließend.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211
Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschließt gemeinsame Grundsätze für Kernaufgaben des Arbeitsschutzes
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Der staatliche Arbeitsschutz soll künftig verstärkt diejenigen Betriebe überwachen, in denen ein besonders hohes Risiko für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht. Außerdem soll grundsätzlich auch anonymen Beschwerden von Beschäftigten nachgegangen werden. Das haben die Arbeitsminister der Länder auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen heute auf ihrer Konferenz in Leipzig beschlossen.
"Der Dortmunder PCB-Skandal, bei dem Beschäftigte und Umwelt durch die Firma Envio in unverantwortlicher Weise gefährdet worden sind, hat gezeigt, dass solche Betriebe konsequent überwacht werden müssen. Und wir müssen natürlich auch anonymen Beschwerden nachgehen, wenn Beschäftigte aus Angst um ihren Job ihren Namen nicht nennen wollen", sagte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider heute (24. November 2011) auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Leipzig.
Die Arbeitsminister der Länder haben den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) deshalb aufgefordert, bis zur nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz gemeinsame Grundsätze für eine risikoorientierte Überwachung und für das Beschwerdemanagement abzustimmen.
"Insbesondere Beschwerden von Beschäftigten aus Betrieben, die keinen Betriebsrat haben, müssen grundsätzlich Anlass für Überwachungsmaßnahmen durch den Arbeitsschutz sein", sagte Minister Schneider. Die begrenzten Personalressourcen der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen machten es darüber hinaus erforderlich, die ohne äußeren Anlass durchgeführten Überwachungen besonders auf solche Betriebe zu konzentrieren, in denen die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am größten sind, so der Minister abschließend.
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