Staatssekretär Bleser: Einheitliche internationale Lebensmittel-Standards für die Bekämpfung von Unterernährung bei Kindern
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 18.11.2011
Pressemitteilung vom: 18.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Codex-Komitee für Ernährung und diätetische Lebensmittel berät über weltweite Richtlinien für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder Bei der 33. Sitzung des Codex-Komitees für Ernährung und diätetische Lebensmittel (CCNFSDU) haben ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 18.11.2011] Staatssekretär Bleser: Einheitliche internationale Lebensmittel-Standards für die Bekämpfung von Unterernährung bei Kindern
Codex-Komitee für Ernährung und diätetische Lebensmittel berät über weltweite Richtlinien für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
Bei der 33. Sitzung des Codex-Komitees für Ernährung und diätetische Lebensmittel (CCNFSDU) haben bis zum heutigen Freitag in Bad Soden am Taunus Experten aus der ganzen Welt über Anforderungen an die Zusammensetzung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder beraten.
Weiteres Thema der Sitzung war die bedarfsgerechte Ernährung von unterernährten Kleinkindern. Außerdem wurden wichtige Fragen der Ernährung behandelt, wie die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen sowie die empfohlenen Mengen an Salz und gesättigten Fettsäuren. Deutschland fungiert seit Gründung des Komitees im Jahre 1966 als dessen Gastgeberland. An der Tagung in Bad Soden nahmen Fachleute aus 84 Nationen und 34 Nichtregierungsorganisationen sowie der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) teil.
"Die Arbeiten des Codex Alimentarius und seiner Komitees sind für die Wahrung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit weltweit von besonderer Bedeutung", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser bei der Tagung. "Die zunehmenden Verflechtungen des internationalen Handels mit Lebensmitteln und Rohstoffen zur Lebensmittelherstellung erfordern Lösungen, die einzelstaatlich nicht zu bewältigen sind. Die internationalen Standards und Leitlinien des Codex Alimentarius sind heute nicht mehr wegzudenken." Die Bundesregierung, so Bleser, unterstütze die Arbeiten des Codex Alimentarius mit Nachdruck.
Kinder sind in besonderem Maße von Unterernährung betroffen. Sie benötigen gerade in den ersten drei Lebensjahren eine spezielle Ernährung, ausgewogen und altersgerecht. Hilfsorganisationen bemängeln, dass Lebensmittel für Kleinkinder aus Hilfslieferungen aber häufig nicht bedarfsgerecht seien, unter anderem, weil es bisher keine Standards für derartige Lebensmittel gibt. In Bad Soden wurden nun solche Regelungen für die Zusammensetzung von getreidebasierter Beikost für untergewichtige Säuglinge und Kleinkinder getroffen.
Nicht nur Hunger und Unterernährung beschäftigten die Experten auf ihrer fünftägigen Tagung, sondern auch krankhaftes Übergewicht und Fehlernährung, bekannte Risikofaktoren für ernährungsbedingte Krankheiten wie Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und verschiedene Krebserkrankungen. Die Arbeiten des Komitees zur Erstellung von Referenzwerten für die Nährwertkennzeichnung für Vitamine und Mineralstoffe sowie für Nährstoffe, die mit ernährungsbedingten Krankheiten in Verbindung gebracht werden, tragen dazu bei, die Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Nährwerte eines Lebensmittels zu verbessern und ermöglichen damit die richtige Auswahl der Lebensmittel.
Der Codex Alimentarius ist ein gemeinsames Standardisierungsprogramm der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das seit Anfang der sechziger Jahre besteht. Ziel der Arbeiten des Codex Alimentarius und seiner Komitees sind die Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und die Förderung fairer und transparenter Praktiken im internationalen Handel mit Lebensmitteln. Das Komitee für Ernährung und diätetische Lebensmittel befasst sich bei seinen jährlich stattfindenden Tagungen mit Fragen der Ernährung und der Festlegung von Anforderungen bei Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke. Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder bilden einen Schwerpunkt.
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Codex-Komitee für Ernährung und diätetische Lebensmittel berät über weltweite Richtlinien für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
Bei der 33. Sitzung des Codex-Komitees für Ernährung und diätetische Lebensmittel (CCNFSDU) haben bis zum heutigen Freitag in Bad Soden am Taunus Experten aus der ganzen Welt über Anforderungen an die Zusammensetzung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder beraten.
Weiteres Thema der Sitzung war die bedarfsgerechte Ernährung von unterernährten Kleinkindern. Außerdem wurden wichtige Fragen der Ernährung behandelt, wie die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitaminen und Mineralstoffen sowie die empfohlenen Mengen an Salz und gesättigten Fettsäuren. Deutschland fungiert seit Gründung des Komitees im Jahre 1966 als dessen Gastgeberland. An der Tagung in Bad Soden nahmen Fachleute aus 84 Nationen und 34 Nichtregierungsorganisationen sowie der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) teil.
"Die Arbeiten des Codex Alimentarius und seiner Komitees sind für die Wahrung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit weltweit von besonderer Bedeutung", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser bei der Tagung. "Die zunehmenden Verflechtungen des internationalen Handels mit Lebensmitteln und Rohstoffen zur Lebensmittelherstellung erfordern Lösungen, die einzelstaatlich nicht zu bewältigen sind. Die internationalen Standards und Leitlinien des Codex Alimentarius sind heute nicht mehr wegzudenken." Die Bundesregierung, so Bleser, unterstütze die Arbeiten des Codex Alimentarius mit Nachdruck.
Kinder sind in besonderem Maße von Unterernährung betroffen. Sie benötigen gerade in den ersten drei Lebensjahren eine spezielle Ernährung, ausgewogen und altersgerecht. Hilfsorganisationen bemängeln, dass Lebensmittel für Kleinkinder aus Hilfslieferungen aber häufig nicht bedarfsgerecht seien, unter anderem, weil es bisher keine Standards für derartige Lebensmittel gibt. In Bad Soden wurden nun solche Regelungen für die Zusammensetzung von getreidebasierter Beikost für untergewichtige Säuglinge und Kleinkinder getroffen.
Nicht nur Hunger und Unterernährung beschäftigten die Experten auf ihrer fünftägigen Tagung, sondern auch krankhaftes Übergewicht und Fehlernährung, bekannte Risikofaktoren für ernährungsbedingte Krankheiten wie Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und verschiedene Krebserkrankungen. Die Arbeiten des Komitees zur Erstellung von Referenzwerten für die Nährwertkennzeichnung für Vitamine und Mineralstoffe sowie für Nährstoffe, die mit ernährungsbedingten Krankheiten in Verbindung gebracht werden, tragen dazu bei, die Informationen der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Nährwerte eines Lebensmittels zu verbessern und ermöglichen damit die richtige Auswahl der Lebensmittel.
Der Codex Alimentarius ist ein gemeinsames Standardisierungsprogramm der Welternährungsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das seit Anfang der sechziger Jahre besteht. Ziel der Arbeiten des Codex Alimentarius und seiner Komitees sind die Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und die Förderung fairer und transparenter Praktiken im internationalen Handel mit Lebensmitteln. Das Komitee für Ernährung und diätetische Lebensmittel befasst sich bei seinen jährlich stattfindenden Tagungen mit Fragen der Ernährung und der Festlegung von Anforderungen bei Lebensmittel für besondere Ernährungszwecke. Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder bilden einen Schwerpunkt.
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Die Pressemeldung "Staatssekretär Bleser: Einheitliche internationale Lebensmittel-Standards für die Bekämpfung von Unterernährung bei Kindern" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Staatssekretär Bleser: Einheitliche internationale Lebensmittel-Standards für die Bekämpfung von Unterernährung bei Kindern" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
