'Ohne Gentechnik' entwickelt sich erfolgreich: 100. Unternehmen erhält die Lizenz für das Siegel
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 14.11.2011
Pressemitteilung vom: 14.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Das Siegel "Ohne Gentechnik" findet immer größere Verbreitung. Nun wurde die 100. Lizenz zur Nutzung des Siegels vergeben. Der 100. Lizenznehmer ist die bayerische Molkerei "Zott". Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärte am Montag in ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 14.11.2011] "Ohne Gentechnik" entwickelt sich erfolgreich: 100. Unternehmen erhält die Lizenz für das Siegel
Das Siegel "Ohne Gentechnik" findet immer größere Verbreitung. Nun wurde die 100. Lizenz zur Nutzung des Siegels vergeben. Der 100. Lizenznehmer ist die bayerische Molkerei "Zott".
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärte am Montag in Berlin, es sei erfreulich, dass immer mehr Unternehmen das "Ohne Gentechnik"-Siegel verwenden: "Das zeigt, dass das Siegel von der Wirtschaft und von den Verbrauchern angenommen wird. Zur Stärkung von Transparenz, Information und Wahlfreiheit unterstütze ich die breitere Anwendung dieser Kennzeichnung. Mit dem Kauf eines Produkts mit dem "Ohne Gentechnik"-Siegel können sich Verbraucher ganz bewusst gegen die Verwendung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen als Lebensmittel oder Futtermittel aussprechen."
Das "Ohne Gentechnik"-Siegel wird vom Verband "Lebensmittel ohne Gentechnik e.V." vergeben. Ziel des Verbandes ist es, die Erzeugung von Lebensmitteln ohne Gentechnik mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen, zu fördern und die Verbraucher über Lebensmittel ohne Gentechnik aufzuklären. Der Verband "Lebensmittel ohne Gentechnik" hat 88 Mitglieder.
Mit der Kennzeichnungsangabe "Ohne Gentechnik" dürfen seit Mai 2008 tierische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn – für eine gesetzlich festgelegte Zeit vor Gewinnung des Lebensmittels – auf als "genetisch verändert" zu kennzeichnende Futtermittel verzichtet wurde. Im August 2009 hatte Bundesministerin Aigner das "Ohne Gentechnik"-Logo der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Mai 2010 wurden die Nutzungsrechte und die Verwaltung des Logos dem Verein übertragen. Mit der Einführung des Logos durch das Bundesverbraucherministerium wurde auch dem Wunsch der Verbraucherverbände und Teilen der Lebensmittelwirtschaft entsprochen. Das "Ohne Gentechnik"-Logo ist als Marke in Deutschland, der Schweiz und Österreich eingetragen. 100 Unternehmen nutzen das BMELV-Logo als Lizenznehmer. Bislang sind es vor allem Produzenten von Eiern und Milchprodukten, die das "Ohne Gentechnik"-Logo verwenden. Der Verband vertritt derzeit nach eigenen Angaben Lizenznehmer mit einem Gesamt-Jahresumsatz von 6,7 Milliarden Euro.
Eine verbindliche Kennzeichnung für tierische Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch einzuführen, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, ist nach den Vorgaben des europäischen Lebensmittel-Kennzeichnungsrechts gegenwärtig nicht möglich. Eine solche Regelung kann nur auf europäischer Ebene getroffen werden. Für solch eine umfassende "Prozesskennzeichnung" setzt sich die Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck auf europäischer Ebene ein. Um in der Zwischenzeit in Deutschland diese Lücke zu schließen, erhält die Wirtschaft mit dem "Ohne Gentechnik"-Logo die Möglichkeit, freiwillig Transparenz zu schaffen. Mit Hilfe dieses Logos sind Produkte ohne Gentechnik für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar.
Weitere Informationen unter http://www.ohnegentechnik.org
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Das Siegel "Ohne Gentechnik" findet immer größere Verbreitung. Nun wurde die 100. Lizenz zur Nutzung des Siegels vergeben. Der 100. Lizenznehmer ist die bayerische Molkerei "Zott".
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärte am Montag in Berlin, es sei erfreulich, dass immer mehr Unternehmen das "Ohne Gentechnik"-Siegel verwenden: "Das zeigt, dass das Siegel von der Wirtschaft und von den Verbrauchern angenommen wird. Zur Stärkung von Transparenz, Information und Wahlfreiheit unterstütze ich die breitere Anwendung dieser Kennzeichnung. Mit dem Kauf eines Produkts mit dem "Ohne Gentechnik"-Siegel können sich Verbraucher ganz bewusst gegen die Verwendung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen als Lebensmittel oder Futtermittel aussprechen."
Das "Ohne Gentechnik"-Siegel wird vom Verband "Lebensmittel ohne Gentechnik e.V." vergeben. Ziel des Verbandes ist es, die Erzeugung von Lebensmitteln ohne Gentechnik mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen, zu fördern und die Verbraucher über Lebensmittel ohne Gentechnik aufzuklären. Der Verband "Lebensmittel ohne Gentechnik" hat 88 Mitglieder.
Mit der Kennzeichnungsangabe "Ohne Gentechnik" dürfen seit Mai 2008 tierische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn – für eine gesetzlich festgelegte Zeit vor Gewinnung des Lebensmittels – auf als "genetisch verändert" zu kennzeichnende Futtermittel verzichtet wurde. Im August 2009 hatte Bundesministerin Aigner das "Ohne Gentechnik"-Logo der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Mai 2010 wurden die Nutzungsrechte und die Verwaltung des Logos dem Verein übertragen. Mit der Einführung des Logos durch das Bundesverbraucherministerium wurde auch dem Wunsch der Verbraucherverbände und Teilen der Lebensmittelwirtschaft entsprochen. Das "Ohne Gentechnik"-Logo ist als Marke in Deutschland, der Schweiz und Österreich eingetragen. 100 Unternehmen nutzen das BMELV-Logo als Lizenznehmer. Bislang sind es vor allem Produzenten von Eiern und Milchprodukten, die das "Ohne Gentechnik"-Logo verwenden. Der Verband vertritt derzeit nach eigenen Angaben Lizenznehmer mit einem Gesamt-Jahresumsatz von 6,7 Milliarden Euro.
Eine verbindliche Kennzeichnung für tierische Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch einzuführen, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, ist nach den Vorgaben des europäischen Lebensmittel-Kennzeichnungsrechts gegenwärtig nicht möglich. Eine solche Regelung kann nur auf europäischer Ebene getroffen werden. Für solch eine umfassende "Prozesskennzeichnung" setzt sich die Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck auf europäischer Ebene ein. Um in der Zwischenzeit in Deutschland diese Lücke zu schließen, erhält die Wirtschaft mit dem "Ohne Gentechnik"-Logo die Möglichkeit, freiwillig Transparenz zu schaffen. Mit Hilfe dieses Logos sind Produkte ohne Gentechnik für die Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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