Dioxin in Zuckerrübenschnitzel: Amtliche Ergebnisse belegen Unbedenklichkeit
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW), 09.11.2011
Pressemitteilung vom: 09.11.2011 von der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Die ersten amtlichen fünf Dioxin-Messungen in Zuckerrübenschnitzeln sind allesamt negativ. Damit konnte bei den aktuell produzierten Rübenschnitzeln keine Grenzwertüberschreitung mehr festgestellt werden. Die Eigenkontrollen der Firma hatten ...
[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) - 09.11.2011] Dioxin in Zuckerrübenschnitzel: Amtliche Ergebnisse belegen Unbedenklichkeit
Die ersten amtlichen fünf Dioxin-Messungen in Zuckerrübenschnitzeln sind allesamt negativ. Damit konnte bei den aktuell produzierten Rübenschnitzeln keine Grenzwertüberschreitung mehr festgestellt werden.
Die Eigenkontrollen der Firma hatten eine Belastung in der Tagesproduktion vom 5. Oktober 2010 ergeben. Die Werte lagen bei rund 1,0 und 1,65 ng/kg, der Grenzwert liegt bei 0,75 ng/kg. Daraufhin wurden folgende Maßnahmen veranlasst:
Sperrung der betroffenen Futtermittel
Partien aus dem Zeitraum vom 5. bis 7.Oktober, die schon ausgeliefert wurden, dürfen von den Abnehmern grundsätzlich nicht mehr als Futtermittel in den Verkehr gebracht bzw. verfüttert werden. Sofern noch Restbestände bei Landwirten oder den Abnehmern unvermischt vorliegen, sind diese fachgerecht zu entsorgen oder vor deren weiteren Verwendung auf Dioxine zu untersuchen.
Analysen von Milch/Fleisch
Aufgrund der geringen Einsatzmenge in der Gesamtration (maximal 10-15 %) ist davon auszugehen, dass Höchstwerte in Lebensmitteln tierischer Herkunft nicht überschritten werden. Trotzdem sind neben den bisher veranlassten Maßnahmen die Untersuchung möglicherweise betroffener Lebensmittelproben veranlasst worden. Ergebnisse sind frühestens in der nächsten Woche zu erwarten.
Ursachenklärung
Bis zum Vorliegen einer schlüssigen Erklärung für das Auftreten der Grenzwert- Überschreitungen sind von jedem Produktionstag repräsentative Proben zu nehmen und auf Dioxine zu untersuchen, wenn Ware abgegeben werden soll. Die Ware darf erst dann an Landwirte bzw. Mischfutterunternehmen abgegeben werden, wenn das Ergebnis dieser Proben vorliegt und unterhalb des Höchstwertes für Dioxin liegt. Die Ergebnisse dieser Eigenkontrollen sind der zuständigen Behörde unmittelbar vorzulegen.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Tel: 0211 / 4566 - 666
Fax: 0211 / 4566 - 621
E-Mail: infoservice@mkulnv.nrw.de
Die ersten amtlichen fünf Dioxin-Messungen in Zuckerrübenschnitzeln sind allesamt negativ. Damit konnte bei den aktuell produzierten Rübenschnitzeln keine Grenzwertüberschreitung mehr festgestellt werden.
Die Eigenkontrollen der Firma hatten eine Belastung in der Tagesproduktion vom 5. Oktober 2010 ergeben. Die Werte lagen bei rund 1,0 und 1,65 ng/kg, der Grenzwert liegt bei 0,75 ng/kg. Daraufhin wurden folgende Maßnahmen veranlasst:
Sperrung der betroffenen Futtermittel
Partien aus dem Zeitraum vom 5. bis 7.Oktober, die schon ausgeliefert wurden, dürfen von den Abnehmern grundsätzlich nicht mehr als Futtermittel in den Verkehr gebracht bzw. verfüttert werden. Sofern noch Restbestände bei Landwirten oder den Abnehmern unvermischt vorliegen, sind diese fachgerecht zu entsorgen oder vor deren weiteren Verwendung auf Dioxine zu untersuchen.
Analysen von Milch/Fleisch
Aufgrund der geringen Einsatzmenge in der Gesamtration (maximal 10-15 %) ist davon auszugehen, dass Höchstwerte in Lebensmitteln tierischer Herkunft nicht überschritten werden. Trotzdem sind neben den bisher veranlassten Maßnahmen die Untersuchung möglicherweise betroffener Lebensmittelproben veranlasst worden. Ergebnisse sind frühestens in der nächsten Woche zu erwarten.
Ursachenklärung
Bis zum Vorliegen einer schlüssigen Erklärung für das Auftreten der Grenzwert- Überschreitungen sind von jedem Produktionstag repräsentative Proben zu nehmen und auf Dioxine zu untersuchen, wenn Ware abgegeben werden soll. Die Ware darf erst dann an Landwirte bzw. Mischfutterunternehmen abgegeben werden, wenn das Ergebnis dieser Proben vorliegt und unterhalb des Höchstwertes für Dioxin liegt. Die Ergebnisse dieser Eigenkontrollen sind der zuständigen Behörde unmittelbar vorzulegen.
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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