Sicherheit und Transparenz: Bundesministerin Aigner stellt Aktionsplan 'Verbraucherschutz in der Futtermittelkette' vor

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 14.01.2011
Pressemitteilung vom: 14.01.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Bundesministerin Ilse Aigner hat einen umfassenden Aktionsplan zum Verbraucherschutz in der Futtermittelkette vorgestellt. "Wir werden die Sicherheitsstandards deutlich erhöhen und die Melde- und Kontrollpflichten verschärfen, sagte Aigner am ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 14.01.2011] Sicherheit und Transparenz: Bundesministerin Aigner stellt Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vor


Bundesministerin Ilse Aigner hat einen umfassenden Aktionsplan zum Verbraucherschutz in der Futtermittelkette vorgestellt.

"Wir werden die Sicherheitsstandards deutlich erhöhen und die Melde- und Kontrollpflichten verschärfen, sagte Aigner am Freitag in Berlin. Der Maßnahmenkatalog umfasst eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, eine strikte Trennung der Produktionsströme, die Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle, eine Meldepflicht für private Labors, eine rechtlich verbindliche Positivliste, die Pflicht zum Abschluss von Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen für Futtermittelhersteller und eine Überprüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Zudem wird das Dioxin-Frühwarnsystem ausgebaut, die Transparenz für Verbraucher erhöht und die Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länderbehörden grundlegend verbessert.

Aigner erklärte, das Bundesverbraucherministerium habe die jüngsten Dioxin-Funde in Futtermitteln zum Anlass genommen, "die gesamte Futtermittelkette in Deutschland auf den Prüfstand zu stellen – von der Rohstoff-Produktion bis zum Stall. Wir müssen die Sicherheitsstandards erhöhen." Aigner wird ihre Vorschläge am 18. Januar bei einem Treffen mit den Verbraucherschutz- und Agrarministern der Länder in Berlin erörtern, am 19. Januar wird sich das Bundeskabinett mit dem Aktionsplan befassen.

Aigner forderte die für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Bundesländer auf, die Maßnahmen zu unterstützen: "Die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln hat höchste Priorität. Sie zu gewährleisten, muss uns eine gemeinsame Verpflichtung sein. Wer hier ausschert, wird seiner Verantwortung nicht gerecht", sagte Aigner. "Ich setze darauf, dass wir rasch zu einer Umsetzung kommen – gemeinsam mit dem Parlament, mit den Ländern und unseren Partnern in der EU."


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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