Jedes zweite Rabattarzneimittel ist zuzahlungsermäßigt

  • Pressemitteilung der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA), 31.10.2011
Pressemitteilung vom: 31.10.2011 von der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) aus Eschborn

Kurzfassung: Berlin - Jedes zweite Rabattarzneimittel ist für Patienten zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Ab 1. November liegt die Quote bei 50,0 Prozent. Bei Abgabe eines Rabattarzneimittels, das die jeweilige Krankenkasse für ihre Versicherten vorgesehen hat, ...

[Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) - 31.10.2011] Jedes zweite Rabattarzneimittel ist zuzahlungsermäßigt


Berlin - Jedes zweite Rabattarzneimittel ist für Patienten zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Ab 1. November liegt die Quote bei 50,0 Prozent. Bei Abgabe eines Rabattarzneimittels, das die jeweilige Krankenkasse für ihre Versicherten vorgesehen hat, entfällt für die Patienten demnach im Schnitt bei jeder zweiten Packung die gesetzliche Zuzahlung komplett oder zur Hälfte. Ansonsten fließt die Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro verordnetem Arzneimittel direkt an die jeweilige Krankenkasse. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam.

Die Patienten mussten 2010 für alle Arzneimittel rund 1,8 Mrd. Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufbringen. Dazu kamen 1,3 Mrd. Euro GKV-Einsparungen durch Rabattarzneimittel, die in den Apotheken mit hohem Aufwand umgesetzt werden. Dasselbe Arzneimittel kann je nach Kasse des Versicherten unter einen Rabattvertrag fallen oder nicht. Falls es rabattiert ist, kann es komplett zuzahlungspflichtig, zur Hälfte zuzahlungsbefreit oder komplett zuzahlungsfrei sein – auch je nach Krankenkasse.

Rund 27.700 von 55.400 Rabattarzneimitteln haben die Kassen für ihre Versicherten teils oder ganz von der Zuzahlung befreit (Stand: 1. November). Diese Befreiungsquote von 50,0 Prozent ist für die Patienten günstiger als vor einem Monat (49,8 Prozent), aber ungünstiger als vor einem Jahr (55,1 Prozent). Grundsätzlich müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

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