Weitere Fleisch-Laborergebnisse: Keine erhöhten Dioxin-Werte

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, 10.01.2011
Pressemitteilung vom: 10.01.2011 von der Firma Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt aus Magdeburg

Kurzfassung: Die vier bislang in Sachsen-Anhalt veranlassten Laboruntersuchungen von Schweinefleischproben zur Bestimmung einer möglichen Dioxinbelastung sind ausgewertet. In allen vier Fällen kann Entwarnung gegeben werden. Die Prüfergebnisse besagen, dass ...

[Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt - 10.01.2011] Weitere Fleisch-Laborergebnisse: Keine erhöhten Dioxin-Werte


Die vier bislang in Sachsen-Anhalt veranlassten Laboruntersuchungen von Schweinefleischproben zur Bestimmung einer möglichen Dioxinbelastung sind ausgewertet. In allen vier Fällen kann Entwarnung gegeben werden. Die Prüfergebnisse besagen, dass der Höchstgehalt für Dioxine nicht überschritten wurde. Damit kann die vorläufige Sperrung der beprobten Betriebe auf der Basis der Untersuchungsergebnisse aufgehoben werden.

Ob und in welcher Größenordnung weitere Probeentnahmen von Lebensmitteln wie Schweinefleisch oder Geflügelfleisch erforderlich sind, um eine Dioxinbelastung der Produkte auszuschließen, wird in der kommenden Woche entschieden. Entscheidungshilfe sind weitere Ergebnisse der Futtermittel-Untersuchungen. Mit Stand von Freitag waren sechs Rückstellproben an Futter bei dem Hersteller bzw. Weiterverarbeiter, der Agrarhandels GmbH in Zörbig, amtlich entnommen und untersucht worden. Zwei erste Befunde wiesen demnach einen Dioxingehalt unter dem gesetzlichen Höchstwert auf. Mit weiteren Ergebnissen wird Anfang der Woche gerechnet.

Hintergrund:

Sollten Prüfungen von Schweine- und Geflügelfleisch Dioxin-Belastungen oberhalb des Grenzwertes ergeben, gelangen die entsprechenden Fleischbestände nicht in die Verkaufsregale oder die Produkte werden aus den Regalen entfernt. Die Firmen selbst wären gefordert, Rückrufaktionen durchzuführen. Auf Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wären die Behörden von Amts wegen zu einer offensiven Öffentlichkeitsinformation autorisiert, die auch das Nennen von Firmennamen einschließt. Grundlage ist, dass eine Belastung der Produkte und damit eine Gefährdung der Bevölkerung festgestellt wurden.

Allgemeine Verbraucherinformationen gibt es auch auf der Startseite des Gesundheitsministeriums unter www.ms.sachsen-anhalt.de


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