Aigner: Ombudsmann für Versicherungen ist ein Vorbild für effektiven und unbürokratischen Verbraucherschutz

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 13.10.2011
Pressemitteilung vom: 13.10.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat den Ombudsmann für Versicherungen als "Vorbild für effektiven und unbürokratischen Verbraucherschutz" gewürdigt. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Einrichtung des Ombudsmanns für ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 13.10.2011] Aigner: Ombudsmann für Versicherungen ist ein Vorbild für effektiven und unbürokratischen Verbraucherschutz


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat den Ombudsmann für Versicherungen als "Vorbild für effektiven und unbürokratischen Verbraucherschutz" gewürdigt.

Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Einrichtung des Ombudsmanns für Versicherungen sagte die Ministerin heute in Berlin: "Ohne Kostenrisiko für die Versicherten kann der Versicherungsombudsmann schnell und effektiv einen Streit mit der Versicherung oder einem Versicherungsvermittler beilegen. Mit hoher Sachkompetenz, Integrität und einem engagierten Team von Mitarbeitern werden jährlich etwa 18.000 Beschwerden der Verbraucher bearbeitet. Diese Einrichtung ist ein Vorbild auch für andere Branchen." So sei eine ähnliche Schlichtungsmöglichkeit auch für die Luftverkehrsbranche angestrebt.

Der Versicherungsombudsmann ist für Beschwerden bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro zuständig und kann bis zu einem Wert von 10.000 Euro sogar verbindlich entscheiden. Der Verbraucher ist jedoch nicht an seine Entscheidung gebunden und behält die Option, notfalls den Rechtsweg zu beschreiten, sollte er mit dem Schlichterspruch nicht zufrieden sein. 95 Prozent der Versicherer unterwerfen sich der Schlichtung des Versicherungsombudsmanns. Die privaten Krankenversicherer haben einen eigenen Ombudsmann, der jedoch nicht verbindlich entscheiden kann. Amtierender Versicherungsombudsmann ist der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes, Prof. Günter Hirsch.

Weitere Informationen unter www.versicherungsombudsmann.de


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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