Aigner: Die Lebensmittelüberwachung auf den Prüfstand stellen
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 22.11.2011
Pressemitteilung vom: 22.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat sich dafür ausgesprochen, die Strukturen der Lebensmittelüberwachung in Deutschland auf den Prüfstand zu stellen, um gemeinsam mit den Ländern Schwachstellen zu beseitigen. Grundlage hierfür soll ein ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 22.11.2011] Aigner: Die Lebensmittelüberwachung auf den Prüfstand stellen
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat sich dafür ausgesprochen, die Strukturen der Lebensmittelüberwachung in Deutschland auf den Prüfstand zu stellen, um gemeinsam mit den Ländern Schwachstellen zu beseitigen. Grundlage hierfür soll ein aktuelles Gutachten sein, das der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung auf Bitte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt hat und das jetzt vom Bund gemeinsam mit den Ländern ausgewertet wird.
Bundesministerin Aigner hatte den Präsidenten des Bundesrechnungshofs gebeten, in seiner Eigenschaft als Beauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung die Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland grundlegend zu überprüfen. Den unmittelbaren Anlass hierfür gab die Dioxin-Krise Anfang 2011. Das Gutachten hat sich auch eingehend mit der danach aufgetretenen EHEC-Epidemie befasst. Ziel der Untersuchung war es, das umfangreiche und sehr komplexe Überwachungssystem für Lebensmittel und Futtermittel systematisch nach Schwachstellen zu durchforsten und Lücken zu identifizieren, um so die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel weiter zu verbessern. Der Präsident des Bundesrechnungshofes hat das Gutachten über die "Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes" nun an das BMELV übergeben.
"Der Bundesbeauftragte hat gründlich geprüft, nach welchen Regeln, von welchen Einrichtungen und mit welchen Konsequenzen Lebensmittel in Deutschland kontrolliert werden. Das Gutachten bestätigt mich in der Einschätzung, dass Handlungsbedarf besteht. Sowohl bei den Überwachungsstrukturen in den Ländern, als auch beim Bund und auf europäischer Ebene gibt es Verbesserungsbedarf", erklärte Aigner am Dienstag in Berlin. In dem Gutachten empfiehlt der Bundesbeauftragte insbesondere eine Optimierung der Eigenkontrollen der Unternehmen, eine personelle und organisatorische Stärkung der amtlichen Überwachung in den Ländern, eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes sowie eine Neuausrichtung des nationalen Krisenmanagements.
"Die Analyse deckt eine Reihe von Schwachstellen auf, die nicht ignoriert werden dürfen. Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen werden nur gemeinsam mit den Bundesländern erfolgen können, die nach unserer Verfassung für die Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle zuständig sind. Wir stehen vor schwierigen und unbequemen Fragen – ich setze auf die Zusammenarbeit mit den Ländern. Nur gemeinsam werden wir etwas bewegen können für einen besseren Schutz der Verbraucher", sagte Aigner. Sie verwies auf das entschlossene Management von Bund und Ländern in der EHEC-Krise, das deutlich gemacht habe, "dass die großen Herausforderungen in der Lebensmittelsicherheit nur gemeinsam erfolgreich bewältigt werden können".
Aigner betonte, die für die Kontrollen zuständigen Bundesländer hätten "die Pflicht sicherzustellen, dass ausreichend Personal und Finanzmittel für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stehen". Darauf habe der Rechnungshof zurecht hingewiesen. Der Bund werde – wie in dem Gutachten gefordert – künftig ein stärkeres Augenmerk darauf richten müssen, ob dieser Verpflichtung auch ausreichend nachgegangen wird. "Unser Ziel muss es sein, mehr Transparenz zu schaffen und bundesweit gleich hohe Sicherheitsstandards bei Lebens- und Futtermitteln zu erreichen", so Aigner.
Bei den Empfehlungen des Bundesbeauftragten zum nationalen Krisenmanagement sieht sich die Ministerin in den Konsequenzen bestätigt, die Bund und Länder gemeinsam aus der EHEC-Krise gezogen haben: "Die Einrichtung einer Task-Force mit Experten aus den Ländern, von Bund und EU war erfolgreich und soll ein fester Bestandteil des Krisenmanagements werden", so Aigner. Zudem solle bei künftigen Krisenereignissen ein nationaler Krisenstab etabliert werden, der über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um schnell und erfolgreich agieren und die Information der Öffentlichkeit bündeln zu können.
Bundesministerin Aigner hat mit der Vorsitzenden der Verbraucherschutzministerkonferenz, der Bremer Senatorin Renate Jürgens-Pieper, vereinbart, gemeinsam mit den Ländern über die Umsetzung des Gutachtens zu diskutieren. Eine von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe soll das Gutachten des Bundesrechnungshofes in den kommenden Monaten auswerten und nötige Schlussfolgerungen prüfen.
Bildunterschrift : Der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. Dieter Engels bei der Gutachten-Übergabe an Bundesministerin Ilse Aigner, Quelle: BMELV
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Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat sich dafür ausgesprochen, die Strukturen der Lebensmittelüberwachung in Deutschland auf den Prüfstand zu stellen, um gemeinsam mit den Ländern Schwachstellen zu beseitigen. Grundlage hierfür soll ein aktuelles Gutachten sein, das der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung auf Bitte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt hat und das jetzt vom Bund gemeinsam mit den Ländern ausgewertet wird.
Bundesministerin Aigner hatte den Präsidenten des Bundesrechnungshofs gebeten, in seiner Eigenschaft als Beauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung die Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland grundlegend zu überprüfen. Den unmittelbaren Anlass hierfür gab die Dioxin-Krise Anfang 2011. Das Gutachten hat sich auch eingehend mit der danach aufgetretenen EHEC-Epidemie befasst. Ziel der Untersuchung war es, das umfangreiche und sehr komplexe Überwachungssystem für Lebensmittel und Futtermittel systematisch nach Schwachstellen zu durchforsten und Lücken zu identifizieren, um so die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel weiter zu verbessern. Der Präsident des Bundesrechnungshofes hat das Gutachten über die "Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes" nun an das BMELV übergeben.
"Der Bundesbeauftragte hat gründlich geprüft, nach welchen Regeln, von welchen Einrichtungen und mit welchen Konsequenzen Lebensmittel in Deutschland kontrolliert werden. Das Gutachten bestätigt mich in der Einschätzung, dass Handlungsbedarf besteht. Sowohl bei den Überwachungsstrukturen in den Ländern, als auch beim Bund und auf europäischer Ebene gibt es Verbesserungsbedarf", erklärte Aigner am Dienstag in Berlin. In dem Gutachten empfiehlt der Bundesbeauftragte insbesondere eine Optimierung der Eigenkontrollen der Unternehmen, eine personelle und organisatorische Stärkung der amtlichen Überwachung in den Ländern, eine Stärkung der Kompetenzen des Bundes sowie eine Neuausrichtung des nationalen Krisenmanagements.
"Die Analyse deckt eine Reihe von Schwachstellen auf, die nicht ignoriert werden dürfen. Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen werden nur gemeinsam mit den Bundesländern erfolgen können, die nach unserer Verfassung für die Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle zuständig sind. Wir stehen vor schwierigen und unbequemen Fragen – ich setze auf die Zusammenarbeit mit den Ländern. Nur gemeinsam werden wir etwas bewegen können für einen besseren Schutz der Verbraucher", sagte Aigner. Sie verwies auf das entschlossene Management von Bund und Ländern in der EHEC-Krise, das deutlich gemacht habe, "dass die großen Herausforderungen in der Lebensmittelsicherheit nur gemeinsam erfolgreich bewältigt werden können".
Aigner betonte, die für die Kontrollen zuständigen Bundesländer hätten "die Pflicht sicherzustellen, dass ausreichend Personal und Finanzmittel für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung stehen". Darauf habe der Rechnungshof zurecht hingewiesen. Der Bund werde – wie in dem Gutachten gefordert – künftig ein stärkeres Augenmerk darauf richten müssen, ob dieser Verpflichtung auch ausreichend nachgegangen wird. "Unser Ziel muss es sein, mehr Transparenz zu schaffen und bundesweit gleich hohe Sicherheitsstandards bei Lebens- und Futtermitteln zu erreichen", so Aigner.
Bei den Empfehlungen des Bundesbeauftragten zum nationalen Krisenmanagement sieht sich die Ministerin in den Konsequenzen bestätigt, die Bund und Länder gemeinsam aus der EHEC-Krise gezogen haben: "Die Einrichtung einer Task-Force mit Experten aus den Ländern, von Bund und EU war erfolgreich und soll ein fester Bestandteil des Krisenmanagements werden", so Aigner. Zudem solle bei künftigen Krisenereignissen ein nationaler Krisenstab etabliert werden, der über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um schnell und erfolgreich agieren und die Information der Öffentlichkeit bündeln zu können.
Bundesministerin Aigner hat mit der Vorsitzenden der Verbraucherschutzministerkonferenz, der Bremer Senatorin Renate Jürgens-Pieper, vereinbart, gemeinsam mit den Ländern über die Umsetzung des Gutachtens zu diskutieren. Eine von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe soll das Gutachten des Bundesrechnungshofes in den kommenden Monaten auswerten und nötige Schlussfolgerungen prüfen.
Bildunterschrift : Der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. Dieter Engels bei der Gutachten-Übergabe an Bundesministerin Ilse Aigner, Quelle: BMELV
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
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