Kathrin Vogler - DIE LINKE.: FDP verrät Patienteninteressen für die Profitinteressen der IT-Industrie - Daniel Bahr muss auch als Gesundheitsminister

  • Pressemitteilung der Firma Gesundheit Adhoc, 26.10.2011
Pressemitteilung vom: 26.10.2011 von der Firma Gesundheit Adhoc aus

Kurzfassung: Berlin - Zu dem gestern von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag eingebrachten Antrag "Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte" erklärt Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages: "Die ...

[Gesundheit Adhoc - 26.10.2011] Kathrin Vogler - DIE LINKE.: FDP verrät Patienteninteressen für die Profitinteressen der IT-Industrie - Daniel Bahr muss auch als Gesundheitsminister zu seiner Kritik an der e-Card stehen


Berlin - Zu dem gestern von der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag eingebrachten Antrag "Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte" erklärt Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages:

"Die FDP verrät die Interessen von Patienten für die Profitinteressen der IT-Industrie. Daniel Bahr muss auch als Gesundheitsminister zu seiner Kritik an der e-Card stehen. Leider will Herr Bahr davon als Minister nichts mehr wissen. Dabei sind seine Kritikpunkte von 2009 weiterhin gültig: Keine der aufgeworfenen Zweifel an dem Konzept ist beantwortet worden. Insbesondere ist eine Überprüfung durch unabhängige Sachverständige nicht erfolgt."

Bahr forderte damals zu Recht: ‚Deswegen darf hier nicht mit Druck an der Umsetzung gearbeitet werden.Wir sollten uns vielmehr so viel Zeit für die Umsetzung lassen, bis alle offenen Fragen geklärt sind.‘ http://www.daniel-bahr.de Vogler weiter: "Darum hat die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der inhaltsgleich mit dem Antrag der FDP (Drucksache 16/11245) von 2008 ist. Gegen die damaligen Forderungen der FDP zur e-Card lässt sich auch heute nichts einwenden:


Das Konzept der elektronischen Gesundheitskarte ist unzureichend. Vor ihrer Einführung muss ein ausreichender Datenschutz unbedingt sichergestellt sein. Weder Kostenträger noch staatliche Stellen oder Industrieunternehmen dürfen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben.

Die e-Card darf nur mit einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis umgesetzt werden. Ein Milliardengrabes zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen muss verhindert werden.

Die Freiwilligkeit der Nutzung muss auch auf Dauer gewährleistet werden.

Ohne eine vorherige Prüfung durch unabhängige Sachverständige wird die elektronische Gesundheitskarte abgelehnt."


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