EU-Justizkommissarin Viviane Reding und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner setzen sich gemeinsam für einen stärkeren Datenschutz auf EU-Ebene ein

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 08.11.2011
Pressemitteilung vom: 08.11.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, haben bei einem Gespräch am Montag in Brüssel Möglichkeiten zur Stärkung der EU-Datenschutzvorschriften erörtert. ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 08.11.2011] EU-Justizkommissarin Viviane Reding und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner setzen sich gemeinsam für einen stärkeren Datenschutz auf EU-Ebene ein


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, haben bei einem Gespräch am Montag in Brüssel Möglichkeiten zur Stärkung der EU-Datenschutzvorschriften erörtert.

Das heutige Treffen findet zu einem für Verbraucher und Unternehmen im Hinblick auf den Datenschutz wichtigen Zeitpunkt statt: Die Europäische Kommission wird bis Ende Januar 2012 Vorschläge zur Reform der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 vorstellen. Diese entscheidende Modernisierung der EU-Vorschriften wird bedeutende Auswirkungen auf datenschutzrechtliche Fragen in der EU und über deren Grenzen hinaus haben. Nach ihrem Treffen bekräftigten EU-Kommissarin Reding und Bundesministerin Aigner ihre Absicht, sich gemeinsam für einen robusten Datenschutz-Rahmen im europäischen Binnenmarkt einzusetzen, der den Herausforderungen der heutigen digitalen Welt gewachsen ist.

Aigner und Reding erklärten nach ihrem Gespräch in Brüssel:

"Der Datenschutz ist ein grenzübergreifendes Thema, das für unsere Verbraucher und Unternehmen von zentraler Bedeutung ist. Wir müssen daher das Thema auf europäischer Ebene anpacken, indem wir gemeinsame hohe Datenschutzstandards mit einer globalen Anziehungskraft erarbeiten. Der Vertrag von Lissabon bietet uns die einzigartige Gelegenheit, die europäischen Datenschutzregeln jetzt zu modernisieren und zu stärken. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Reformprozess zu einem besseren Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern in Europa führen muss, ganz unabhängig davon, in welchem EU-Land sie leben oder in welchem Land die Unternehmen, die ihre Daten verarbeiten, ihren Sitz haben.

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, direkt dem Europäischen Datenschutzrecht unterliegen sollten. Wer sich nicht daran hält, sollte keine Geschäfte in unserem Binnenmarkt machen dürfen. Dies gilt auch und vor allem für Soziale Netzwerke, deren Nutzer in der EU wohnhaft sind. Wir müssen sicherstellen, dass sich diese Netzwerke an EU-Recht halten und dass EU-Recht angewendet wird, selbst wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden, oder Daten in sogenannten 'Clouds' speichern.

Wir sind uns einig, dass die Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften den Verbrauchern eine bessere Kontrolle über ihre Daten geben sollte. Deshalb sollte das EU-Recht aus unserer Sicht die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher als Vorbedingung für die Verarbeitung ihrer Daten vorschreiben. Außerdem sollten Verbraucher jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet stellen.

Um sicherzustellen, dass die Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften diese Fragen angeht und der Datenschutz für Verbraucher und Unternehmen überall in Europa umfassend sichergestellt wird, werden wir eng zusammenarbeiten."

Hintergrund

Laut einer Eurobarometer-Studie sind 70 Prozent der Europäer darüber besorgt, wie Unternehmen mit ihren Daten umgehen. Sie glauben, dass sie, wenn überhaupt, lediglich eine eingeschränkte Kontrolle über ihre eigenen Daten haben. 74 Prozent wollen die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten im Internet von der eigenen ausdrücklichen Einwilligung im Voraus abhängig machen. Die Umfrage zeigt auch, dass 75 Prozent der Menschen jederzeit im Stande sein wollen, ihre persönlichen Angaben online löschen zu können. Auch Maßnahmen auf EU-Ebene genießen eine hohe Unterstützung: 90 Prozent sprechen sich für europaweit geltende Datenschutzrechte aus (siehe IP/11/742).

Im November 2010 hatte die Kommission die wesentlichen Themen der Reform des EU-Datenschutzrechts – die auch den Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit betreffen wird – in einer Mitteilung erläutert (siehe IP/10/1462).


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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