Luxemburger Regulator billigt Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Börse AG, 12.10.2011
Pressemitteilung vom: 12.10.2011 von der Firma Deutsche Börse AG aus Frankfurt am Main

Kurzfassung: Die luxemburgische Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) hat den Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext gebilligt. Damit nimmt der Zusammenschluss auch an dem für die Gruppe Deutsche Börse wichtigen Standort in ...

[Deutsche Börse AG - 12.10.2011] Luxemburger Regulator billigt Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext


Die luxemburgische Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) hat den Zusammenschluss von Deutsche Börse und NYSE Euronext gebilligt. Damit nimmt der Zusammenschluss auch an dem für die Gruppe Deutsche Börse wichtigen Standort in Luxemburg einen zentralen aufsichtsrechtlichen Meilenstein.

Die Prüfung der CSSF ist der Sache nach mit der Anteilseignerkontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die mit der Billigung des Zusammenschlusses bereits erfolgreich abgeschlossen wurde, und mit der börsenaufsichtsrechtlichen Anteilseignerkontrolle vergleichbar. Sie bezieht sich auf die Zulässigkeit des Erwerbs bedeutender Beteiligungen an in der Gruppe Deutsche Börse befindlichen Clearstream-Unternehmen in Luxemburg durch die in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft des neuen Konzerns (Holdco). Erfasst werden hiervon neben der Clearstream Banking S.A., als global tätiges Abwicklungsinstitut, die Clearstream International S.A. sowie die Clearstream Services S.A.

Nach der BaFin hat auch die CSSF im Rahmen ihrer Prüfung unter anderem sowohl die Zuverlässigkeit der niederländischen Holdco als auch deren finanzielle Solidität festgestellt. Insgesamt hat die CSSF bescheinigt, dass der Fusion auch in Luxemburg keine bankaufsichtsrechtlichen Gründe entgegenstehen.

Die Transaktion steht unter weiteren Vollzugsbedingungen wie etwa der Gestattung durch die zuständigen EU-Wettbewerbsbehörden sowie durch die zuständigen Börsenaufsichtsbehörden.


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