Hessens Innenminister Boris Rhein übernimmt Vorsitz der Innenministerkonferenz

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, 11.01.2011
Pressemitteilung vom: 11.01.2011 von der Firma Hessisches Ministerium des Innern und für Sport aus Wiesbaden

Kurzfassung: Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck zieht positives Fazit Zum Jahresbeginn ist der jährlich wechselnde Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) turnusgemäß von Hamburg auf Hessen übergegangen. Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck übergab ...

[Hessisches Ministerium des Innern und für Sport - 11.01.2011] Hessens Innenminister Boris Rhein übernimmt Vorsitz der Innenministerkonferenz


Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck zieht positives Fazit

Zum Jahresbeginn ist der jährlich wechselnde Vorsitz der Innenministerkonferenz (IMK) turnusgemäß von Hamburg auf Hessen übergegangen. Hamburgs Innensenator Heino Vahldieck übergab heute in Wiesbaden die Amtsgeschäfte offiziell an Hessens Innenminister Boris Rhein. Für das Hamburger IMK-Vorsitzjahr zog Senator Vahldieck ein durchweg positives Fazit: "Wir haben im Jahr 2010 entscheidende Weichenstellungen in der Innenpolitik vollzogen und uns in wichtigen sicherheitspolitischen Fragen über Parteigrenzen hinweg auf einvernehmliche Beschlüsse geeinigt. Ich bin sicher, dass die Geschlossenheit der Innenminister und -senatoren weiterhin bestehen bleibt, so dass selbst bei kontroversen Themen tragfähige Kompromisse erzielt werden können."

Der neue Vorsitzende der IMK, Innenminister Boris Rhein, gab im Anschluss einen Ausblick auf die zentralen Themen der kommenden zwölf Monate der Innenministerkonferenz: "Der Konsens unter den Innenministern und –senatoren in Deutschland ist wichtig. Es ist erforderlich, dass wir mit einer Stimme sprechen, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes und der Bevölkerung. Die IMK pflegt seit langem schon eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese setzen wir auch im Jahr 2011 fort."

Rückblick:

Zu den wichtigsten Themen der Innenministerkonferenz im Jahr 2010 zählt Innensenator Vahldieck neben den Beratungen zur aktuellen Sicherheitslage und der daraus abzuleitenden Maßnahmen angesichts der anhaltenden Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus vor allem die Beschlüsse zur Weiterentwicklung des deutschen Ausländerrechts und zur Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Auch die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen sowie das Thema Mindestspeicherfristen von Telefon- und Internetdaten zählten zu den IMK-Schwerpunkten des Jahres 2010.

Integration

Auf Ihrer Herbsttagung im November ebnete die Innenministerkonferenz auf Initiative Hamburgs den Weg für eine Weiterentwicklung des deutschen Ausländerrechts. Die Minister und Senatoren verständigten sich auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für gut integrierte geduldete Kinder und Jugendliche, die Sanktionierung integrationswidrigen Verhaltens sowie die Verbesserung der Datenübermittlung bei Integrationskursen. Der Bundesrat ist diesen Empfehlungen in seiner Sitzung am 17. Dezember gefolgt. Im Anschluss müssen sich noch die Bundesregierung und abschließend der Bundestag mit der Gesetzesinitiative befassen. Innensenator Heino Vahldieck: "Beim Ausländerrecht hat die Innenministerkonferenz einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Voraussichtlich wird die im November auf den Weg gebrachte Initiative im 1. Quartal 2011 Gesetz – damit wäre der von Hamburg angestoßene IMK-Beschluss innerhalb eines halben Jahres in geltendes Recht umgesetzt."

Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte

In beiden Plenarsitzungen befasste sich die IMK mit den Konsequenzen aus der zunehmenden Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Nachdem sich die Minister und Senatoren im Frühjahr einhellig für eine Erhöhung des Strafrahmens von zwei auf drei Jahre Haft ausgesprochen hatten, legte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Auf ihrer Herbsttagung hat die IMK die vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesnovelle zum besseren Schutz von Einsatzkräften grundsätzlich begrüßt. Die Minister und Senatoren halten es allerdings nach wie vor für erforderlich, solche tätlichen Angriffe nicht nur bei laufenden Einsätzen, sondern bei jeglicher Diensttätigkeit unter Strafe zu stellen. Der Bundesrat hat diese Änderung auf Empfehlung des Innenausschusses aufgenommen.

Fußball und Gewalt

Zunehmende Gewaltbereitschaft spielt auch im Zusammenhang mit Fußballspielen eine entscheidende Rolle. Die Innenministerkonferenz hat angesichts der enormen Kräftebindung von Polizeibeamten in diesem Bereich angeregt, gemeinsam mit dem organisierten Fußball zu versuchen, bei der Gestaltung des Spielbetriebs sonstige Einsatzlagen wie etwa den 1. Mai zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck hat im April 2010 ein "Runder Tisch" mit dem DFB und der DFL stattgefunden. Die Gespräche mit dem organisierten Fußball sollen unter anderem mit dem Ziel fortgesetzt werden, ab dem Jahr 2012 den Zeitraum 30.04./01.05. komplett spielfrei zu halten. Zudem setzt sich die IMK für eine Reduzierung des Alkoholkonsums im ÖPNV auf den Reisewegen ein.

Mindestspeicherfristen von Telefon- und Internetdaten

Auf ihrer Herbsttagung hat die IMK festgestellt, dass der Wegfall der Mindestspeicherfrist von Telefon- und Internetdaten zu erheblichen Schutzlücken in der Kriminalitätsbekämpfung geführt hat. Innensenator Heino Vahldieck: "Erhebungen des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter belegen, dass seitdem schwerste Verbrechen unaufgeklärt geblieben sind. Die terroristische Bedrohungslage erhöht zusätzlich den Handlungsbedarf." Die IMK hat den Bundesinnenminister daher im November gebeten, sich für eine zügige Wiedereinführung der Mindestspeicherfristen einzusetzen. Deutschland ist europarechtlich zu einer Neuregelung verpflichtet. Erste Ergebnisse sind innerhalb des ersten Halbjahres 2011 zu erwarten.

Ausblick:

In den Zeiten permanenter weltweiter Terrorgefahren ist es erforderlich, dass auch durch die Innenministerkonferenz die Weichen gestellt werden, um in allen Bereichen des öffentlichen Lebens Vorsorge zu treffen. Daher werden staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Terrorgefahr auch eine zentrale Rolle bei den Beratungen der Innenminister und –senatoren spielen. Gerade dieses Thema verlangt die bewährte Geschlossenheit und Konsensfähigkeit der IMK-Mitglieder. "Dass es bei Themen wie der Umorganisation der Bundespolizei, bei Fragen zur Luftsicherheit/Profiling und auch zur Vorratsdatenspeicherung eine wertvolle und zielführende Diskussion geben wird, kann nur der Entwicklung der Themenfelder dienen", so Innenminister Boris Rhein.

Umorganisation der Bundespolizei/BKA

Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und besonderer überregionaler Kriminalitätsformen kann es erforderlich werden, dass Organisationen und Behörden an die sich verändernden Verhältnisse angepasst werden. Die Expertenkommission "Evaluierung Sicherheitsbehörden" hat im Auftrag des BMI Vorschläge erarbeitet. Mit diesen Vorschlägen zur Veränderung der Strukturen von Bundespolizei und BKA wird sich die IMK befassen. Minister Rhein: "Ich gehe davon aus, dass der Bundesinnenminister entsprechende Schritte kooperativ und fachlich mit den Bundesländern abstimmt."

Luftsicherheit/Profiling

Der Vorschlag, Flugpassagiere in Risikogruppen einzuteilen, ist nicht unumstritten und wird daher kontrovers diskutiert. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass bei der Sicherstellung der Luftsicherheit durch Personenkontrollen ein hoher Effizienzgrad erreicht wird ohne in das westliche Werteverständnis einzugreifen. Eine Reduzierung der Verdachtsmomente auf Eigenschaften wie Alter, Geschlecht, Hautfarbe oder Ethnien-Zugehörigkeit erscheint nicht zielführend. Dennoch ist eine Differenzierung von Flugpassagieren in Risikogruppen als seit Jahrzehnten geübte Praxis zulässig und notwendig, um vorhandene Kontrollressourcen zu entlasten bzw. sinnvoll einzusetzen.

Differenzierung heißt nicht Diskriminierung: Bei Fluggastkontrollen werden, wie auch in Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung, individuelle Verdachtsraster auf der Grundlage von technischen Standards, Menschenkenntnis und Erfahrungswerten erstellt, die eine Entscheidungshilfe darstellen und Kontrollmuster nach sich ziehen.

"Die Betrachtung einzelner Ethnien verbietet sich, denn dies wäre ein zu einfacher Lösungsansatz für ein komplexes Problem. Die Optimierung der Ausbildung des Kotrollpersonals zur qualitativ hochwertigen Verdachtsschöpfung, die immer besser werdenden Informationen zur aktuellen Gefährdungslage und der aktuellen Gefährder und die immer größer werdende Erfahrung des Personals bei den Kontrollen können uns ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten", so Innenminister Boris Rhein.

Prävention islamistischer Extremismus/Terrorismus

Um der terroristischen Herausforderung wirkungsvoll zu begegnen und ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, bedarf es einer engen nationalen und internationalen Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden und mehr denn je auch einem engen Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte, um frühestmöglich Radikalisierungstendenzen zu erkennen und diesen entgegen zu wirken. Wenn wir zunehmend auch von radikalisierten Personen ausgehen, die in den europäischen Ländern aufgewachsen sind, muss es eine Möglichkeit geben, die Entwicklung dieser Menschen frühzeitig zu erkennen und der Radikalisierung entgegen zu wirken.

Wichtig ist die Erkenntnis, dass die übergroße Mehrheit der Muslime in Deutschland den Terror ablehnt. Diese Ablehnung sollte sie deutlich und unmissverständlich artikulieren. Wir brauchen die muslimischen Gemeinden vor Ort, die bereits zu einem frühen Zeitpunkt erkennen können, wenn sich ein junger Mensch aus ihrer Gemeinde plötzlich für eine Ideologie interessiert, die den Terror gegen die westliche Welt will. Es geht um die Verhinderung von Terroranschlägen an Nachbarn, Arbeitskollegen, den eigenen Kindern und ihren Schulfreunden. Dieser Verantwortung müssen sich die Muslime in Deutschland stellen.

Im Sinne eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes kommt der Prävention eine immer größere Bedeutung zu, damit verhindert wird, dass junge Menschen in diesem Land von der Ideologie des Islamismus und des islamistischen Terrorismus indoktriniert werden und sich radikalisieren. Prävention ist sowohl auf Bundes- wie auch Landesebene eine Aufgabe für viele.

Bundeswehr/Zivil- und Katastrophenschutz

Die Bundeswehr wird derzeit grundlegend umgestaltet. Ein Kernpunkt ist dabei die Aussetzung des Grundwehrdienstes zum 1. Juli 2011. Der Personalumfang der Streitkräfte soll entsprechend den sicherheitspolitischen Anforderungen eine Zielgröße von bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten haben. Davon sollen bis zu 170.000 Zeit- und Berufssoldaten sein. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht entfällt auch die Grundlage für eine Freistellung als Helfer im Zivil- bzw. Katastrophenschutz. Die IMK hat in ihrer Sitzung am 18./19.11.2010 in Hamburg die Auswirkungen der geplanten Strukturreform der Bundeswehr auf den Bevölkerungsschutz diskutiert und eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Das Ziel ist, die geplante Hinführung des freiwilligen Zivildienstes und die Förderung von bereits bestehenden Freiwilligendiensten insbesondere auch zu den Freiwilligendiensten im Zivil- und Katastrophenschutz zu stärken.

Sicherungsverwahrung

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 wurden bundesweit bereits ca. 30 Personen aus der Sicherungsverwahrung entlassen, obwohl gutachterlich bestätigt höchste Rückfallgefahren vorliegen. Bei diesen Personen werden ergänzend zu den Maßnahmen der Führungsaufsicht polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in teilweise hoher Intensität und Personalbelastung getroffen. Am 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwah-rung in Kraft getreten und dient neben der Reform der Sicherungsverwahrung, der Schaffung eines Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter auch der Stärkung der Führungsaufsicht. Der Schutz der Bevölkerung vor höchst rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ist aus polizeilicher Sicht nur mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu gewährleisten. "Die Innenminister und –senatoren haben bereits 2010 eine größtmögliche Kooperation und die gegenseitige Unterstützung bei der Errichtung länderübergreifender Unterbringungsmöglichkeiten vereinbart. Dies ist der richtige Weg", sagte Innenminister Boris Rhein.

Die Unterbringung der herausragend gefährlichen Personen auf der Grundlage der Neuregelung zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter sollte daher maßgeblich zum Schutz der Bevölkerung beitragen. Für die IMK ist auch die eingeführte Regelung zur Führungsaufsicht relevant. Sie beinhaltet die Weisungsmöglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten elektronische Fußfessel, mit der Option, die Überwachung auf die Polizei zu übertragen.

Das Thema Vorratsdatenspeicherung befindet sich wegen seiner Wichtigkeit in einem intensiven Diskussionsprozess und wird auch 2011 Gegenstand der Erörterungen der IMK werden.


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