Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zur EU-Agrarpolitik und Biopatenten überreicht
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 10.10.2011
Pressemitteilung vom: 10.10.2011 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Bei der Eröffnung des Symposiums "Agrobiodiversität in Deutschland" hat der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser, zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Biodiversität und Genetische ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 10.10.2011] Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zur EU-Agrarpolitik und Biopatenten überreicht
Bei der Eröffnung des Symposiums "Agrobiodiversität in Deutschland" hat der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser, zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundeslandwirtschaftsministerium entgegengenommen.
Das erste Gutachten mit dem Titel "Chancen für die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft nutzen – Zehn Schlüsselthemen für Agrobiodiversität in der Agrarpolitik" befasst sich mit der bevorstehenden Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2013. Das Gutachten enthält konkrete Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen mit positiver Wirkung für die biologische Vielfalt und ist damit eine wertvolle Hilfestellung bei den anstehenden Verhandlungen über die GAP.
Das zweite Gutachten mit dem Titel "Product-by-Process-Ansprüche auf Biopatente in der Tier- und Pflanzenzucht – Voraussetzungen, Problemlagen und Handlungsempfehlungen" bezieht Stellung zur Gefährdung der Biodiversität durch Biopatentierung und schließt an das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zur Biopatentierung aus dem vergangenen Jahr an. Schwerpunkt des zweiten Gutachtens ist insbesondere die juristische Analyse zu den Erzeugnisansprüchen aus nicht patentierbaren Züchtungsverfahren im so genannten "Brokkoli-Fall". Das Gutachten unterstützt die ablehnende Haltung des BMELV bei Product-by-Process-Ansprüchen auf Erzeugnisse aus nicht patentierbaren, konventionellen Züchtungsverfahren auf landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen.
Das Symposium "Agrobiodiversität in Deutschland" wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veranstaltet.
Der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und genetische Ressourcen hat die Aufgabe, das BMELV bei allgemeinen und grundsätzlichen Fragen der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen zu beraten und nimmt sich bereits seit mehreren Jahren der Themengebiete Integration der biologischen Vielfalt in die Agrarpolitik und der Biopatentierung an.
Die Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates können hier eingesehen werden:
http://www.bmelv.de/gutachten-agrobiodiversitaetGAP
http://www.bmelv.de/gutachten-biopatente
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Bei der Eröffnung des Symposiums "Agrobiodiversität in Deutschland" hat der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser, zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundeslandwirtschaftsministerium entgegengenommen.
Das erste Gutachten mit dem Titel "Chancen für die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft nutzen – Zehn Schlüsselthemen für Agrobiodiversität in der Agrarpolitik" befasst sich mit der bevorstehenden Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2013. Das Gutachten enthält konkrete Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen mit positiver Wirkung für die biologische Vielfalt und ist damit eine wertvolle Hilfestellung bei den anstehenden Verhandlungen über die GAP.
Das zweite Gutachten mit dem Titel "Product-by-Process-Ansprüche auf Biopatente in der Tier- und Pflanzenzucht – Voraussetzungen, Problemlagen und Handlungsempfehlungen" bezieht Stellung zur Gefährdung der Biodiversität durch Biopatentierung und schließt an das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zur Biopatentierung aus dem vergangenen Jahr an. Schwerpunkt des zweiten Gutachtens ist insbesondere die juristische Analyse zu den Erzeugnisansprüchen aus nicht patentierbaren Züchtungsverfahren im so genannten "Brokkoli-Fall". Das Gutachten unterstützt die ablehnende Haltung des BMELV bei Product-by-Process-Ansprüchen auf Erzeugnisse aus nicht patentierbaren, konventionellen Züchtungsverfahren auf landwirtschaftliche Nutztiere und Nutzpflanzen.
Das Symposium "Agrobiodiversität in Deutschland" wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veranstaltet.
Der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und genetische Ressourcen hat die Aufgabe, das BMELV bei allgemeinen und grundsätzlichen Fragen der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen zu beraten und nimmt sich bereits seit mehreren Jahren der Themengebiete Integration der biologischen Vielfalt in die Agrarpolitik und der Biopatentierung an.
Die Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates können hier eingesehen werden:
http://www.bmelv.de/gutachten-agrobiodiversitaetGAP
http://www.bmelv.de/gutachten-biopatente
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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