Änderung des Chemikaliengesetzes in Kraft getreten Verbesserungen bei Chemikalienkennzeichnung und Giftinformation
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 09.11.2011
Pressemitteilung vom: 09.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin
Kurzfassung: Deutschland hat mit der Gesetzesänderung, die heute in Kraft tritt, die Voraussetzungen für die nationale Durchführung der EU-CLP-Verordnung geschaffen. Die Ende 2008 verabschiedete europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 09.11.2011] Änderung des Chemikaliengesetzes in Kraft getreten Verbesserungen bei Chemikalienkennzeichnung und Giftinformation
Deutschland hat mit der Gesetzesänderung, die heute in Kraft tritt, die Voraussetzungen für die nationale Durchführung der EU-CLP-Verordnung geschaffen. Die Ende 2008 verabschiedete europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Kurzbezeichnung "CLP-Verordnung" - Classification, Labelling, Packaging) regelt nach den Vorgaben eines auf UN-Ebene weltweit abgestimmten Systems die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien neu.
Neben neuen Einstufungsvorschriften wird sich das Bild der Chemikalienkennzeichnung deutlich ändern. So wird z.B. statt der bisherigen Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund künftig eine verkehrsschildartige Gestaltung mit Gefahrenpiktogrammen auf weißem Grund mit roter Umrandung zu sehen sein. Damit liegen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nun weltweit einheitliche Standards zugrunde. Sie liefern grundlegende Informationen über gefährliche Stoffeigenschaften und eine sichere Verwendung. Ferner trägt das Gesetz durch die Erweiterung der Mitteilungspflicht über die Zusammensetzung von Gemischen an die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen zu einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei. Erstmalig werden nun alle gefährlichen Gemische einschließlich der Produkte des gewerblichen Bereichs von der Informationspflicht umfasst. Die Auskunftsfähigkeit der Zentren in Notfällen wird hierdurch deutlich gestärkt.
Als unmittelbar geltendes EG-Recht bedarf die CLP-Verordnung keiner Umsetzung in nationales Recht. Durch die Anpassung des nationalen Chemikalienrechts werden aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive Anwendung der Verordnung in Deutschland geschaffen, Zuständigkeiten der Behörden festgelegt und überflüssig gewordene Vorschriften aufgehoben. Die Verordnung sieht bis 2015 einen Übergangszeitraum vor, in dem Teile des bisherigen Rechts teils optional, teils verpflichtend fortgeführt werden. Daher besteht die Notwendigkeit, das bisherige Recht zunächst noch transparent zu halten und so anzupassen, dass beide Systeme reibungslos nebeneinander bestehen können.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) ThomDr. Elke Mayer, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
Tel.: 030 18 305-2010. Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse@bmu.bund.de - Internet: http://www.bmu.de/presse
Deutschland hat mit der Gesetzesänderung, die heute in Kraft tritt, die Voraussetzungen für die nationale Durchführung der EU-CLP-Verordnung geschaffen. Die Ende 2008 verabschiedete europäische Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Kurzbezeichnung "CLP-Verordnung" - Classification, Labelling, Packaging) regelt nach den Vorgaben eines auf UN-Ebene weltweit abgestimmten Systems die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien neu.
Neben neuen Einstufungsvorschriften wird sich das Bild der Chemikalienkennzeichnung deutlich ändern. So wird z.B. statt der bisherigen Gefahrensymbole auf orangefarbenem Grund künftig eine verkehrsschildartige Gestaltung mit Gefahrenpiktogrammen auf weißem Grund mit roter Umrandung zu sehen sein. Damit liegen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nun weltweit einheitliche Standards zugrunde. Sie liefern grundlegende Informationen über gefährliche Stoffeigenschaften und eine sichere Verwendung. Ferner trägt das Gesetz durch die Erweiterung der Mitteilungspflicht über die Zusammensetzung von Gemischen an die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen zu einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei. Erstmalig werden nun alle gefährlichen Gemische einschließlich der Produkte des gewerblichen Bereichs von der Informationspflicht umfasst. Die Auskunftsfähigkeit der Zentren in Notfällen wird hierdurch deutlich gestärkt.
Als unmittelbar geltendes EG-Recht bedarf die CLP-Verordnung keiner Umsetzung in nationales Recht. Durch die Anpassung des nationalen Chemikalienrechts werden aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive Anwendung der Verordnung in Deutschland geschaffen, Zuständigkeiten der Behörden festgelegt und überflüssig gewordene Vorschriften aufgehoben. Die Verordnung sieht bis 2015 einen Übergangszeitraum vor, in dem Teile des bisherigen Rechts teils optional, teils verpflichtend fortgeführt werden. Daher besteht die Notwendigkeit, das bisherige Recht zunächst noch transparent zu halten und so anzupassen, dass beide Systeme reibungslos nebeneinander bestehen können.
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Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
Firmenkontakt:
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