Reinholz: Größere Landwirtschaftsbetriebe dürfen nicht benachteiligt werden
- Pressemitteilung der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN), 12.10.2011
Pressemitteilung vom: 12.10.2011 von der Firma Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) aus Erfurt
Kurzfassung: Europäische Kommission legte erste Entwürfe für künftige Agrarpolitik vor Die Europäische Kommission hat heute die konkreten Verhandlungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ab 2014 eröffnet. Die Entwürfe für ...
[Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) - 12.10.2011] Reinholz: Größere Landwirtschaftsbetriebe dürfen nicht benachteiligt werden
Europäische Kommission legte erste Entwürfe für künftige Agrarpolitik vor
Die Europäische Kommission hat heute die konkreten Verhandlungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ab 2014 eröffnet. Die Entwürfe für insgesamt sieben Verordnungen wurden vorgelegt. "Damit wird eine sehr weitreichende Reform eingeleitet, die auch erhebliche Folgen für die Landwirte in Thüringen hat", ist sich der Vorsitzende der Deutschen Agrarministerkonferenz, Thüringens Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz sicher. Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen die stärkere Verankerung von Umweltbelangen in der Agrarpolitik sowie die Verteilung der Beihilfen zwischen den Mitgliedstaaten und unter den Landwirten. Für Thüringen ist dabei die Einführung einer progressiven Kappung der Beihilfen in Abhängigkeit von der Größe der Betriebe von besonderer Bedeutung. "Die Verstärkung der ökologischen Wirkung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist richtig", so Minister Reinholz, "über eine konkrete Ausgestaltung muss jedoch noch verhandelt werden". "Die Einführung einer Kürzung und Kappung der Direktzahlungen lehne ich aber strikt ab. Niemand darf wegen seiner Betriebsgröße benachteiligt werden", so Reinholz. Auf Initiative Thüringens haben erst vor wenigen Tagen (06. Oktober 2011) die Ministerpräsidenten der neuen Länder im Gespräch mit der Bundeskanzlerin diese Auffassung bestätigt.
Als Vorsitzland der Agrarministerkonferenz fällt Thüringen die Aufgabe zu, auf der Konferenz der Agrarminister am 27./28. Oktober in Suhl den Standpunkt der Bundesländer abzustimmen. "Mein Ziel ist eine möglichst von allen Bundesländern getragene Position, die der Bundesregierung den notwendigen Rückenwind für die bevorstehenden schwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission gibt" sagte Minister Reinholz.
Hintergrundinformationen:
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist der am weitesten gemeinschaftsrechtlich geregelte Politikbereich der EU. Der Agrarhaushalt ist der größte Posten im Haushalt der EU (Anteil ca. 45 %).
Die Reform umfasst alle Teile der Gemeinsamen Agrarpolitik: 1. Säule mit den Direktzahlungen und Marktordnungen (gegenwärtiges Mittelvolumen: jährlich ca. 40 Milliarden Euro in der EU, ca. 5 Milliarden Euro in Deutschland und ca. 250 Millionen Euro in Thüringen) 2. Säule mit den Beihilfen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (gegenwärtiges Mittelvolumen: jährlich ca. 14 Milliarden Euro in der EU, ca. 1,5 Milliarden Euro in Deutschland und ca. 100 Millionen Euro in Thüringen) Die stärkere Verankerung der Umweltbelange soll durch die Bindung von 30 Prozent der Direktzahlungen an bestimmte Umweltleistungen erreicht werden.
Die progressive Kappung sieht ab einem Betrag von 150.000 Euro je Betrieb eine steigende anteilige Kürzung der Direktzahlungen vor; der Höchstbetrag für die Beihilfen soll auf 300.000 Euro je Betrieb festgelegt werden.
Die Agrarministerkonferenz ist ein zweimal im Jahr stattfindendes Treffen der Landwirtschaftsminister der Bundesländer. Der Vorsitz wird jeweils für ein Jahr von einem Bundesland wahrgenommen. Im Jahr 2011 ist Thüringen Vorsitzland der AMK.
Andreas Maruschke
Pressesprecher
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel: (03 61) 37-99 930
Fax: (03 61) 37-99 939
E-Mail: pressestelle@tmlfun.thueringen.de
Internet: www.thueringen.de/tmlfun
Europäische Kommission legte erste Entwürfe für künftige Agrarpolitik vor
Die Europäische Kommission hat heute die konkreten Verhandlungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ab 2014 eröffnet. Die Entwürfe für insgesamt sieben Verordnungen wurden vorgelegt. "Damit wird eine sehr weitreichende Reform eingeleitet, die auch erhebliche Folgen für die Landwirte in Thüringen hat", ist sich der Vorsitzende der Deutschen Agrarministerkonferenz, Thüringens Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz sicher. Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen die stärkere Verankerung von Umweltbelangen in der Agrarpolitik sowie die Verteilung der Beihilfen zwischen den Mitgliedstaaten und unter den Landwirten. Für Thüringen ist dabei die Einführung einer progressiven Kappung der Beihilfen in Abhängigkeit von der Größe der Betriebe von besonderer Bedeutung. "Die Verstärkung der ökologischen Wirkung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist richtig", so Minister Reinholz, "über eine konkrete Ausgestaltung muss jedoch noch verhandelt werden". "Die Einführung einer Kürzung und Kappung der Direktzahlungen lehne ich aber strikt ab. Niemand darf wegen seiner Betriebsgröße benachteiligt werden", so Reinholz. Auf Initiative Thüringens haben erst vor wenigen Tagen (06. Oktober 2011) die Ministerpräsidenten der neuen Länder im Gespräch mit der Bundeskanzlerin diese Auffassung bestätigt.
Als Vorsitzland der Agrarministerkonferenz fällt Thüringen die Aufgabe zu, auf der Konferenz der Agrarminister am 27./28. Oktober in Suhl den Standpunkt der Bundesländer abzustimmen. "Mein Ziel ist eine möglichst von allen Bundesländern getragene Position, die der Bundesregierung den notwendigen Rückenwind für die bevorstehenden schwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission gibt" sagte Minister Reinholz.
Hintergrundinformationen:
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist der am weitesten gemeinschaftsrechtlich geregelte Politikbereich der EU. Der Agrarhaushalt ist der größte Posten im Haushalt der EU (Anteil ca. 45 %).
Die Reform umfasst alle Teile der Gemeinsamen Agrarpolitik: 1. Säule mit den Direktzahlungen und Marktordnungen (gegenwärtiges Mittelvolumen: jährlich ca. 40 Milliarden Euro in der EU, ca. 5 Milliarden Euro in Deutschland und ca. 250 Millionen Euro in Thüringen) 2. Säule mit den Beihilfen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (gegenwärtiges Mittelvolumen: jährlich ca. 14 Milliarden Euro in der EU, ca. 1,5 Milliarden Euro in Deutschland und ca. 100 Millionen Euro in Thüringen) Die stärkere Verankerung der Umweltbelange soll durch die Bindung von 30 Prozent der Direktzahlungen an bestimmte Umweltleistungen erreicht werden.
Die progressive Kappung sieht ab einem Betrag von 150.000 Euro je Betrieb eine steigende anteilige Kürzung der Direktzahlungen vor; der Höchstbetrag für die Beihilfen soll auf 300.000 Euro je Betrieb festgelegt werden.
Die Agrarministerkonferenz ist ein zweimal im Jahr stattfindendes Treffen der Landwirtschaftsminister der Bundesländer. Der Vorsitz wird jeweils für ein Jahr von einem Bundesland wahrgenommen. Im Jahr 2011 ist Thüringen Vorsitzland der AMK.
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Über Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN):
1994 wurden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium des Freistaats Thüringen neu strukturiert und zu einem Ministerium zusammengefaßt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) ist für die Aufgaben, die es in seiner Bezeichnung führt, zuständig. Es gliedert sich in acht Abteilungen. Gegenwärtig gehören dem Ministerium ca. 390 Mitarbeiter an: Beamte, Angestellte und Arbeiter.
Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
- die Thüringer Landesanstalt für Geologie
- die Thüringer Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
- 12 Landwirtschaftsämter
- 3 Flurneuordnungsämter
- 54 Forstämter
sowie ein Thüringer Oberbergamt und zwei Bergämter.
Firmenkontakt:
Andreas Maruschke
Pressesprecher
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99096 Erfurt
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Fax: (03 61) 37-99 939
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Natur, Umwelt und Landwirtschaft sind besonders eng miteinander verbunden. Einerseits können die Ziele von Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege nur mit der Landwirtschaft und Forstwirtschaft erfogreich verwirklicht werden und andererseits ist ein funktionsfähiger Naturhaushalt unsere Existenzgrundlage. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehört eine Reihe von Fachbehörden und Einrichtungen, die u. a. dafür die wissenschaftlichen und fachlichen Zuarbeiten und den Verwaltungsvollzug leisten:
- die Thüringer Landesanstalt für Umwelt,
- die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft,
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- 4 Staatliche Umweltämter
- 1 Nationalpark, Naturparke und Biosphärenreservate
- 12 Landwirtschaftsämter
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