Aigner begrüßt EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 17.11.2011
Pressemitteilung vom: 17.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: "Eine gemeinsame Lösung für ein globales Problem" Die EU-Kommission hat heute in Brüssel einen Aktionsplan gegen die weltweit wachsende Bedrohung durch Antibiotika-Resistenzen vorgestellt. Dazu erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 17.11.2011] Aigner begrüßt EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen


"Eine gemeinsame Lösung für ein globales Problem"

Die EU-Kommission hat heute in Brüssel einen Aktionsplan gegen die weltweit wachsende Bedrohung durch Antibiotika-Resistenzen vorgestellt.

Dazu erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin: "Ich begrüße diese lange erwartete Initiative ausdrücklich, zeigt sie doch, dass wir dem globalen Problem der zunehmenden Antibiotika-Resistenzen eine umfassende, gemeinsame europäische Antwort entgegensetzen wollen. Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, um europaweit eine weitere Beschränkung der Anwendung von Antibiotika im Tierbereich durchzusetzen. Ich erwarte, dass die EU-Kommission nun zügig konkrete Vorschläge zur Änderung der EU-weit geltenden Vorschriften vorlegt. Bis diese neuen Regularien gelten, werden wir in Deutschland unsere Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotika-Einsatzes, zur Verbesserung der Transparenz und Intensivierung der Kontrollen konsequent fortführen."

Die am Donnerstag von EU-Kommissar Dalli angekündigten Maßnahmen betreffen die Bereiche Humanmedizin und Veterinärmedizin sowie verschiedene Aspekte der Forschung und Entwicklung. Im Veterinärbereich konzentrieren sich die von der EU vorgestellten Maßnahmen vor allem auf

•die Prüfung der Verschärfung von Regelungen über die Anwendung von Tierarzneimitteln,
•die Schaffung von gemeinschaftlichen Leitlinien über den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika,
•die Infektionsprävention als ein wesentliches Ziel des neuen EU-Tiergesundheitsrechts (Grundsatz "Vorbeugung statt Bekämpfung"),
•die Harmonisierung von Datenerfassungssystemen für die Verbrauchsmengen von Antibiotika und
•den Ausbau des Antibiotika-Resistenz-Monitorings.

Die Zielrichtung dieser Maßnahmen bestätigt, dass die Bundesregierung mit der 2008 gestarteten "Deutschen Antibiotika-Resistenz-Strategie" (DART), in der alle genannten Bereiche bereits integriert sind, Maßstäbe gesetzt hat. "Wir sind auf dem richtigen Weg, aber wir dürfen nicht stehen bleiben – weder auf nationaler, noch auf internationaler Ebene", sagte Aigner. Wie kürzlich vorgestellt, wird das BMELV den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung durch ein Paket gezielter Maßnahmen künftig noch besser erfassen und auch die Nutzung von Daten neu regeln. "Unser Ziel ist es, bundesweit eine Minimierung der Antibiotika-Mengen zu erreichen und die Überwachung durch die zuständigen Länderbehörden zu verbessern", so Aigner (vgl. PM vom 9. 11. 2011).

"Neue, erweiterte Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene ändern aber nichts an dem Grundsatz, dass die Einhaltung aller Regeln und Vorschriften auch konsequent kontrolliert werden muss", bekräftigte die Bundesministerin. "Die Überwachung ist Aufgabe der Länderbehörden. Die Länder sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe zu kontrollieren. Die Behörden der Länder haben schon heute alle Instrumente in der Hand, um jedem Verdacht auf regelwidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln nachzugehen und dies zu unterbinden. Betriebe können jederzeit von den Überwachungsbeamten aufgesucht und kontrolliert werden." Aigner forderte die Bundesländer erneut auf, "von ihren Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten mit aller Konsequenz Gebrauch zu machen".


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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