Aigner: 'Sicherer Zugang zu Land ist überlebenswichtig'
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 18.10.2011
Pressemitteilung vom: 18.10.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Bundesministerin Aigner setzt sich beim Welternährungsausschuss der FAO für Landrechte ein Immer mehr ausländische Investoren aus Europa und der ganzen Welt kaufen zum Teil großflächig Land in Entwicklungs- und Schwellenländern. Schätzungen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 18.10.2011] Aigner: "Sicherer Zugang zu Land ist überlebenswichtig"
Bundesministerin Aigner setzt sich beim Welternährungsausschuss der FAO für Landrechte ein
Immer mehr ausländische Investoren aus Europa und der ganzen Welt kaufen zum Teil großflächig Land in Entwicklungs- und Schwellenländern. Schätzungen zufolge wurden in den vergangenen Jahren zwischen 50 und 80 Millionen Hektar Land erworben. Zweidrittel davon liegen in Subsahara-Afrika.
Am Rande der Verhandlungen für "Internationale Leitlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit Landressourcen" bei der Welternährungsorganisation (FAO) in Rom sagte. Bundesministerin Aigner: "Private Investitionen sind für die Ernährungssicherheit wichtig. Die lokale Bevölkerung darf dabei jedoch nicht der Verlierer sein. Deutschland und Europa setzen sich für international anerkannte Leitlinien ein, an denen Investoren und Regierungen ihr Engagement ausrichten können."
Sichere Zugangsrechte zu Land und anderen produktiven Ressourcen seien für die Menschen in ländlichen Gebieten überlebenswichtig und ein Schlüsselfaktor bei der Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung, so Aigner. "Private Investoren dürfen die Menschenrechte und Landrechte der lokalen Bevölkerung nicht verletzen." Die freiwilligen Leitlinien geben eine Orientierung, um den sicheren und fairen Zugang zu Land und anderen natürlichen Ressourcen wie Wald oder auch Fischbestände für die heimische Bevölkerung zu gewährleisten. Konkret geht es dabei beispielsweise um die Verwaltung und Zuweisung von Eigentums- und Nutzungsrechten, mögliche Transfers und Änderungen dieser Rechte zum Beispiel bei großflächigen Landkäufen, verantwortungsvolle Investitionen in Land und die Bedeutung solcher Investitionen für den Klimawandel oder Naturkatastrophen. Aigner appellierte an die Verantwortung der nationalen Regierungen: "Der Zugang zu Land insbesondere von ärmeren Bevölkerungsschichten muss geschützt werden. Häufig sind die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen dafür nicht ausreichend. Außerdem geht es um Korruptionsvorbeugung und den Schutz vor Vertreibung, Enteignung und Diskriminierung. Hier liegt die Verantwortung bei den Regierungen vor Ort."
Deutschland setze sich außerdem dafür ein, dass die Leitlinien die in vielen Regionen existierende Diskriminierung von Frauen beim Zugang zu Landressourcen thematisieren. "Die Beteiligungsrechte von Frauen und Mädchen müssen gestärkt werden", sagte Aigner. In vielen Schwellen- und Entwicklungsländern werden die Frauen nach wie vor durch tradiertes Erb- oder Familienrecht diskriminiert und haben oft kaum Einfluss auf Landnutzungsplanungen. Obwohl Frauen mehr als die Hälfte der Kleinbauen stellen, sind weniger als 20 Prozent der Landtitel auf Frauen ausgestellt. Würden die Frauen denselben Zugang zu Land, Bildung und Technologie haben, könnte die Zahl der Hungernden weltweit um über 100 Millionen reduziert werden.
Die geplanten "Internationalen Leitlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit Landressourcen" sind derzeit das einzige globale Instrument, das den sicheren und gerechten Zugang zu natürlichen Ressourcen regelt und sich dabei mit der Gestaltung von Landinvestitionen - dem so genannten Landgrabbing - befasst. Die Verhandlungen der Leitlinien in Rom fanden unter aktiver Beteiligung der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und des Privatsektors statt. Im Vorfeld hatte die FAO weltweit Konsultationen organisiert, in denen insbesondere die Anliegen der armen und marginalisierten Bevölkerungsteile diskutiert wurden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat diese Arbeit seit 2009 mit 2,1 Millionen Euro unterstützt.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Bundesministerin Aigner setzt sich beim Welternährungsausschuss der FAO für Landrechte ein
Immer mehr ausländische Investoren aus Europa und der ganzen Welt kaufen zum Teil großflächig Land in Entwicklungs- und Schwellenländern. Schätzungen zufolge wurden in den vergangenen Jahren zwischen 50 und 80 Millionen Hektar Land erworben. Zweidrittel davon liegen in Subsahara-Afrika.
Am Rande der Verhandlungen für "Internationale Leitlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit Landressourcen" bei der Welternährungsorganisation (FAO) in Rom sagte. Bundesministerin Aigner: "Private Investitionen sind für die Ernährungssicherheit wichtig. Die lokale Bevölkerung darf dabei jedoch nicht der Verlierer sein. Deutschland und Europa setzen sich für international anerkannte Leitlinien ein, an denen Investoren und Regierungen ihr Engagement ausrichten können."
Sichere Zugangsrechte zu Land und anderen produktiven Ressourcen seien für die Menschen in ländlichen Gebieten überlebenswichtig und ein Schlüsselfaktor bei der Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung, so Aigner. "Private Investoren dürfen die Menschenrechte und Landrechte der lokalen Bevölkerung nicht verletzen." Die freiwilligen Leitlinien geben eine Orientierung, um den sicheren und fairen Zugang zu Land und anderen natürlichen Ressourcen wie Wald oder auch Fischbestände für die heimische Bevölkerung zu gewährleisten. Konkret geht es dabei beispielsweise um die Verwaltung und Zuweisung von Eigentums- und Nutzungsrechten, mögliche Transfers und Änderungen dieser Rechte zum Beispiel bei großflächigen Landkäufen, verantwortungsvolle Investitionen in Land und die Bedeutung solcher Investitionen für den Klimawandel oder Naturkatastrophen. Aigner appellierte an die Verantwortung der nationalen Regierungen: "Der Zugang zu Land insbesondere von ärmeren Bevölkerungsschichten muss geschützt werden. Häufig sind die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen dafür nicht ausreichend. Außerdem geht es um Korruptionsvorbeugung und den Schutz vor Vertreibung, Enteignung und Diskriminierung. Hier liegt die Verantwortung bei den Regierungen vor Ort."
Deutschland setze sich außerdem dafür ein, dass die Leitlinien die in vielen Regionen existierende Diskriminierung von Frauen beim Zugang zu Landressourcen thematisieren. "Die Beteiligungsrechte von Frauen und Mädchen müssen gestärkt werden", sagte Aigner. In vielen Schwellen- und Entwicklungsländern werden die Frauen nach wie vor durch tradiertes Erb- oder Familienrecht diskriminiert und haben oft kaum Einfluss auf Landnutzungsplanungen. Obwohl Frauen mehr als die Hälfte der Kleinbauen stellen, sind weniger als 20 Prozent der Landtitel auf Frauen ausgestellt. Würden die Frauen denselben Zugang zu Land, Bildung und Technologie haben, könnte die Zahl der Hungernden weltweit um über 100 Millionen reduziert werden.
Die geplanten "Internationalen Leitlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit Landressourcen" sind derzeit das einzige globale Instrument, das den sicheren und gerechten Zugang zu natürlichen Ressourcen regelt und sich dabei mit der Gestaltung von Landinvestitionen - dem so genannten Landgrabbing - befasst. Die Verhandlungen der Leitlinien in Rom fanden unter aktiver Beteiligung der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und des Privatsektors statt. Im Vorfeld hatte die FAO weltweit Konsultationen organisiert, in denen insbesondere die Anliegen der armen und marginalisierten Bevölkerungsteile diskutiert wurden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat diese Arbeit seit 2009 mit 2,1 Millionen Euro unterstützt.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
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