Alter allein kein Grund zur Prüfung der Fahreignung

  • Pressemitteilung der Firma ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland, 03.11.2011
Pressemitteilung vom: 03.11.2011 von der Firma ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland aus Bad Windsheim

Kurzfassung: • Gericht stellt strenge Anforderungen an Gesundheitsprüfung • Konkrete Beweise für fehlende Fahreignung nötig • ARCD rät zu freiwilligen Gesundheitschecks Bad Windsheim (ARCD), 3. November 2011 – Allein das hohe Alter eines ...

[ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland - 03.11.2011] Alter allein kein Grund zur Prüfung der Fahreignung


• Gericht stellt strenge Anforderungen an Gesundheitsprüfung
• Konkrete Beweise für fehlende Fahreignung nötig
• ARCD rät zu freiwilligen Gesundheitschecks

Bad Windsheim (ARCD), 3. November 2011 – Allein das hohe Alter eines Fahrerlaubnisinhabers und das damit verbundene Absinken sowohl der geistigen als auch der körperlichen Leistungsfähigkeit bietet für sich genommen keinen Anlass, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen. Hinzukommen muss vielmehr, dass der altersbedingte Abbau im Einzelfall zu greifbaren Ausfallerscheinungen geführt hat, die Zweifel an der uneingeschränkten Kraftfahreignung aufkommen lassen.

So entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis vor wenigen Wochen in einem Eilverfahren (Az: 10 L 790/11), über das der ARCD berichtet. In dem Fall hatte die Fahrerlaubnisbehörde einem 81-jährigen Senior den Führerschein entzogen, nachdem er sich nach einem selbst verschuldeten Parkunfall geweigert hatte, sich einer angeordneten Gesundheitsprüfung beim Amtsarzt zu unterziehen. Die Polizei hatte in ihrem Bericht festgehalten, dass der Fahrer insgesamt einen verwirrten Eindruck hinterlassen und sein Fehlverhalten nicht eingesehen habe. Er sei nicht in der Lage gewesen, den Unfallhergang zusammenhängend zu schildern. Außerdem habe er nicht erkannt, dass er sich nach dem Unfall bei der Polizei hätte melden müssen. Und:

Der Fahrer habe "unter Druck" gestanden, weshalb es zu einem Zahlendreher kam, als er mit einem Zettel an der Windschutzscheibe dem geschädigten Fahrzeughalter seine Telefonnummer mitteilen wollte.

Diese polizeilichen Feststellungen reichten dem Verwaltungsgericht nicht zu der Annahme aus, dass der Autofahrer ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist. Auf entsprechende konkrete Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass dem Antragsteller die körperliche oder geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs fehlen könnte, war die Gutachtenforderung der Behörde nach Ansicht des Gerichts "nicht gestützt". Der Aufforderung, ein Gutachten beizubringen, müssten Tatsachen zugrunde liegen, die einen Eignungsmangel als nahe liegend erscheinen lassen. Solche Tatsachen seien im Polizeibericht nicht nachvollziehbar.

Der ARCD findet in der seniorenfreundlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis Argumente gegen die immer wieder erhobene Forderung, eine generelle Gesundheitsprüfung für ältere Autofahrer gesetzlich vorzuschreiben. "Die Bürger sollen eigenverantwortlich und nach dem Rat ihres vertrauten Arztes entscheiden können, ob sie fahrtüchtig sind", sagt dazu Christian Wolf, stellvertretender ARCD-Generalsekretär. Es wäre diskriminierend, alle älteren Autofahrer unter Generalverdacht zu stellen – eine genaue Einzelfallprüfung sei vorzuziehen.

Auch die Experten des Deutschen Verkehrsgerichtstages lehnen eine generelle Seh- und Gesundheitsprüfung ab.

Die EU-Führerschein-Richtlinie vom Dezember 2006, die 2013 in Kraft tritt, schreibt keine verpflichtenden Tests für ältere Autofahrer vor. Allerdings gibt sie den einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu gestalten, um die Fahrtüchtigkeit von älteren Menschen zu überprüfen. Dazu gehören auch besondere Anreize für die betroffene Gruppe.

Die Bundesregierung will nach aktuellem Stand auf eine besondere Gesundheitsprüfung für ältere Autofahrer verzichten – dies auch vor dem Hintergrund, dass ältere Autofahrer nicht häufiger Unfälle verursachen als andere Fahrzeuglenker.

Über den ARCD Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr – mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto
Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.


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