Ministerium informiert über Weihnachtsgeld
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW), 23.11.2011
Pressemitteilung vom: 23.11.2011 von der Firma Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Informationen unter www.tarifregister.nrw.de Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Viele Beschäftigte freuen sich in diesen Tagen ...
[Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) - 23.11.2011] Ministerium informiert über Weihnachtsgeld
Informationen unter www.tarifregister.nrw.de
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Viele Beschäftigte freuen sich in diesen Tagen über ihr Weihnachtsgeld, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Wer Zweifel hat, ob ihm ein tarifliches Weihnachtsgeld zusteht und wenn ja in welcher Höhe, kann sich auf einer Internetseite des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums informieren: Unter www.tarifregister.nrw.de finden sich Einzelheiten über das Weihnachtsgeld aus 80 Branchentarifverträgen.
Die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld" / "13. Monatseinkommen") wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet und ist je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich geregelt. So sieht beispielsweise der Tarifvertrag für das Baugewerbe für die Angestellten ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Süßwarenindustrie und die Brauereien werden dagegen 100 Prozent gezahlt. Im Groß- und Außenhandel ist eine fixe Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen. In den Tarifverträgen für das Fleischerhandwerk, das Konditorenhandwerk oder das Dachdeckerhandwerk (Angestellte) ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nicht vorgesehen.
Anspruch auf ein tarifliches Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung haben nur Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211
Informationen unter www.tarifregister.nrw.de
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Viele Beschäftigte freuen sich in diesen Tagen über ihr Weihnachtsgeld, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Wer Zweifel hat, ob ihm ein tarifliches Weihnachtsgeld zusteht und wenn ja in welcher Höhe, kann sich auf einer Internetseite des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums informieren: Unter www.tarifregister.nrw.de finden sich Einzelheiten über das Weihnachtsgeld aus 80 Branchentarifverträgen.
Die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld" / "13. Monatseinkommen") wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet und ist je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich geregelt. So sieht beispielsweise der Tarifvertrag für das Baugewerbe für die Angestellten ein Weihnachtsgeld von 55 Prozent eines Monatseinkommens vor, für die Süßwarenindustrie und die Brauereien werden dagegen 100 Prozent gezahlt. Im Groß- und Außenhandel ist eine fixe Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen. In den Tarifverträgen für das Fleischerhandwerk, das Konditorenhandwerk oder das Dachdeckerhandwerk (Angestellte) ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nicht vorgesehen.
Anspruch auf ein tarifliches Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung haben nur Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen.
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Über Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW):
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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