Internationaler Tag der seelischen Gesundheit am heutigen 10. Oktober

  • Pressemitteilung der Firma Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg, 10.10.2011
Pressemitteilung vom: 10.10.2011 von der Firma Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg aus Hamburg

Kurzfassung: Hamburg - Immer wieder gibt es Meldungen über psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Doch wie hoch ist die tatsächliche Belastung und wie ist Schutz vor einer Überlastung möglich? Auf was ist zu achten, damit der Job sich nicht auf die Seele ...

[Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg - 10.10.2011] Internationaler Tag der seelischen Gesundheit am heutigen 10. Oktober


Hamburg - Immer wieder gibt es Meldungen über psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Doch wie hoch ist die tatsächliche Belastung und wie ist Schutz vor einer Überlastung möglich? Auf was ist zu achten, damit der Job sich nicht auf die Seele schlägt oder gar in eine psychische Erkrankung oder Depression mündet? Das Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hilft bei der Analyse der Situation und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.

"Arbeit darf nicht krank machen, weder physisch, noch psychisch. Deshalb ist auch im Arbeitsschutz die Einschätzungen von Belastungen und die Stärkung der psychischen Gesundheit ein wichtiges Thema", so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. "Wir brauchen eine entsprechende Prävention vor übermäßigen psychischen Belastungen, damit es erst gar nicht zu Erkrankungen kommt."

Der Anteil an psychischen Beschwerden und Erkrankungen wie Depressionen, Angstzuständen oder Erschöpfungssymptomen als Grund für einen Arbeitsausfall ist laut Aussagen verschiedener Krankenversicherungen in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Die Kassen melden, dass inzwischen knapp jeder zehnte Krankheitstag auf eine psychische Erkrankung zurück zu führen ist.

Zur Gefährdungsbeurteilung und um Erkrankungen zu vermeiden, ist die Überprüfung psychischer Belastungen deshalb seit einigen Jahren Bestandteil der sogenannten Systemkontrolle des Amtes für Arbeitsschutz der BGV bei der Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation und der Gefährdungsbeurteilung in Hamburger Betrieben. Seit 2009 werden in verschiedenen Branchen, wie z.B. der ambulanten Pflege oder in Kindertagesstätten, dazu zudem spezielle Projekte durchgeführt. Das Ziel der Maßnahmen ist es, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern die Arbeit möglichst gesund zu gestalten.

Handlungsanleitungen, Schulungsmaterialien; Ansprechpartner und sonstige Informationen für Betriebe und Interessierte, u.a. zur Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen an Arbeitsplätzen, sind im Internetauftritt der BGV, z.B. unter http://www.hamburg.de zusammen gestellt. Speziell aus Anlass des Internationalen Tags der seelischen Gesundheit am heutigen 10. Oktober weist die BGV auf diese Angebote hin.

Der Arbeitskreis für Arbeitssicherheit in Hamburg (in Kooperation mit der BGV) wird das Thema auch im kommenden Jahr aufgreifen und dazu eine Veranstaltung ("Psychische Belastungen bei der Arbeit - Gesundheit stärken, stabilisieren, erhalten") durchführen.


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Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Rico Schmidt; Tel.: 428 37-2332
E-Mail: pressestelle@bgv.hamburg.de
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