Thüringer Landtag verabschiedet das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung
- Pressemitteilung der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN), 14.10.2011
Pressemitteilung vom: 14.10.2011 von der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) aus Erfurt
Kurzfassung: Reinholz: Weg frei für moderne Forstverwaltung Der Thüringer Landtag hat heute in zweiter Lesung das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung beschlossen. Danach soll die Thüringer Forstverwaltung ab 1. Januar 2012 in der Rechtsform einer ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 14.10.2011] Thüringer Landtag verabschiedet das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung
Reinholz: Weg frei für moderne Forstverwaltung
Der Thüringer Landtag hat heute in zweiter Lesung das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung beschlossen. Danach soll die Thüringer Forstverwaltung ab 1. Januar 2012 in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts fortgeführt werden. Thüringens Forstminister Jürgen Reinholz begrüßte den Landtagsbeschluss: "Nun ist der Weg frei für eine moderne Forstverwaltung, in der auch wieder Neueinstellungen möglich sein werden."
Die künftige Anstalt öffentlichen Rechts wird den Namen "ThüringenForst" tragen und insgesamt 1600 Mitarbeiter/innen der Forstverwaltung umfassen. Dazu zählen die Mitarbeiter/innen der 28 Forstämter mit ihren 299 Revieren und Sonderaufgaben, der Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei sowie Teile der Forstverwaltung des Ministeriums.
Nach der ersten Lesung im Landtag am 16. Juni 2011 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen und hier in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv geprüft und diskutiert. In einer öffentlichen Sitzung wurden hierzu am 23. August 2011 die kommunalen Spitzenverbände sowie zahlreiche Verbände, Gewerkschaften und weitere vom Vorhaben betroffene Partner zum Gesetzentwurf angehört. Nach eingehender Prüfung der insgesamt 18 Anhörungen und Stellungnahmen wurde im Ergebnis am 6. Oktober 2011 über eine Reihe von Änderungsanträgen im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz abgestimmt und dem so neu gefassten Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.
Wesentliche Änderungen sind:
- die Übertragung aller bisher durch die Landesforstverwaltung bewirtschafteten Liegenschaften (Forstgrundstock) in das Eigentum der Anstalt öffentlichen Rechts,
-der Wegfall des doppelten Vetorechts des Thüringer Finanzministeriums,
- eine verbesserte parlamentarische Kontrolle durch die Entsendung von 2 Mitgliedern des Thüringer Landtags in den Verwaltungsrat der AöR,
- die Bildung eines die AöR beratenden Beirats,
- verbesserte Regelungen bei der Bildung von Rücklagen zur Risikovorsorge sowie
- die Nichteingliederung des Nationalparks Hainich in die AöR.
Im Ergebnis der heutigen zweiten Lesung wurde das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2012 vom Thüringer Landtag verabschiedet. In den nächsten Wochen wird die Errichtung der AöR "ThüringenForst" intensiv vorbereitet. Die Grundlagen für die Gestaltung einer tragfähigen Zukunft sind gelegt und wurden von den Bediensteten der Thüringer Landesforstverwaltung während des gesamten Reformprozesses als Chance gesehen und unterstützt.
Andreas Maruschke
Pressesprecher
Beethovenstraße 3 • 99096 Erfurt
Tel: (03 61) 37-99 930 • Fax: (03 61) 37-99 939 • E-Mail: pressestelle@tmlfun.thueringen.de• Internet: www.thueringen.de/tmlfun
Reinholz: Weg frei für moderne Forstverwaltung
Der Thüringer Landtag hat heute in zweiter Lesung das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung beschlossen. Danach soll die Thüringer Forstverwaltung ab 1. Januar 2012 in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts fortgeführt werden. Thüringens Forstminister Jürgen Reinholz begrüßte den Landtagsbeschluss: "Nun ist der Weg frei für eine moderne Forstverwaltung, in der auch wieder Neueinstellungen möglich sein werden."
Die künftige Anstalt öffentlichen Rechts wird den Namen "ThüringenForst" tragen und insgesamt 1600 Mitarbeiter/innen der Forstverwaltung umfassen. Dazu zählen die Mitarbeiter/innen der 28 Forstämter mit ihren 299 Revieren und Sonderaufgaben, der Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei sowie Teile der Forstverwaltung des Ministeriums.
Nach der ersten Lesung im Landtag am 16. Juni 2011 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überwiesen und hier in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv geprüft und diskutiert. In einer öffentlichen Sitzung wurden hierzu am 23. August 2011 die kommunalen Spitzenverbände sowie zahlreiche Verbände, Gewerkschaften und weitere vom Vorhaben betroffene Partner zum Gesetzentwurf angehört. Nach eingehender Prüfung der insgesamt 18 Anhörungen und Stellungnahmen wurde im Ergebnis am 6. Oktober 2011 über eine Reihe von Änderungsanträgen im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz abgestimmt und dem so neu gefassten Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.
Wesentliche Änderungen sind:
- die Übertragung aller bisher durch die Landesforstverwaltung bewirtschafteten Liegenschaften (Forstgrundstock) in das Eigentum der Anstalt öffentlichen Rechts,
-der Wegfall des doppelten Vetorechts des Thüringer Finanzministeriums,
- eine verbesserte parlamentarische Kontrolle durch die Entsendung von 2 Mitgliedern des Thüringer Landtags in den Verwaltungsrat der AöR,
- die Bildung eines die AöR beratenden Beirats,
- verbesserte Regelungen bei der Bildung von Rücklagen zur Risikovorsorge sowie
- die Nichteingliederung des Nationalparks Hainich in die AöR.
Im Ergebnis der heutigen zweiten Lesung wurde das Gesetz über die Reform der Forstverwaltung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2012 vom Thüringer Landtag verabschiedet. In den nächsten Wochen wird die Errichtung der AöR "ThüringenForst" intensiv vorbereitet. Die Grundlagen für die Gestaltung einer tragfähigen Zukunft sind gelegt und wurden von den Bediensteten der Thüringer Landesforstverwaltung während des gesamten Reformprozesses als Chance gesehen und unterstützt.
Andreas Maruschke
Pressesprecher
Beethovenstraße 3 • 99096 Erfurt
Tel: (03 61) 37-99 930 • Fax: (03 61) 37-99 939 • E-Mail: pressestelle@tmlfun.thueringen.de• Internet: www.thueringen.de/tmlfun
Über Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN):
1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
- 12 Landwirtschaftsämter
- 3 Flurneuordnungsämter
- 54 Forstämter
sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.
Firmenkontakt:
Andreas Maruschke
Pressesprecher
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1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
- 12 Landwirtschaftsämter
- 3 Flurneuordnungsämter
- 54 Forstämter
sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.
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