Lebensmittelkennzeichnung: Klarheit und Wahrheit mit Augenmaß

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bauernverband (DBV), 30.09.2011
Pressemitteilung vom: 30.09.2011 von der Firma Deutscher Bauernverband (DBV) aus Berlin

Kurzfassung: DBV zur Verabschiedung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung Die Verbraucher können zukünftig besser erkennen, ob es sich bei den Lebensmitteln um das Original oder um ein Imitat handelt. Diese Regelung tritt nun durch die endgültige Annahme ...

[Deutscher Bauernverband (DBV) - 30.09.2011] Lebensmittelkennzeichnung: Klarheit und Wahrheit mit Augenmaß


DBV zur Verabschiedung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung

Die Verbraucher können zukünftig besser erkennen, ob es sich bei den Lebensmitteln um das Original oder um ein Imitat handelt. Diese Regelung tritt nun durch die endgültige Annahme der Verordnung über Lebensmittelinformation durch die EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Regelung. Die Landwirte als Erzeuger hochqualitativer landwirtschaftlicher Rohwaren hätten in der Vergangenheit wenig Verständnis dafür gezeigt, wenn zum Beispiel Schinken nicht Schinken oder Käse nicht Käse war.

Die ab jetzt verpflichtende Herkunftskennzeichnung sehe der DBV jedoch differenziert. Zwar müsse der interessierte Verbraucher erkennen können, wo die Lebensmittel produziert werden. Deshalb habe sich der DBV in der Vergangenheit auch dafür eingesetzt, dass freiwillige Herkunftsangaben klar und wahr sind. Die Übereinkunft in der EU sehe aber vor, dass die Herkunftskennzeichnung für unverarbeitetes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch verpflichtend werde. Noch offen sei, ob mit Herkunft der Ort der Aufzucht oder der Ort der letzten Verarbeitung gemeint sind. Hierzu werde die EU-Kommission Vorschläge unterbreiten und innerhalb von zwei Jahren eine Machbarkeitsstudie zur Herkunftskennzeichnung bei verarbeitetem Fleisch vorlegen. Darüber hinaus solle dies in den nächsten drei Jahren auch für Milch und Milchprodukte geschehen. Hier erwarte der DBV praxistaugliche Ansätze an.

Mit der jetzigen Entscheidung sei auch eine Absage an die Nährwertampel verbunden. Der DBV halte die Entscheidung für richtig, denn die Einteilung in gute und schlechte Lebensmittel nach rot oder grün würde nur zu verzerrenden Ergebnissen führen. Ein Apfelsaft bekäme wegen seines Zuckergehalts ein schlechtes Rot, ein Light-Softgetränk dagegen ein positives Grün. Wichtiger als solche missverständlichen Halbwahrheiten seien hauswirtschaftlich kundige und mündige Verbraucher. Schon in den Schulen müsse dafür der Grund gelegt werden. Vorbildlich sei hierbei zum Beispiel das Engagement des Deutschen LandFrauenverbandes, der die Einführung eines "Ernährungsführerscheins" empfehle.


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