Land verteilt Mittel für das Sozialticket - Staatssekretär Becker: "Sozialticket sichert Mobilität für alle Bevölkerungsschichten
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW), 21.11.2011
Pressemitteilung vom: 21.11.2011 von der Firma Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Düsseldorf. Das Verkehrsministerium hat den Bezirksregierungen die Fördermittel zur Einführung des Sozialtickets zugeteilt. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Horst Becker am Montag (21. November) in ...
[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW) - 21.11.2011] Land verteilt Mittel für das Sozialticket - Staatssekretär Becker: "Sozialticket sichert Mobilität für alle Bevölkerungsschichten"
Düsseldorf. Das Verkehrsministerium hat den Bezirksregierungen die Fördermittel zur Einführung des Sozialtickets zugeteilt. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Horst Becker am Montag (21. November) in Düsseldorf: "Das Land hat Wort gehalten und fördert das Sozialticket in diesem Jahr mit insgesamt 15 Millionen Euro. Die Zahl der Städte und Nahverkehrs-Räume, die jetzt schon von der Förderung profitieren, reicht noch nicht aus. Ich bin aber sicher, dass sich das Bild im Jahr 2012, wenn wir Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro bereit stellen, verbessern wird."
Förderberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte, die ein Sozialticket bis zum 11.12.2011 einführen. Zum Förderverfahren 2012: Für 2012 können noch Förderanträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15.12.2011. Hier reicht zunächst auch ein Frist wahrender Antrag.
"Das Ticket sichert die Mobilität für alle Bevölkerungsschichten", so Becker. Es steht allen Personen offen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhalten, Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kommunen können auch Geringverdiener oder Wohngeldempfänger mit in den Kreis der Berechtigten nehmen. Auch Kommunen im Nothaushalt können das Ticket anbieten.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38 43 0 - Email: poststelle@mwebwv.nrw.de
Düsseldorf. Das Verkehrsministerium hat den Bezirksregierungen die Fördermittel zur Einführung des Sozialtickets zugeteilt. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Horst Becker am Montag (21. November) in Düsseldorf: "Das Land hat Wort gehalten und fördert das Sozialticket in diesem Jahr mit insgesamt 15 Millionen Euro. Die Zahl der Städte und Nahverkehrs-Räume, die jetzt schon von der Förderung profitieren, reicht noch nicht aus. Ich bin aber sicher, dass sich das Bild im Jahr 2012, wenn wir Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro bereit stellen, verbessern wird."
Förderberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte, die ein Sozialticket bis zum 11.12.2011 einführen. Zum Förderverfahren 2012: Für 2012 können noch Förderanträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 15.12.2011. Hier reicht zunächst auch ein Frist wahrender Antrag.
"Das Ticket sichert die Mobilität für alle Bevölkerungsschichten", so Becker. Es steht allen Personen offen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhalten, Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kommunen können auch Geringverdiener oder Wohngeldempfänger mit in den Kreis der Berechtigten nehmen. Auch Kommunen im Nothaushalt können das Ticket anbieten.
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Über Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW):
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
Firmenkontakt:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
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Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, das Wirtschaftswachstum im Land zu stärken, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und die Rahmenbedingungen für zukunftssichere neue Arbeitsplätze zu verbessern.
Dabei richtet es den Blick stärker auf den Mittelstand und auf Existenzgründerinnen und -gründer. Denn gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind die Job-Motoren, die notwendig sind, damit sich auf dem Arbeitsmarkt endlich etwas zum Besseren bewegt. Für Existenzgründerinnen und -gründer sollen die Hilfsangebote verbessert sowie Hemmnisse für Kreativität und Innovationsbereitschaft beseitigt werden. Dabei setzt das Wirtschaftsministerium auf den Wettbewerb der Regionen im Lande. Regionen, die sich mit zukunftsträchtigen Projekten mit hohem Wachstumspotential um Fördermittel bewerben, werden wir vorrangig fördern. Die Energiepolitik des Ministeriums orientiert sich an den Zielen Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit .
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